Froschs Blog

Computer und was das Leben sonst noch so zu bieten hat

Zur Website | Impressum

BVerfG zu Hartz IV

9. Februar 2010 um 15:01 Uhr von Atari-Frosch

Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet: Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß. Im ersten Augenblick könnte das ein Grund zum Jubeln sein. Aber ich bin erstmal noch mißtrauisch: Denn es zählt nicht nur die Entscheidung des Gerichts allein, sondern auch das, was die Bundesregierung daraus macht.

Es gibt in der Urteilsbegründung einen Absatz, von dem ich vermute, daß ihn die Bundesregierung als Begründung dazu hernehmen wird, die Regelsätze nicht erhöhen zu müssen:

2. Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. Für den Betrag der Regelleistung von 345 Euro kann eine evidente Unterschreitung nicht festgestellt werden, weil sie zur Sicherung der physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des Existenzminimums besonders weit ist.

Die Aussage kann nämlich so interpretiert werden, daß das schon ganz in Ordnung ist, uns quasi eben keinen oder so gut wie keinen Gestaltungsspielraum im sozialen Bereich zu lassen. Und ich gehe davon aus, daß die bisherigen Volksverhetzer sich genau darauf stürzen werden — darauf, und auf die berechneten zusätzlichen Kosten. Begründung: Wer nicht arbeitet (warum auch immer), der brauche auch keinen sozialen Gestaltungsspielraum auf Kosten des Steuerzahlers, sondern soll gefälligst Bewerbungen schreiben.

Die ersten Reaktionen sind teilweise auch bezeichnend: Zensursula faselt wieder mal davon, daß es ja nicht unbedingt Geld sein müsse. Gutscheine sind offenbar eines der großen Steckenpferde einiger Bundespolitiker. Der Punkt ist: Bislang schreibt man uns nicht vor, wofür wir das Geld ausgeben dürfen. Zwar ist die niedrige Höhe an sich eine Einschränkung; wenn der Strom bezahlt ist, steht für Kultur eben nicht mehr so viel zur Verfügung. Aber generell gibt es keine Vorschrift, die besagt, daß X % oder X € für Zweck Y ausgegeben werden müssen oder dürfen. Mit Gutscheinen würde sich das ändern, sie bedeuten eine Zweckbindung der Transferleistungen. Für die meisten betroffenen Menschen wäre das eine Teil-Entmündigung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD und genauso auch Zensursula erklären außerdem sinngemäß, sie hätten ja schon immer mehr für die Kinder gefordert bzw. das sei eine wichtige und richtige Entscheidung. Ja, verdammt nochmal, warum habt Ihr dann in den vergangenen Jahren nicht längst diese Entscheidung durch den Gesetzgeber treffen lassen? Ihr wart doch in der Regierungsverantwortung! Warum muß Euch das Bundesverfassungsgericht dazu erst in den Arsch treten? Das ist doch eine unglaubliche Heuchelei! Hier kann man klar sehen, daß es Zensursula weiterhin nicht um die Kinder geht, sondern um Kontrolle. Und man sieht, daß die SPD weiterhin an dem asozialen Prinzip der Schröderschen Agenda 2010 festhält.

Bis 31.12. muß es nun also eine Neuberechnung der Regelsätze geben. Hartz IV als Prinzip ist damit keinesfalls gekippt. Weiterhin bleibt der nicht wirtschaftlich verwertbare Mensch ein politisch und gesellschaftlich unerwünschter Kostenfaktor. Die Einsicht, daß die mit einer Erhöhung verbundenen Kosten eigentlich eine Investition in Menschenrechte und soziale Sicherheit sind, ist bei den relevanten Entscheidungsträgern in der Politik damit noch lange nicht angekommen. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob das Bundesverfassungsgericht das so verstanden hat.


History

Ein Kommentar zu “BVerfG zu Hartz IV”

  1. Superwelli und die Dekadenz « Die Welt, wie ich sie sehe quakte:

    […] zu Hartz IV erging, das zumindest teilweise begrüßenswert war (dazu empfehle ich Froschs Blog, die auch selbst von diesem Irrsinn betroffen ist). Jetzt dürfte auch noch der größte Idiot […]


Kommentieren

Bitte beachte die Kommentarregeln!

XHTML: Du kannst diese Tags verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>