Froschs Blog

Computer und was das Leben sonst noch so zu bieten hat

Zur Website | Impressum

Spar-Experten

23. Juli 2010 um 13:45 Uhr von Atari-Frosch

Es haben sich mal wieder „Experten” zusammengesetzt. Beauftragt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Und natürlich geht es nicht darum, wie man Menschen ohne Arbeit eine bessere Zukunft bieten könnte, sondern darum, wie man sie noch besser zum Sparen mißbrauchen kann. Irgendwelche Fachkenntnisse über Grundrechte oder ähnliches müssen diese „Experten” natürlich nicht besitzen, das würde bestimmt nur stören.

Die „Experten” haben sich also so ein paar Sachen ausgedacht, mit denen man an den Zwangsverarmten noch weiter sparen könnte (ich warte nur auf den Tag, an dem sie darüber beraten, wie man sich die Zwangsverarmten an sich sparen könnte).

Dazu gehört beispielsweise der grandiose Vorschlag, daß alleinstehende Hartzer zukünftig auch mit 25 statt bisher 45 qm Wohnfläche zufrieden sein müßten. 25 qm reichen gerade mal zum Essen und Schlafen aus, das ist ein Schlaf-Wohn-Klo, mehr nicht. Je nach Schnitt der Wohnung kann man nicht mal genügend Möbel stellen, um ein Minimum an Besitz unterzubringen (aber der gemeine Hartzer hat ja eh nichts mehr zu besitzen, nicht wahr, also was soll das Geschrei ...). Ich hatte zwei Wohnungen von unter 30 qm, einmal sogar mit Partner, weiß also, wovon ich rede.

Wer zahlt dann übrigens so Kleinigkeiten wie den Waschsalon (der definitiv teurer ist als die eigene Waschmaschine), wenn Waschmaschine und/oder Wäscheständer nicht mehr reinpassen? Oder die „gesunde Ernährung” die anderweitig doch immer so hervorgehoben wird? Frisches Gemüse kann man so nicht vorrätig halten — nicht alles gehört in den Kühlschrank (in dem sowieso kaum Platz ist). Aber wie gesagt, das sind dann nur so Kleinigkeiten.

Aber vielleicht schwebt den „Experten” da ja noch was ganz anderes vor. Der Witz ist nämlich: Es gibt gar nicht so viele dermaßen winzige Wohnungen. Woran denkt man denn dann? Förderung der Bauwirtschaft durch die Errichtung von Wohnheimen für alleinstehende Hartzer? Wär doch toll, man schlüge zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Bauwirtschaft wird subventioniert (gibt ja vielleicht vorübergehend sogar ein paar Arbeitsplätze), und dann hat man diese faulen Säcke endlich mal schön an zentralen Stellen unter Kontrolle. Woran erinnert mich das nur?

Der andere herausgehobene Punkt ist, daß Behinderte nicht mehr kostenlos mit dem ÖPNV fahren können sollen. Das gilt derzeit für Schwerbehinderte mit bestimmten Merkmalen im Ausweis, also schon nicht grundsätzlich. Den Ausweis bekommt man überhaupt erst ab einem bestimmten GdB; meiner von 30 reicht dafür noch nicht aus. Die Vergünstigung wird bislang damit begründet, daß Schwerbehinderte einen Nachteilsausgleich haben sollen, weil sie sowieso schon in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Abgesehen davon, daß sich die Ersparnisse dabei doch sehr in Grenzen halten dürften, wäre es ja vielleicht sogar noch akzeptabel, wenn sich bei den Betreibern der öffentlichen Verkehrsmittel mal die Idee durchsetzen würde, daß Barrierefreiheit nicht nur eine nette Option ist.

