Zum Urteil gegen Jörg Tauss
28. Mai 2010 um 14:47 Uhr von Atari-Frosch
Zur Erinnerung: Mein erster Gedanke, nachdem ich von der Durchsuchung bei Jörg Tauss erfahren hatte, war: Da soll doch einer abgeschossen werden. Derjenige hat sein Ziel jetzt wohl erstmal erreicht. Heute wurde Jörg Tauss wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu 18 15 Monaten (15 stimmt, da hatte ich mich verguckt) Haft auf Bewährung plus einer Geldstrafe (gesprochen wurde von 6000 €) verurteilt (Ja, lieber SWR, ich weiß aus persönlicher Erfahrung, daß Jörg Tauss nicht so einfach zu fotografieren ist. Aber trotzdem: Ein noch bekloppteres Foto habt Ihr nicht gefunden?).
Allein aufgrund des Vorgehens der Staatsanwaltschaft und der massiven negativen Beeinflussung der Öffentlichkeit (und damit auch des Gerichts) kann ich dieses Urteil nicht ernst nehmen. Es ist für mich ein weiterer Hinweis dafür, daß es mit der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nicht mehr so weit her ist. Der Grundsatz „in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten) gilt offenbar nicht, wenn es um ein Thema geht, bei dem bei vielen Leuten scheinbar der Verstand ausgeklinkt wird. Denn: Hat das Gericht, hat die Staatsanwaltschaft irgendwie den persönlichen Gebrauch der Dateien durch Jörg Tauss bewiesen? — Nein. Im Gegenteil: Laut @tauss hat das Gericht ihm ausdrücklich bestätigt, daß es nicht glaubt, er habe ein sexuelles Interesse an dem Material gehabt.
Es war doch offenbar bereits jahrelang bekannt gewesen, daß der damalige medienpolitische Sprecher der SPD sich in diesem Bereich informierte und auch entsprechendes Material besaß! Niemand hat sich darüber mokiert, im Gegenteil, die Kollegen kamen zu Tauss und informierten sich über Material und Vertriebswege. Und kurz bevor das Zensursula-Gesetz diskutiert werden sollte, fällt das auf einmal jemandem auf? Und nicht einmal der Richter schafft es, eins und eins zusammenzuzählen?
Bestraft werden soll jetzt also der reine Besitz genauso wie bei einem Bürger, der nicht unabhängiger Abgeordneter ist. Damit ist klar, daß die Justiz die Unabhängigkeit der Abgeordneten einschränkt. Durch die reine Informationsbeschaffung, wie Jörg Tauss sie durchgeführt hat, ist niemand (zusätzlich) geschädigt worden. Und daß das BKA in der Öffentlichkeit und vor dem Parlament viel Blödsinn verbreitet hat, ist ja nun auch nichts Neues. Soll es dann in Zukunft so laufen, wie @Reizzentrum meint: Deutsche Abgeordnete dürfen sich nur noch aus der Bild informieren! Pictures at 11.
Nur wenn sich Abgeordnete, die mit einem bestimmten Thema befaßt sind, unabhängig informieren können, können sie auch vernünftige, unabhängige Entscheidungen treffen! Auf der anderen Seite erklärt das so manche, teils als verfassungswidrig erkannte Parlamentsentscheidung der letzten Jahre ...
Eben noch über Twitter reingekommen: Zum @Tauss urteil: mein Reli-Lehrer hatte für die vergewaltigung von 2 12 Jährigen ne geringere strafe gekriegt. Der war aber auch Mönch. — Nochmal die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit?
Ich bleibe dabei: Das war ein klarer Abschuß eines unbequemen Politikers.
Links:
- Plädoyer des Verteidigers J. Moenike
- Artikel und Prozeß-Beobachtung von bruchsal.org
- Artikel und Prozeß-Beobachtung durch Pirat Schrozberg: Frühstück im Landgericht und Staatsanwaltschaft doch politisch vorbelastet?
