ARGE, Teil 7 — Ping-Pong
6. Mai 2010 um 17:58 Uhr von Atari-Frosch
Ja, irgendwie war diese Situation am Ende zu erwarten. Letzte Woche hatten sowohl ARGE als auch die Rentenversicherung Post geschickt. Die ARGE verlangt, daß ich binnen zwei Wochen einen Rentenantrag stelle, und schickte die Unterlagen dafür gleich mit. Die Rentenversicherung lehnt meinen Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid vom Oktober letzten Jahres ab — weitere Gegenwehr nur mit Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Wenn ich jetzt einen neuen Rentenantrag stelle, habe ich den Nachteil, daß der Rentenbezug — sofern der Antrag angenommen wird — von vorn beginnt. Also wieder jedes Jahr eine überprüfende Untersuchung und jedes Jahr wieder die Sorge, ob die Rente denn erhalten bleibt oder wieder Mist festgestellt wird. Wenn der Rentenbezug jedoch weiterläuft, habe ich die Hoffnung, daß spätestens die nächste Untersuchung die letzte vor der fristlosen Verrentung ist.
Klage ich dagegen jetzt vor dem Sozialgericht, dann ist das Stellen eines neuen Antrags recht sinnfrei. Er würde vermutlich abgelehnt werden, entweder mit Hinweis auf das laufende Verfahren oder mit der Begründung aus der Zurückweisung des Widerspruchs. Dafür erwarte ich mir von einer sozialgerichtlichen Entscheidung, wenn sie dann mal ergangen ist, deutlich mehr Rechtssicherheit.
Ich habe heute an die ARGE geschrieben, daß ich den Weg der Klage bevorzugen würde (dafür habe ich noch bis 28. Mai Zeit), eben wegen der höheren Rechtssicherheit, und daher erst einmal keinen neuen Rentenantrag stellen möchte. Mit der Klage warte ich jetzt allerdings noch, bis sich die ARGE (hoffentlich schnell) entschieden hat. Denn wenn sie mich zwingen, den neuen Rentenantrag zu stellen, dann kann ich die Klage und somit die für mich vermutlich bessere Variante vergessen.
6. Mai 2010 at 19:23
Hm … also ich würde ja die klage in jedem Fall einreichen. Dafür ist a) die Zustimmung der ARGE nicht erforderlich und b) kann mit dem Verweis darauf ein neuer RA auch nicht gestellt werden – für was auch – liegen Gründe für den Rentenbezug vor gibt es welche und wenn nicht, gibt es Weiter Leistungen der ARGE – oder verstehe ich das jetzt falsch?
6. Mai 2010 at 21:05
Nun ja, die Vorgabe der ARGE, den neuen Rentenantrag einzureichen, ist recht ultimativ:
(Die unterschiedlichen Schreibweisen sind wohl unterschiedlichen Herstellern der Textbausteine geschuldet.)
Daher möchte ich mich schon absichern, nicht daß sie mir dann mal eben den Hahn abdrehen.
6. Mai 2010 at 22:07
Nun – wenn Du Klage gegen die Ablehnung des bisherigen Rentenantrags und des Widerspruchs beim SG einreichst, dann dokumentiert das doch Deinen Willen, Rente auch erhalten zu wollen. Ausserdem würde ich denken, dass auch hier, wie überall im Sozialrecht, der Grundsatz gilt, dass ich einen neuen Antrag erst dann stellen kann, wenn es eine neue Grundlage gibt. Da sich die Umstände die zur Beantragung der Rente führen aber nicht geändert haben, würde auch dieser Antrag abgelehnt werden. Demnach würde eine Klage vor dem SG – aus meiner Sicht – mehr Aussicht auf Erfolg haben.
Ich würde einerseits mit einem der Versicherungsältesten der Rentenversicherung (Rentenberater) darüber sprechen und dann auch ein Gespräch mit der ARGE dazu führen.