LVR will Kontoauszüge erpressen
19. Juli 2010 um 17:55 Uhr von Atari-Frosch
Seit bald sechs Jahren bekomme ich zweimal die Woche Hilfe durch einen Sozialarbeiter. Der ist Angestellter bei der Graf-Recke-Stiftung und wird bezahlt durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Und dieser LVR hat es, genauso wie das faschistische Repressionsamt, auch nicht so mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das hat der LVR bereits Anfang 2009 bewiesen, als der Sachbearbeiter mitteilte, daß er überhaupt nicht verstehen kann, warum ich nicht bereit bin, für die Hilfe auf meine Grundrechte zu verzichten und die „Sozial”-Behörden beliebig auf meinem Konto herumschnüffeln zu lassen. Offensichtlich ist da jetzt wieder jemand neugierig.
Zum letzten Verlängerungsantrag wollte man mal wieder die letzten drei Monate Kontoauszüge haben. Ich weigerte mich, sandte nur den letzten aktuellen Kontoauszug und verwies auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Diese besagt nämlich, daß nur die gegenwärtige Lage des Antragstellers überprüft werden muß, nicht jedoch die der Vergangenheit. Das gilt insbesondere dann, wenn es bereits andere Hinweise für die aktuelle finanzielle Lage gibt. Bei mir wäre das vor allem der ALG-II-Bescheid, den ich in Kopie mit dem Antrag mitgeschickt hatte. Außerdem äußerte ich die Vermutung, daß die Daten dann mal wieder einfach so an andere Behörden weitergegeben würden — daß sowas illegal ist, hatte ja schon Anfang 2009 niemanden weiters gestört.
Das paßte der derzeitigen Sachbearbeiterin beim LVR aber gar nicht, sie will bitteschön richtig schnüffeln dürfen. Sie schrieb mir unter völliger Ignoranz der höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß das so mal gar nicht geht und sie doch unbedingt die lückenlosen Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen müßte, um meine finanzielle Lage beurteilen zu können. Es drängt sich leise die Frage auf, ob die Dame beim LVR lesen kann.
Also schrieb ich nochmal, ganz ausführlich, diesmal per Mail:
Ihr Schreiben vom 29. Juni 2010 habe ich erhalten.
Sie haben auch weiterhin nicht dargelegt, wozu es (schon wieder) nötig sein soll, in meinen Kontodaten herumzuschnüffeln. Die pauschale Behauptung, das sei zur Überprüfung der Vermögensverhältnisse notwendig, ist nicht nachvollziehbar.
Meine Vermögensverhältnisse sind Ihnen doch bestens bekannt, vor allem, seit die Lügnerin Dütz vom faschistischen Repressionsamt (AKA „Sozialamt”) Düsseldorf sich meine Kontoauszüge des gesamten Jahres 2008 illegal hinter meinem Rücken verschafft und sie dann auch, ebenfalls illegal, Ihrem Amt zur Verfügung gestellt hat.
Dazu kommt, daß ich seit nunmehr fast 10 Jahren von Sozialleistungen abhängig bin, zunächst durch Arbeitslosigkeit, dann durch Erwerbsunfähigkeit. Seit bald 6 Jahren bin ich im ambulanten betreuten Wohnen. Und das alles mache ich nicht aus Spaß oder weil ich zu faul wäre, mich allein um meine Angelegenheiten zu kümmern; ich bin auch nicht so masochistisch veranlagt, um es auf die ständigen Demütigungen und Drohungen des faschistischen Repressionsamtes anzulegen. Ich mache das, weil ich keine andere Wahl habe, zumindest sofern man Verhungern und Obdachlosigkeit nicht als Optionen einstufen will.
Insofern ist eher nicht damit zu rechnen, daß ich plötzlich übermäßig viel Geld horten oder einnehmen könnte, denn wäre das der Fall, würde ich auf die ständigen Demütigungen, Grundrechtsverletzungen und gelegentlichen Existenzbedrohungen des faschistischen Repressionsamtes liebend gern verzichten.
Auch die Tatsache, daß ich derzeit wieder im ALG-II-Bezug bin, ändert daran nichts. Die Rentenversicherung Bund hatte ein fehlerhaftes Gutachten eines von ihr beauftragten Arztes zum Anlaß genommen, mir die Erwerbsminderungsrente wieder zu entziehen. Dazu läuft derzeit ein von mir angestrengtes Verfahren beim Sozialgericht Düsseldorf.
Im übrigen sind Sie auf meine Einlassungen im Schreiben von Anfang Juni nicht eingegangen (Ignorieren ist ja so einfach, nicht wahr?). Ich verweise also nochmals auf BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005 Randnummer 28:
„Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235>).
Hieraus folgt, daß bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit eines Antragstellers geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit selbst als auch für die Überprüfung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn über den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll.”