Übrigens: Wenn ein CSU-Politiker entsprechendes Material besitzt, wird das heimlich, still und leise und mit einem Strafbefehl erledigt. Ich vermute einfach mal, der Herr S. war wohl eher nicht gegen das Zensursula-Gesetz und hat sich auch nicht für die Freiheit im Internet eingesetzt.
28. Mai 2010 at 14:51
Er hat dieses Material besessen und das ist Strafbar, was gibt es da noch zu Diskutieren? Das er zu dumm oder naiv war sein Handeln zu dokumentieren ist ja wohl nur seine eigene Schuld
28. Mai 2010 at 15:04
Alles sehr fragwürdig, wie mittlerweile so vieles in unserem Rechtsstaat. Die unterschiedlichen Schlachtungsarten nach Parteizugehörigkeit sind in jedem Fall ein Skandal. Aber zumal die Piraten sollten jetzt mal die Urteilsbegründung abwarten, und dann geht’s ja laut Netzpolitik/ZDF in die Revision.
28. Mai 2010 at 15:20
Bevor jetzt hier noch mehr Leute kommen und diese obige Behauptung mantraartik wiederholen, „er hat das Material besessen und das ist strafbar […]“.
Fakt ist: Für einen Abgeordneten ist es nicht strafbar, wenn es zur Ausübung seines Dienstes notwendig ist. §184b Strafgesetzbuch regelt dies, Absatz 5 definiert den Ausschluss (für Abgeordnete).
BITTE: Erst informieren. Dann öffentliche Exekutionen vornehmen respektive solche unterstützen (und sei es nur maßgeblich durch fehlende Sachkenntnis).
Gruss, Peter
http://www.twitter.com/karpfenpeter
28. Mai 2010 at 15:21
Ach, hier http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html lässt sich das Gesetz übrigens nachlesen. (Frosch, kannst Du das bitte in meinen obigen KOmmentar noch einarbeiten? Danke!)
28. Mai 2010 at 15:21
Natürlich war das ein Abschuss, die SPD wollte ihn schon lange loswerden, und so konnten sie sich sogar noch ein bisschen durch die schnelle Trennung von ihm profilieren.
Aber was eben gerne missverstanden wird: niemand, außer vielleicht die Bild, hat Tauss als Pädophilen vorverurteilt. Sondern als Idioten. Und das ist er zweifellos: im Umgang mit solchem Material sollte man zumindest einschätzen können, was es für Folgen für die eigene Person hat, weshalb ich auch nicht das geringste Mitleid mit ihm habe, dass eine Kampagne gegen ihn geführt wurde. Hat er sich selbst eingebrockt, hätte er, wie andere, die in der Richtung ermitteln, ordentlich gearbeitet, wäre ihm das nicht passiert.
Und deshalb ist er als Politiker nicht ernstzunehmen. In diesem Feld ist nämlich Urteilsfähigkeit wichtig. Und deshalb sollten die Piraten ihn loswerden, damit die Liste der peinlichen Piraten nicht noch eine A4-Seite länger wird.
28. Mai 2010 at 15:27
Wie ich die Berichterstattung lese, war das Urteil 15 Monate auf Bewährung. Die 6000€ Geldstrafe waren von der StA gefordert. Das Gericht folgte dem nicht.
28. Mai 2010 at 16:35
[…] Froschs Blog: http://blog.atari-frosch.de/2010/05/28/zum-urteil-gegen-joerg-tauss/ […]
28. Mai 2010 at 21:29
Das Ganze zeigt eigentlich, in welchem desolaten Zustand die Gesetze in Bezug auf Recherchen sind. Es kann ja nun nicht sein, daß jemand (sei es ein Journalist, ein Abgeordneter, …), der in kritischen Bereichen (es gibt ja reichlich weitere Themenbereiche, in denen ähnliche Probleme herschen) Ermittlungen oder Recherchen anstellt, sich in eine erhebliche Gefahr der Strafverfolgung begeben muss. Während der Recherchearbeit kommt derjenige unweigerlich nicht nur in Kontakt, sondern auch in Besitz von Dingen, deren Besitz per Gesetz strafbar ist. Es kann dabei aber dann nicht sein, daß der Besitz DANN tatsächlich strafbewehrt ist. Es ist derzeit offenbar eine Grauzone und es besteht für entsprechend arbeitende Menschen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Es ist nun wiederum Aufgabe der Regierung, diese abzustellen.