Wie sieht es zum Beispiel mit funktionsfähigen Fahrstühlen aus? Oder damit, daß Busse Rollstuhlfahrer an der Haltestelle zurücklassen, weil sich schon zu viele andere Leute rücksichtslos und ohne Beachtung durch den Fahrer reingedrängt haben? Was ist mit Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer in Bussen, die, wenn überhaupt vorhanden, häufig nicht funktionieren? Oder so Kleinigkeiten wie nicht funktionierende oder versetzt laufende Haltestellenansagen, auf die blinde und sehbehinderte Menschen angewiesen sind? Niederflur-Straßenbahnen und erhöhte Bahnsteige? Und Busfahrer, die, weil sie nochmal zurücksetzen müßten, um gerade an den Bordstein heranzufahren, damit ein Rollstuhlfahrer einsteigen kann, lieber direkt weiterfahren?

Auch am Umgang mit den behinderten Kunden müßte man gehörig feilen. Ich erinnere mich an einen Bahn-Angestellten, der uns vor zwei Jahren erklärte, man müsse „den Rollstuhl umladen” (gemeint war: wir müßten umsteigen); auch eine interessante Sichtweise, der Rollstuhlfahrer sozusagen als Gepäckstück seiner Begleitung.

Aber was hieße es wirklich, wenn Schwerbehinderte dann selbst bezahlen müßten? Es ist ja heute nicht so, daß die Verkehrsbetriebe nichts dafür bekämen. Die Regelungen dafür, wie sie diese Leistungen abrechnen können, stehen in Kapitel 13 von SGB IX. Wenn die Schwerbehinderten dann also selbst bezahlen müßten, hätten die Verkehrsbetriebe mit ordentlich Dampf zu rechnen. Denn wer zahlt, will auch eine entsprechende Leistung!

Und das hieße für viele Verkehrsbetriebe, daß sie ihre Fahrzeuge, Busse wie Bahnen, behindertengerecht nachrüsten oder gleich ganz neue Fahrzeuge anschaffen müßten, daß mehr Haltestellen auf ebenerdige Lage umgebaut werden müßten, daß die Wartungsintervalle für beispielsweise Rollstuhlrampen und Fahrstühle verkürzt werden müßten usw., dazu käme eine ordentliche Nachschulung des Personals. Das wäre zwar in vielen Fällen sowieso nötig; durch einen Wegfall der „kostenlosen” Beförderung von Schwerbehinderten ist die Finanzierung solcher Maßnahmen aber nicht einmal ansatzweise gesichert.

Also stellen wir fest: Die gesetzlich vorgeschriebene Beförderungspflicht für Schwerbehinderte wird schon heute nicht zufriedenstellend umgesetzt. Statt diese vielfältigen Mängel zu beheben, will man von den Schwerbehinderten (direkt) Geld einnehmen. Ob die Mängel danach behoben werden, ist massiv zu bezweifeln, aber darauf kommt es ja offenbar gar nicht an.

Ist aber alles nicht so schlimm, es geht ja nur um Asoziale, Faulpelze und andere Unnütze. Außerdem darf es doch keine Denkverbote geben, wenn es ums Sparen geht.

Oh, außer bei Reichen, natürlich. 🙂

Man könnte zwar denken: Naja, zum einen ist Sommerloch, zum anderen wird alles nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird. Gerade die „Überflüssigen” und Zwangsverarmten wissen aber, daß es manchmal sogar noch heißer kommt. Spätestens, wenn die BILD und ähnliche Medien solche „Vorschläge” aufgreifen und wieder mit der Hetze anfangen.


History

9 Kommentare zu “Spar-Experten”

  1. Daywalker quakte:

    Also nicht dass ich irgendetwas gut heissen würde, was unsere Regierung diskutiert und gf.durchsetzt – aber – ich habe nach meiner Scheidung auf 26 qm incl. angerechnetem Teil-Balkom gewohnt und das ging. Insofern empfinde ich das hier Geschriebene als übertrieben.


  2. vera quakte:

    Joh, laß die mal hetzen. Ich hetz zurück. Versprochen.


