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Köhler und das Bundesverfassungsgericht

14. Mai 2010 um 15:12 Uhr von Atari-Frosch

Unser Bundespräsident stört sich daran, daß Bürger (und auch Politiker) bei Fehlentscheidungen des Bundestags das Bundesverfassungsgericht anrufen. Sowas schlimmes aber auch! Wie können die nur!

Könnte es nicht doch ein ganz klein wenig daran liegen, daß der Bundestag sich in den letzten Jahren besonders viel Mühe gibt, besonders häufig und besonders krasse verfassungswidrige Gesetze zu erlassen oder zumindest versucht, die Verfassungsgrenzen möglichst knapp auszureizen? Und auch ein ganz kleines bißchen daran, daß der Bundespräsident solche Gesetze dann auch noch unterschreibt?

Aber nein, damit hat das natürlich nichts zu tun. Üüüüberhaupt nichts.

In Kommentar #4 zum Artikel heißt es völlig korrekt:

Ich denke nicht, dass wir Kritik am BVerfG brauchen. Wir brauchen eher Politiker, die in der Lage sind verfassungskonforme Gesetze zu erlassen.

Aber es ist vermutlich einfacher, auf das Bundesverfassungsgericht bzw. die Kläger einzuprügeln, als mal selbst drüber nachzudenken, warum die Leute überhaupt so viele Klagen einreichen.


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Ein Kommentar zu “Köhler und das Bundesverfassungsgericht”

  1. Leserin quakte:

    Wenn ich es recht verstanden habe, dann ist (neben der Repräsentanzfunktion), die Unterschreibung der durch Bundesrat und Bundestag erlassenen Gesetze. Doch, was unklar ist, nach welchen Kriterien darf er die Unterschrift verweigern ? Sicher, wenn ein Gesetz offensichtlich gegen die Verfassung verstößt, dann ist es seine Pflicht ein Gesetz am Inkrafttreten zu hindern. Dies ist bei einem Gesetz, die Flugsicherung betreffen wohl geschehen.
    Unglücklicherweise hat das BVG bei seiner letzten spektakulären Entscheidung die Angelegenheit zwar zu 100% gekippt, doch Potential gelassen, daß das Thema nochmal angegangen werden darf. Somit hatte der Bundespräsident vermutlich nicht wirklich eine Handhabe das Gesetzt zu verhindern ohne seins eigenes verfassungsgemäßes Handeln in Frage zu stellen. DOCH, es war IMHO (steht zwar nirgends) seine Pflicht den Gremien (Bundesrat und Bundestag) bitte auf die Finger zu hauen, daß solche in hohem Maße Verfassungsinforme Gesetze zu unerbleiben haben. Das BVG hätte(hat es ja nicht, da er nichts getan hat) ihm dabei sogar (wenn auch ungewollt), Recht gegeben.
    Doch, daß er das Gesetz der VDS) seinerzeit so ganz nebenbei und ledglich mit einem Kommentar „keine Bedenken gefunden“ (so ähnlich, wenn ich mich recht erinner) einfach so durchwinkt. Dabei war schon bei Abstimmung klar, daß es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Prüfung durch das BVG nicht bestehen wird.
    Der aktuelle Bundespräsident hat an diesen Punkten definitiv sein Amt nicht mit Würde ausgefüllt.
    Es gehört hier in keinster Weise auf die vor dem BVG Klagenden geschimpft. Schelte haben in erster Linie die für die dahinführenden Entscheidungen Verantwortlichen zu beziehen.
    Diese auch auszuteilen ist durchaus auch eine Aufgabe des Amtes …

    Das BVG in die Gesetzgebung einzubeziehen ist (und daß es das Mittel gibt ist auch richtig so!) letztendlich der letzte Notnagel, wenn sachliches Argumentieren auf Betonwände trifft…

    Man darf auch nicht vergessen, die jeweilis aktuell Regierenden Nominieren bei Neubesetzungen am BVG die betreffenden Kandidaten. Glücklicherweise ist eine nachträgliche Abberufung auf dem selben Weg wohl nicht möglich.


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