Nur welche Regierung hat ein Interesse daran, wenn ihr unliebsame Wahrheiten dadurch vorgehalten werden, wenn sie die Rechtsunsicherheit auch noch schamlos ausnutzt… Eigentlich wäre eine saubere Regelung hier sowohl der Information der Öffentlichkeit, sowie auch der Transparenz der Regierungstätigkeit sehr dienlich (leider hapert es aber mit dem Transparenzwillen).
Bei allem darf nicht vergessen werden, daß etwas nicht verschwinden wird, nur weil es verboten wird…
Daß auch in diesem Fall die Sache nicht so wirklich mit “rechten” Dingen zugeht, ist auch daran zu erkennen, daß für die Entwicklung dieses Zugangserschwerungsgesetzes (oder wie es heißt) man die Öffentlichkeit ja glauben lassen wollte, man wisse ganz genau, wie die Dinge da so laufen. Woher stammen denn die informationen ? Wer immer im Auftrag der Regierung da gehandelt hat, der hat ja nun sich offenbar die selben “Fehltritte” dann getan … Warum soll dann für diesen dann der 184b gelten ??? Oder ist das nur wieder der Beweis, daß die betreffenden Ministerien gelogen haben ??? Nur mit der Enthüllung hatte man dann so ein kleines Problem ???
Daß unsere Ermittlungsbehörden nicht annähernd regierungsunabhängig sind, wie es eigentlich ihre Aufgabe ist, zeigt das Verhalten der SA nicht nur in diesem Fall. Da kann zB an den spektakulaeren Steuersünderfall erinnert werden, wo die zustaendige SA umgesetzt worden ist, weil sie sich nicht auf einen Handel einlassen wollte, sondern ein korrektes Verfahren erwirken wollte.
Und unsere Regierung hatte ja wohl keine Skrupel einem Rechtsbrüchigen (Thema SteuerCD) die Arbeit zu versilbern. Da kann sich das “Entfernen” einer unliebsamen Stimme schon fast hinter verlieren.
Und sowas ist angeblich vom Volk(dh der Gesellschaft) gewählt ?Gute Nacht … es kann wohl nur besser werden *Augenroll*?Der sogenannte Ruck, läßt arg auf sich warten :/
29. Mai 2010 at 9:12
@Karpfenpeter eben, Fakt ist: WENN es zur Ausübung seines Dienstes notwendig ist. War es in dem Fall NICHT! Die Aufgabe eines Abgeordneten umfaßt verfassungsgemäß NICHT Emittlungen auf eigene Faust. Und damit hat Tauss ja den Besitz begründet. Er wollte etwas „nachweisen“. Das ist in unserem Rechtsstaat Aufgabe der Exekutive, also der Polizei, nicht der Legislative, der Tauss angehörte. Somit hat Tauss seine Kompetenzen überschritten, und eine Verurteilung ist m. E. zwingend.
Also, BITTE erst informieren, ehe man Gesetze zitiert.Das Thema Gewaltenteilung und Aufgaben der drei Gewalten ist Stoff der Klasse 10. 😉
29. Mai 2010 at 12:33
Es ging hier ja nun weniger um Ermittlungen im Bereich der Executiven, sondern mehr um Recherchen dahingehend, der Regierung nachzuweisen, daß sie der Öffentlichkeit „Märchen“, um ein Gesetz zu begründen, erzählt.