Des weiteren gibt es auch noch ein Urteil des Landessozialgerichts Frankfurt L 7 AS 32/05 ER, in welchem es u. a. auch um die Vorlage der Kontoauszüge der vergangenen drei Monate geht:
„Der Antragsteller hat auch keine Mitwirkungspflichten i.S.d. §§ 60 ff. SGB I verletzt, denn er hat alle leistungserheblichen Tatsachen auf dem dafür vorgesehen Formular (§ 60 Abs. 2 SGB I) angegeben. Seine Weigerung, die Kontoauszüge der zurückliegenden Monate bzw. die Bankbescheinigung sowie die angeforderte Vermieterbescheinigung vorzulegen, ist unschädlich, denn entgegen der Auffassung des Antragsgegners sind diese Urkunden weder „leistungserheblich” noch „erforderlich” im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
1. ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen.”
Eine Vorlage der lückenlosen Kontoauszüge der letzten drei Monate, wie von Ihnen gefordert, ist also nicht zur Überprüfung notwendig, denn Sie haben genügend Hinweise über meine gegenwärtige finanzielle Lage, allein schon durch den ALG-II-Bescheid. Wer ALG II erhält, darf kein Einkommen in relevanter Höhe und nur geringe Ersparnisse haben.
Die ARGE hat mir das ALG II sicher nicht aus reinem Spaß gewährt — im Gegenteil, denn im Gegensatz zur Rentenversicherung Bund geht man bei der ARGE davon aus, daß ich weiterhin nicht erwerbsfähig bin und die Rentenversicherung hier nur auf Kosten der ARGE Geld sparen wollte.
Wie bereits in meinem Schreiben von Anfang Juni dargelegt, muß ich aus den Erfahrungen der letzten Jahre stattdessen schließen, daß diese erneute Verletzung meiner informationellen Selbstbestimmung nicht dem Zweck der Prüfung dient, sondern dem unendlichen Datenhunger des faschistischen Repressionsamtes.
Ich hege sogar den Verdacht, daß mein Konto möglicherweise weiterhin hinter meinem Rücken ständig überwacht wird und ein gewisses Interesse daran besteht, die daraus gewonnenen Informationen durch Zwangsmaßnahmen gegen mich zu legalisieren, um sie, wie auch immer, gegen mich verwenden zu können. Irgendwie muß man diese nervige Sozialschmarotzerin doch totsparen können, nicht wahr?
Offensichtlich muß man auch Ihre Behörde, wie auch das faschistische Repressionsamt, gelegentlich darauf hinweisen, daß Grundrechte auch (und gerade!) für Hilfsbedürftige gelten, auch wenn die Hilfsbedürftigen heutzutage zynisch „Kunden” genannt werden.
Ich kann aber auch gern den Weg über das Sozialgericht gehen, um Ihnen von dort noch einmal die Sache mit den Kontoauszügen erklären zu lassen.
Mit (noch) freundlichen Grüßen
Heute erfuhr ich mündlich durch den Sozialarbeiter (schriftlich kommt das wohl die nächsten Tage noch nach), daß mir die Hilfe erst einmal gesperrt würde, bis der LVR entschieden hat, damit die Graf-Recke-Stiftung nicht in Vorleistung gehen muß. Dazu muß man noch wissen, daß der — rechtzeitig eingereichte — Verlängerungsantrag eigentlich bereits seit Wochen beschieden sein müßte. Wenn ein positiver Bescheid zu erwarten ist, leistet die Graf-Recke-Stiftung die Hilfe üblicherweise erst einmal weiter, weil der positive Bescheid ja rückwirkend erteilt wird, damit es keinen Bruch wegen der (übrigens auch wieder rechtswidrigen) Verzögerungen beim LVR gibt.
Also: Erst wird die Bearbeitung des Antrags wochenlang hinausgezögert, um dann erst einmal rechtswidrig die Kontoauszüge der letzten drei Monate einzufordern, mit dem Ergebnis, daß die Hilfe auf jeden Fall erst einmal eingestellt wird.
Und was wäre, wenn ich jetzt in einer deutlich schlimmeren Phase wäre?
Willkommen im Sozialstaat Deutschland.
[Update 2010-07-20 16:40] Die Graf-Recke-Stiftung teilte mir eben in einem Anruf mit, daß sie die Zeiten, in denen der Sozialarbeiter kommt, halbieren, also einmal statt zweimal pro Woche, und beim LVR nochmal nachhaken. Man darf gespannt sein. [/Update]
19. Juli 2010 at 18:25
Hi Frosch,
grundsätzlich kann ich Deinen Frust schon nachvollziehen, allerdings halte ich es nicht für förderlich in einem offiziellen Schreiben dann von „herumzuschnüffeln“ und „faschistischen Repressionsamt“ zu sprechen. Das wird Dir niemals weiterhelfen, denn wie man in den Wald hineinruft…
Grüße,
Stefan
19. Juli 2010 at 18:42
@Stefan, so gesehen bin ich der Wald und schalle zurück. 😉 Und: Es muß schon ziemlich viel passieren, bis ich Menschen oder Einrichtungen mit solch harschen Begriffen belege. Die Behörden haben sich diese schönen Namen ehrlich (bzw. lügend) und hart verdient.