  3. Kristof quakte:

    Wer Sozialismus will – und Hartz4 ist Sozialismus -, der sollte wenigstens sich etwas Mühe machen nachzugucken, wie es denn früher im Sozialismus gehandhabt wurde. So galt eine 44qm Wohnung als ausreichend für vier Personen. Vater, Mutter, zwei Kinder. Man nannte sie z.B. in Polen M4 – eben für füe Personen. Dazu waren beide Elternteile nicht selten beruftstätig. Und diese Wohnverhältnisse waren nicht unmenschlich – denn der Sozialismus ist per Definition menschenfreundlich. Man hört das zumindest immer wieder.


  4. frosch quakte:

    @Daywalker: Als Arbeitnehmer (wie ich mal vermute) konntest Du Deinen Lebensmittelpunkt aber quasi an den Arbeitsplatz verlegen, dort warst Du aktiv, hast Dich entfaltet und hattest alles Werkzeug dafür. Als Langzeitarbeitsloser ist der Lebensmittelpunkt früher oder später in der eigenen Wohnung. Die Entfaltungsmöglichkeiten halten sich dann doch sehr in Grenzen, immer davon ausgehend, daß man nie weiß, wie lange man keine Möglichkeit hat, sich eine größere Wohnung zu suchen. Wenn überhaupt jemals wieder, je nach Alter und Qualifikation.

    Dazu kommt, daß man beim Umzug in eine kleinere Wohnung meist auch den Hausstand verkleinern muß. Dinge müssen aussortiert, weggeworfen oder, falls noch möglich, verkauft werden. Eine Wiederbeschaffung ist später für einen Langzeitarbeitslosen oft ausgeschlossen: Was weg ist, ist weg. Egal ob es jetzt die jahrzehntelang gepflegte Plattensammlung oder ein guter Schrank ist. Fliegt dabei wertvolles Zeug weg, kassiert die Behörde dann auch noch an der Einnahme mit, wenn sie die monatlich erlaubten 100 Euro übersteigt, damit die Wiederbeschaffung auch bestimmt dauerhaft unmöglich bleibt.

    Auch auf Studentenwohnungen wird in dem Zusammenhang ja immer gern hingewiesen. Aber das ist kein Zustand, bei dem zu befürchten ist, daß er dauerhaft bestehen bleibt. Der Student ist irgendwann fertig und landet dann hoffentlich nicht direkt in Hartz IV. Der Langzeitarbeitslose hängt aber selbst dann noch in seiner Mini-Wohnung, wenn er mal zufällig einen 1-Euro- oder Niedriglohn-Job bekommt, ohne echte Aussicht auf Verbesserung.

    Und dann war da noch Art. 2 GG, wiederholt in § 1 SGB I … aber wem sag ich das …

    Die Berufspolitiker gehen ja immer noch davon aus, daß es nur genügend Druck braucht, damit die Leute wieder einen Job annehmen, und daß sie, wenn sie einen annehmen, gleich ordentlich bezahlt werden, um keine weitere Stütze (Stichwort: Aufstocker) mehr zu brauchen.


  5. frosch quakte:

    @Kristof: Äh … Hartz IV = Sozialismus? Die Gleichung mußt Du mir aber erstmal erklären.


  6. Daywalker quakte:

    Also in meinem speziellen Falle musste ich, um aufgrund der hohen Unterhaltsverpflichtung, überleben zu können, trotz Arbeit in ein EinZimmerWohnKlo umziehen und zwar weiter draussen vor der Stadt, damit ich es mir habe leisten können. Und wie gesagt – das war zu machen.

    Mal ganz davon abgesehen, dass das Gerede von 25qm Wohnungen Bullshit ist, weil es die in dem Umfange ja sowieso nicht gibt, ich finde es nicht in Ordnung sich bei einer komplett finanzierten Wohnung über eine Grösse von 25 qm in dieser Art und Weise zu ‚beschweren‘ – von Begrifflichkeiten wie ‚Faschismus‘ im Bezug auf Behörden will ich erst gar nicht reden.

    Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass es super toll ist, vom Staat finanziert zu werden – ein Blick in andere (EU-)Länder aber zeigt, dass es bei weitem schlimmer geht.