Ich denke es wäre da fatal, den Aussagen der Regierung zu glauben, die nur die Dinge falen läßt, wo der Nachweis erbracht worden ist. Also müssen Informationen her, die unabhängig von der Regierung zu erhalten sind…
29. Mai 2010 at 13:01
@Leserin dann stellen sich mir zwei Fragen:
1. Warum hat er seine Erkenntnisse nie veröffentlicht und stattdessen nur Material angesammelt?
2. Warum hat er die Ermittlungsbehörden nicht eingeweiht?
Und in dem Punkt gebe ich der Staatsanwältin recht: Was er „beweisen“ wollte, ist „kalter Kaffee“ und mindestens seit den 90ern bekannt. Daß die Regierung trotzdem anders argumentiert hat, stand auf einem ganz anderen Blatt. Um das zu entkräften, hätte er nicht Material in größerem Umfang horten müssen. Daß es letztlich auch anders ging, ist doch durch die Tatsache, daß die Netzsperren vorerst vom Tisch sind, belegt.
Alles in allem bleibe ich bei dem Schluß, daß er seine Kompetenzen überschritten hat und das Beschaffen und vor allem das Horten des Materials in größerem Umfang, um etwas zu „beweisen“, was längst bekannt war und auch auf andere Weise hätte belegt werden können, etwa durch Statistiken, nicht zu seinen Aufgaben als Abgeordneter zählte, weswegen die Verurteilung folgerichtig und richtig war. Die Rhein-Neckar-Zeitung hat es heute völlig korrekt ausgedrückt: Er eignet sich nicht zum Märtyrer. Er hat etwas gemacht, was strafbar war, und dafür ist er zu Recht verurteilt worden.
Ein anderer Punkt ist die Tatsache, daß durch das Lancieren von Informationen an die Presse eine öffentliche Vorverurteilung stattfand. Hier ist die Staatsanwaltschaft ganz klar zu kritisieren. Deswegen finde ich es auch gut, daß er in Revision geht. Es ist für mich so sicher wie das Amen in der Kirche, daß er auch in allen höheren Instanzen verurteilt wird. Und dann kann der Staatsanwaltschaft keiner mehr „soziale Exekution“ vorwerfen.
Man darf diese zwei Dinge, das in der Sache m. E. richtige und gerechte Urteil und die unfaire Vorverurteilung in der Öffentlichkeit, also keinesfalls vermischen. Leider tust du das allerdings auch in deinem Blogeintrag, Atari-Frosch. Die Beweislast verschwindet ja nicht durch dieses Fehlverhalten. Und ich sehe hier nun wahrlich keinen Grund für „in dubio pro reo“. Denn das Motiv, weswegen sich jemand solches Material besorgt, ist letztlich für die Strafbarkeit völlig egal. Deswegen mußte ihm niemand nachweisen, daß er sich das Material aus pädophilem Interesse besorgt hat. Selbst wenn man sich das Material besorgt, um Täter zu überführen, ist es strafbar. Es ging hier einzig und allein um die Frage, ob er das als Abgeordneter durfte. Und das konnte er nicht überzeugend darlegen. Deswegen ist „in dubio pro reo“ hier verfehlt
29. Mai 2010 at 16:31
@Alex: Die Gewaltenteilung stelle ich nicht in Frage, auch wenn es den Anschein erweckt, als würdest Du mir das unterstellen. Das Gericht hat beschlossen, es sei nicht seine Aufgabe gewesen und dass dieser Paragraph sich nicht auf ihn erstreckte. Doch so klar war der Fall nicht. Ob Tauss in seiner Position durch diesen Paragraphen mit erfasst war, war vor dem Urteil strittig und ist es (gemessen an den Reaktionen) auch jetzt noch.
Dieses kleine, aber entscheidende Detail wurde in diesem Zusammenhang von Dir wohl versehentlich ausser Acht gelassen.
Gruss, Peter
http://www.twitter.com/karpfenpeter
29. Mai 2010 at 17:34
Unstrittig ist, dass Herr Tauss das Material besessen hat. Anscheinend hat er dies aeber nicht von Anfang an (öffentlich) dokumentiert und kommuniziert, was es in meinen Augen schon etwas fragwürdig macht.