19. Juli 2010 at 19:17
@frosch: Ich glaube Dir auf jeden Fall, dass Du nicht grundlos auf diese Weise durch die Gegend „schallst“ 🙂 Nur bin ich halt der Ansicht, dass Dir das ganz einfach nichts nützen wird.
Wahrscheinlich haben diese Institutionen in ihren DBs direkt Flags für „[x]unkooperativ, [x]unhöflich“ etc.pp. und selbst, wenn Du mal an eine(n) neuen Sachbearbeiter(in) gelangst, bildet diese(r) sich sofort sein/ihr Vorurteil über Dich. Kurzum: Du schadest Dir auf diese Weise mit Sicherheit selber. Kritisch, scharf und bissig zu bloggen ist super, aber man sollte halt nicht zu stark überreißen.
Und das ist m.E. bei Ausdrücken ala „faschistischen Repressionsamt“ für mich, ganz subjektiv natürlich, der Fall.
19. Juli 2010 at 19:36
Doch, es nützt was. Ich bekomme das gute Gefühl, die Wahrheit zu sagen. Ich kann diese Behörde nun mal einfach nicht als „sozial” bezeichnen, weil sie es nicht ist. Das ist einfach Orwell’sches Neusprech. Das Lügen überlasse ich genannter Behörde, das können die viel besser. 🙂
19. Juli 2010 at 19:37
Hallo Frosch,. Das kommt mir so bekannt vor. Ich musste meine ambulante Betreuung auch selbst bezahlen, weil ich ja so frech war und etwas mehr von meinem Blindengeld auf meinem Konto hatte. Tja, so ist das eben. Habe jetzt eh keine Betreuung mehr, weil ich sie nicht haben will. Aber Grundsicherung und ambulante Betreuung also generell Ämter wollen nunmal die Kontoauszüge immer mal sehen. Kann man wohl nix machen. Am besten immer brav so viel abheben, dass man höchstens 2.000 Euro hat wenn möglich weniger. Ämter dürfen alles verlangen, aber wehe, man verlangt mal selber was. Gruß manu
19. Juli 2010 at 19:46
@Manu-1978: Nein, dürfen sie eben nicht. Und ich bin immer dafür zu haben, solche selbstherrlichen Behörden in ihre Schranken zu weisen. Vor allem, wenn sie glauben, sie hätten mehr Befugnisse als sogar ein Strafrichter.
19. Juli 2010 at 20:56
@Stefan
Behörden aus dem Sozialsystem sind sehr schnell dabei in extremster Weise unhöflich und verletzend zu werden. Das Obwohl sich Bürger in keinster Weise fehlverhalten hat. Ja am Ende hatten sie (in dem Fall, den ich selbst exakt kenne) den Fehler, der zu etwas führte, was niemand wollte, selber herbeigeführt (durch Nichtbearbeiten von eingesandten Unterlagen (man brauchte 10 Arbeitstage nach Eingang, bis in deren Datenbank eingetragen worden ist: Bürger meldet „keine Leistungen mehr erforderlich“)) Muß ich mehr erklären ?
Und, wenn man schon „Kunde“ sein soll, dann soll sich der Auftragnehmer (dh die Behörde) sich gefälligst auch wie ein solcher zu verhalten und seine Arbeit redlich und anständig machen machen, ansonsten bekommt er es mit Gewährleistungsansprüchen zu tun.
Und auch den Behörden tut die Wahrheit weh, vor allem, wenn sie öffentlich gemacht wird.
20. Juli 2010 at 10:28
Ich finde es grossartig, wie Du gegen die Selbstherrlichkeit und die Entscheidungen nach Gutsherrenart dieser Behörden vorgehst.
Es zeigt den alltäglichen Wahnsinn im „Sozial“staat prächtig auf, und man muss bedenken, dass viele nicht den Mumm, oder die Möglichkeit, haben, dagegen vorzugehen. – Man kann also davon ausgehen, dass gegen die Wehrlosen noch viel schlimmer vorgegangen wird, als gegen Dich.
Nicht selten endet für die Betroffenen diese Behördenwillkür in der Obdachlosigkeit, meistens aber zumindestens mit Hunger, abgeschalteter Energie, und auf jeden Fall in Demütigungen, die nix mehr mit der Würde des Menschen zu tun haben.
