Peinlich für die Bahn
24. Juni 2008 um 20:38 Uhr von Atari-Frosch
Heute nachmittag, auf der Rückfahrt von Mannheim im IC 2112, wir waren schon kurz vor Düsseldorf und ich stand bereits mit meinem Gepäck an der Tür, sprach mich ein Kontrolleur an: Ob er mal die Rückseite meines T-Shirts lesen dürfte. Ich trug das offizielle Club-T-Shirt des CCC Düsseldorf, und was den Herrn so interessierte, war dieser Aufdruck:
Art. 20 Abs. 4 GG
Gegen jeden, der
es unternimmt,
diese Ordnung zu
beseitigen, haben
alle Deutschen das
Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
Chaos Computer Club Düsseldorf e.V.
Fragt mich der Kontrolleur doch prompt, woher dieser Text stammt (steht ja nur groß und breit drüber, macht aber nix). Ich sag ihm: Aus dem Grundgesetz. Ja, und was das bedeute? In Gedanken schlug ich schon meinen Kopf auf eine Tischplatte, erklärte aber geduldig, daß man eben legal gegen Leute, die unsere Staatsform beseitigen wollen und die man juristisch nicht drankriegen kann, Widerstand in jeglicher Form leisten darf, ohne danach belangt zu werden.
Es ist ja schon peinlich genug, daß ich in der Schule nichts übers Grundgesetz gelernt habe (nicht, weil ich „gefehlt” hatte, sondern weil tatsächlich nichts darüber im Lehrplan stand), aber daß ein älterer Bediensteter der Bahn das nicht weiß, finde ich schon mehr als nur peinlich ...