Melderegisterdaten
3. September 2008 um 11:13 Uhr von Atari-Frosch
Tagesschau.de berichtet heute, daß der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar den Handel mit Melderegister-Daten kritisiert. Ähm ... hallo, guten Morgen? Das fällt dem schon auf und ein? Ich habe von Herrn Schaar bisher ja recht viel gehalten. Der Mann kann mir aber doch nicht ernsthaft erzählen, daß ihm das Problem nicht schon seit Jahren bekannt ist. Bisher schien es ihm ja nicht wichtig gewesen zu sein, da er ja darüber geschwiegen hat.
Das geforderte Widerspruchsrecht ist denn auch entsprechend halbherzig. An anderen Stellen wird — zu recht! — gefordert, daß der Verbraucher bzw. Bürger einer Weitergabe erst aktiv zustimmen muß. Ausgerechnet bei behördlich erhobenen Daten soll das nicht der Fall sein, da soll der Bürger wieder selbst aktiv werden müssen? Wo ist da die Logik?
Fürchtet der oberste Datenschutzer etwa, die Gemeinden gegen sich zu haben, wenn er fordert, diesen Handel einzustellen, weil diese damit durchaus kleinere Haushaltslöcher stopfen können? Gerade diese Einnahmen sind doch für die Gemeinden erst ein Anreiz, Daten leichtfertig und ohne weitere Prüfung zu verkaufen. Ein Widerspruchsrecht wird diesen Anreiz nicht aushebeln. Mit den Folgen muß die jeweilige Gemeinde ja nicht fertigwerden.