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Froschs Blog

Computer und was das Leben einer Frau sonst noch so zu bieten hat

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Immer schön melden!

2. February 2009 um 19:07 Uhr

Heute Nachmittag hatte ich eine junge Besucherin (15) hier. Zufällig fiel ihr Blick auf den Bescheid des A-Sozialamtes, den ich gestern bekommen hatte, und da auf einen Satz in den Hinweisen:

Bei Leistungsbezug sind Sie verpflichtet, [...] jede andere auch nur vorübergehende Abwesenheit [...] unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.

Die junge Besucherin fragte, ob ich mich denn auch abmelden muß, wenn ich einkaufen oder auch nur zum Briefkasten gehe, weil ich ja dann telefonisch (zumindest über Festnetz) nicht erreichbar sei. Und ob ich auch meinen Kopf abmelden muß, wenn ich den zum Fenster rausstrecke? ;-)

Gute Frage eigentlich! Denn wie lange eine vorübergehende Abwesenheit sein muß, um „meldepflichtig” zu sein, wurde mir nämlich nicht mitgeteilt. Da werde ich wohl mal gelegentlich nachhaken.


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