Impressumspflicht
7. Oktober 2008 um 17:16 Uhr von Atari-Frosch
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden herausgegeben, der Webseitenbetreiber über ihre Impressums- bzw. Anbieterkennzeichnungspflichten aufklären soll. Allerdings wird der Besucher zunächst folgendermaßen aufgeklärt:
Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.
Anders ausgedrückt: „Wir haben ein dermaßen miserabel ausformuliertes und schwammiges Gesetz gemacht, daß wir selbst nicht wissen, wie es sich für wen auswirkt. Wir sagen Euch zwar, wie wir uns das vorgestellt haben, aber unabhängig davon kann Euch immer noch jeder abmahnen, der das grade lustig findet. Ansonsten sind uns Eure Rechte ziemlich egal, und wir sind nie schuld.”
Der Gesetzgeber hat die Pflicht, Gesetze so zu formulieren, daß sie Rechtssicherheit schaffen. Hier — und nicht nur hier — hat der Gesetzgeber gegen diese Pflicht verstoßen. Das bedeutet, daß er nachzubessern hat. Allerdings zeigt die Erfahrung, daß die Bundesregierung daran überhaupt kein Interesse hat. Abmahn-Anwälte zahlen schließlich auch Steuern ...