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Kindesmißhandlung und Schweigepflicht

17. April 2010 um 15:04 Uhr von Atari-Frosch

Familienministerin Kristina Schröder möchte offenbar zum NRW-Wahlkampf mal wieder so tun, als ob sie etwas für Kinder tun wollte. So behauptet sie laut MDR gegenüber der Rheinischen Post (dort habe ich jedoch keinen entsprechenden Artikel gefunden, der ist wohl noch nicht online?), sie wolle Kinderärzte von der Schweigepflicht entbinden, wenn diese Kindesmißhandlung feststellen.

Nun kann Frau Schröder zwar Twitter benutzen, aber bis zur Wikipedia hat sie es dann wohl noch nicht geschafft. Dort ist nämlich zu lesen, daß es von der Schweigepflicht bereits heute Ausnahmen gibt — zum Beispiel bei Straftaten oder eben Kindesmißhandlung oder -vernachlässigung.

Desweiteren will sie die Jugendhilfe strenger kontrollieren. Das ist natürlich nicht falsch, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß Jugendämter etc. finanziell und damit personell erbärmlich schlecht ausgestattet sind. Das erwähnt sie natürlich nicht, das macht sich im Wahlkampf nicht so gut. Immerhin kommt es im MDR-Artikel im letzten Satz zumindest indirekt heraus: Es gab Versäumnisse im Fall Lea aus Tirschenreuth. Tja, Frau Schröder, warum wohl? Bestimmt nicht, weil da die Jugendamts-Mitarbeiter nicht streng auf Vorstrafen überprüft worden waren.


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2 Kommentare zu “Kindesmißhandlung und Schweigepflicht”

  1. vera quakte:

    nett, daß du schon was geschrieben hast. das war mir auch aufgestoßen. kann ich ja noch was faulenzen 😀
    meine mod ist übrigens wieder abgeschaltet.


  2. Mark Ma quakte:

    Ich bin für eine Schweigepflicht für Politiker und zwar eine absolute. Alternativ können sie auch freiwillig – aus gegebenem Anlass – in einen Vulkan hüpfen. Die so besänftigten Götter würden dann alle übrigen Probleme im Handumdrehen lösen.


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