Rechtsfreier Raum Hartz IV? (2)
28. Juni 2010 um 16:49 Uhr von Atari-Frosch
Erst vor gut drei Wochen hatte ich im Artikel Rechtsfreier Raum Hartz IV? die Vermutung geäußert, daß man neben den ganzen neuen Schikanen für Hartzer deren Klagemöglichkeiten einschränken werde.
Ich hasse es manchmal wirklich, recht zu behalten.
Heute berichtet gegen-hartz.de über einen Gesetzesentwurf, den die Länderkammer dem Bundesrat vorgelegt hat (Hartz IV: Zukünftig erschwerte Rechtsberatung?). In diesem sollen die Voraussetzungen der Beratungshilfe gesetzlich präzisiert werden. Im Klartext: Es sollen Hürden eingebaut werden, damit es noch schwerer wird, sich bei einer Auseinandersetzung mit der ARGE (und wohl auch mit anderen Sozialbehörden) beraten zu lassen. Wer aber nicht beraten wird, wird sicher häufig eine Klage vor dem Sozialgericht scheuen.
Mich muß das theoretisch nicht stören; wenn ich das Sozialgericht anrufe, kann ich das überwiegend allein. Als gelernte Justizangestellte bin ich zwar keine Juristin, kenne aber die Fachsprache, was schon sehr weiterhilft. Aber ich weiß, daß viele Leute nicht mal ihre Bescheide verstehen können, und das nicht aus Dummheit, sondern weil sie nun mal fachfremd sind. Diesen Leuten soll nun ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden, um zu ihrem Recht zu kommen.
Zur Erinnerung: 2/3 aller Bescheide, gegen die 2008 geklagt wurde, mußten aufgehoben werden. Und dieser Versuch, den Betroffenen ihr Recht zu nehmen, ist nicht der erste, siehe bei den Hartz4-Bloggern den Artikel Leistungskürzungen und Hartz IV – Bescheide — nicht grundsätzlich hinnehmen.