Die Hauptfrage die sich aber für mich stellt: Braucht man für die Arbeit der Herr Tauss gemacht hat das Material auf seinen Festplatten? Um mit ein Bild über die Rechtsextreme Szene zu machen muss ich deren Schriften lesen/hören. Aber muss ich Bilder/Videos von Kinderpornographie sehen um mir ein Bild davon zu machen wie sowas wohl aussieht? Ich denke eher nicht. Und selbst wenn jemand wie Herr Tauss meint es sehen zu müssen, muss man es dann aufbewahren? Oder reicht nicht ein „reinschauen und löschen“.
Also ich hate diese ganze Sache durchaus für Fragwürdig. Ich denke Herr Tauss hat im besten Fall dumm gehandelt und im schlechtesten einfach nur neigungen/interessen die zu recht illegal sind.
29. Mai 2010 at 18:00
@pinky: Auf den Festplatten war nichts. Es waren Bilder auf dem Handy und zwei oder drei DVDs im Regal.
29. Mai 2010 at 19:37
@Karpfenpeter Nein, das wurde von mir nicht außer Acht gelassen, ich bin schlicht der Meinung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, daß er damit seine Kompetenzen überschritten hat. Er hat Sheriff gespielt. Das ist nicht seine Aufgabe. Somit ist das, was er getan hat auch nicht durch diesen Paragraphen abgedeckt. Ich stimme pinky bei „ber muss ich Bilder/Videos von Kinderpornographie sehen um mir ein Bild davon zu machen wie sowas wohl aussieht? Ich denke eher nicht.“ zu. Über die Vertriebswege gibt es mittlerweile genug Material. Seine „Recherche“ war also sinnfrei, weil sie nichts neues ergeben hat. Zudem war sie das völlig falsche Mittel, weil die Recherche eines einzigen Abgeordneten sicher nicht zu repräsentativen Ergebnissen über die Vertriebswege führt.
Zieht man all das in Betracht, muß man zwingend zu dem Schluß kommen, daß seine „Recherchen“ weder notwendig noch hinreichend waren, um zu beweisen, was er beweisen wollte. Somit kann keine Rede davon sein, daß derartige „Recherchen“ zu seinen Aufgaben als Abgeordneter gehörten.
31. Mai 2010 at 1:59
Froschelchen,
nur mal so zum Nachdenken..
Angenommen, bei Schäuble oder Westerwelle oder einem anderen weniger beliebten Politiker würde es unter gleichen Bedingungen zu einer Anklage kommen.. wärst Du dann auch noch so engagiert an einer Freisprechung interessiert?
Die Rechtssprechung ist da eindeutig; er hätte wissen müssen, auf was er sich in einem solchen Alleingang einlässt. Warum er seine Ermittlungen nicht an die Polizei weiter geleitet hat und warum er das Material letzten Endes sammelte, darüber will ich nicht spekulieren.. koennte ich auch gar nicht.. und erst recht nicht urteilen. Ich finde nur, dass zu Recht und Gerechtigkeit unbedingt auch Objektivität gehört.
Naja, ned bös sein, wenn ich nicht Deiner Meinung bin.
liebe Grüße aus Berlin
Feenminze
31. Mai 2010 at 14:57
@Feenminze: Bei Schäuble, als er noch Innenminister war, wäre eine persönliche Recherche nicht falsch gewesen, dann wäre er vielleicht nicht auf die Lügen und die Propaganda des BKA-Chefs Ziercke reingefallen (wobei Schäuble ja eventuell durchaus Grund hatte, die Lügenpropaganda selbst zu verbreiten). Ja, natürlich gilt die Unschuldsvermutung bei allen. Westerwelle dagegen ist mit dem Thema nicht befaßt, deshalb wäre bei ihm auch nicht unbedingt ein Interesse aus politischen Gründen zu vermuten.