Was ich nicht verstehe… sehr viele Bürger klatschen bei so einem Vorgehen der Behörden auch noch in die Hände. Da frage ich mich wirklich, warum diese Leute so gerne horrende Steuern und Abgaben bezahlen, wenn nicht dafür, dass es Mitbürgern in Not zu Gute kommt. – Das ist ein Part, den ich nie begreifen werde….
Viele Grüsse von Gran Canaria
DerMaex
20. Juli 2010 at 10:52
@Der Maex: Um das zu verstehen, genügt es, die hiesigen Boulevard-Medien zu lesen bzw. zu schauen. In regelmäßigen Abständen (besonders gern vor Wahlen) werden da einzelne Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger vorgeführt (in Zeitungen echte, im TV mindestens überwiegend Schauspieler), um zu zeigen, was für ein faules Pack das alles ist. Der Durchschnittsbürger bekommt dagegen eher nicht mit, was wir auf Behörden mitmachen oder wie wir unseren Alltag regeln, denn er hat einfach einen anderen Alltag.
Damit kommt auch die Abgrenzung: Die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger, das sind die Anderen, uns betrifft das doch nicht. Das sind die Faulen, und wir sind die Fleißigen. Die wollen wir mit unserer Arbeit doch nicht auch noch in ihrer Faulheit unterstützen, sollen sich gefälligst selbst um Arbeit bemühen. — Und an diesem Punkt wird sowohl in den Medien als auch in den Köpfen völlig ausgeblendet, daß es diese bezahlte Arbeit einfach nicht gibt. Im Telepolis-Forum verstieg sich letztens sogar zu der Aussage, daß die Arbeitslosen gefälligst auswandern sollten, um den Arbeitenden hier nicht auf der Tasche zu liegen.
Auch verdrängt wird dabei, daß das Geld, das sie uns Armen immer weiter kürzen, nicht etwa in den sogenannten Mittelstand fließt, sondern an diesem vorbei nach ganz oben.
Gruß an die Kanarienvögel, Frosch 🙂
20. Juli 2010 at 15:22
Ja, @Frosch, wahrscheinlich hast Du recht, und es liegt grösstenteils wirklich an den immer wieder den gleichen Schmarrn bringenden Medien, die nicht müde werden die Suggestion des faulen Sozialschmarotzers aufrecht zu erhalten.
Dabei ist es doch wirklich der Mittelstand, der damit am meisten veräppelt wird, weil man ihm seinen Lohn über diese horrenden Abgaben zu gut der Hälfte streitig macht, während man ihm gleichzeitig weismacht, dass es die Schuld der auf Sozialhilfe angewiesenen Personen ist. – Wenn das nicht mehr den gewünschten Effekt bringt steigt man ohne grossen Aufwand auf Rentner-Bashing um, welches sich die Politiker selber aber nicht trauen auszusprechen, da es sich um einen sehr grossen Wählerkreis handelt, den man natürlich nicht verlieren möchte. – Ausserdem soll es unter der Bevölkerung auch den einen, oder anderen, geben, der gar auf die Idee kommen könnte, dass er selbst ja auch mal Rentner wird…..
Solange man Feindbilder aufbauen kann ist dem Tun und Treiben jener Klassen, die von dem derzeitigen System überproportional profitieren (sehr Reiche, da sie aufgrund der Höchstbemessungsgrundlage bei der Sozialversicherung eine wesentlich niedrigere Gesamtabgabenquote als der Mittelstand haben. Und Beamte, die gemeinsam mit Politikern die grössten Leistungsempfänger dieser Gesellschaft sind, und diese Leistungen nicht aus einer Not heraus erhalten, so wie HartzIV-Empfänger. Die 45-60jährigen Ruheständler, die vorher im Staatsdienst „arbeiteten“ darf man natürlich auch nicht vergessen, die fallen mir hier auf der Insel natürlich besonders auf, weil sie in grossen Mengen anzutreffen sind. – So wie in fast allen tropischen Urlaubsregionen, während der gleichaltrige HartzIV-Empfänger von einer Behörde nach der anderen schikaniert wird.)
Liebe Grüsse von Gran Canaria
DerMaex
11. Dezember 2017 at 1:25
Wenn sich zur Willkür auch noch Böswilligkeit gesellt, ergibt die Formulierung des „faschistischen Amtshandelns“ leider eine nachvollziehbare Bedeutung. Irgendwie habe ich nach 12 Jahren HartzIV den Eindruck gewinnen müssen, dass das vormals Deutsche Volk, heute Bevölkerung Deutschland, zu keiner vernünftigen Parteienbildung im Deutschen Bundestag fähig ist. Und dass Senate des Bundesverfassungsgerichts sich nicht daran stören, das EmpfängerInnen von Grundsicherungsleistungen weniger als 2,- Euro/mtl. für existentielle Bildung erhalten, lässt meiner Meinung nach ein enormes Defizit an Weisheit in der akademischen Staatsführung erkennen.