  7. DerMaex quakte:

    @Daywalker, ich war mal ein paar Wochen mit einem Wohnmobil unterwegs. – War auch zu machen…*Ironie off*

    Ich kann bei euch in Deutschland diesen „Quadratmeterwahnsinn“ nicht so ganz verstehen, weil Du auf andere Länder ansprichst… ich komme ursprünglich aus Österreich, da ist es vollkommen wurscht, ob jemand auf 30, 60, oder 100qm wohnt, solange er sich die Wohnung mit seinem Sozialhilfesatz leisten kann.

    Alles andere ist ja auch irgendwie unlogisch, wenn jetzt zb. ein 55jähriger, der seine Arbeit verloren hat, eine 100qm-Wohnung mit einem alten Vertrag hat, ist die meistens billiger als eine neue Wohnung mit 40qm. Laut eurer deutschen Regelung müsste der aber trotzdem umziehen, oder?

    Bei so einer Regelung habe ich einfach den Verdacht, dass sie nicht logisch begründet ist, sondern einfach eine Mischung aus Schikane- und Missgunstregelung ist, bei der man dem Steuerzahler sogar noch die Kosten für die Deporta..äh den Umzug aufbürdet…. Oder übersehe ich dabei was Wesentliches?


  8. frosch quakte:

    @DerMaex: Die offizielle Idee ist wohl, die größeren Wohnungen bevorzugt Familien mit Kindern zur Verfügung zu stellen, um zu verhindern, daß solche Familien keine Wohnung bekommen, während Alleinstehende in den passenden Wohnungen leben. Statt sich nun also im sozialen Wohnungsbau zu engagieren, der ja massiv abgebaut wurde, hat man lieber diese Regel geschaffen, daß die Wohnung für Bedürftige „angemessen“ sein muß.

    Mit der Angemessenheit im Zwangsverarmungs-, ähm, Sozialgesetzbuch ist das aber so eine Sache. Diejenigen, die da an andere „anmessen”, wären selbst sicher nicht mit diesen Maßen für sich einverstanden. 🙂


  9. DerMaex quakte:

    @frosch, von der Grundidee sicherlich nicht schlecht – in einem Land, in dem Wohnungsknappheit vorherrscht. 😉

    Ich hab mir vor ein paar Tagen, Anlass dazu waren ein paar Beiträge in Deinem Blog, diese Hartz4-Regelungen mal zusammengegoogelt und durchgelesen.

    Was mir dabei aufgefallen ist… als Single ist man da echt arm dran, wobei man bei Paaren sicherlich nicht von Armut(ich meine damit nicht den Quark der „relativen Armut“ auf irgendeinen Medianwert der Einkommen eines jeweiligen Landes bezogen) sprechen kann.

    Abzüglich der Wohnungskosten ist der Regelsatz bei Singles mit 359 Euro/Monat festgelegt, das ist zum Sterben zu viel, aber zum Leben zu wenig. – Bei Paaren ist, so wie ich das rausgelesen habe, der Regelsatz auf 323 Euro/pro Monat/pro Partner festgelegt. – Das ist für einen 2-Personen-Haushalt aber sicherlich nicht arm. Man benötigt als Paar ja nicht doppelt so viele Fernseher, Kaffeemaschinen, Computer, Microwellenherde, Kühlschränke, Kochtöpfe,………

    15qm mehr Wohnraum, die einem Paar als „angemessen“ zugestanden werden ist auch nicht ohne…. aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man als Paar nicht wirklich mehr Platz benötigt als alleine, und 15qm sind ein zusätzliches Zimmer, oder ein in die Richtung Wohnlichkeit gehendes Wohnzimmer….

    Monieren darf man das natürlich nicht, da in der Sozialgesetzgebung in allen Ländern ein eindeutiges Orientieren „nach unten“ stattfindet, und man durch sowas nur auf die Idee kommt Paaren beim Regelsatz etwas zu streichen, ohne auch nur auf die Idee zu kommen, dass Singles einen etwas höheren Regelsatz benötigen könnten.


Kommentieren

Bitte beachte die Kommentarregeln!

XHTML: Du kannst diese Tags verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>