USA-DoJ versus Wikileaks et al
9. Januar 2011 um 15:50 Uhr von Atari-Frosch
Das US-amerikanische Bundesjustizministerium (Department of Justice, DoJ) forderte von Twitter die Herausgabe aller verfügbaren Daten über fünf Personen sowie eine Organisation, nämlich Wikileaks, um strafrechtliche Ermittlungen führen zu können. Für uns mag das erstmal nur deshalb seltsam erscheinen, weil das deutsche Bundesjustizministerium vermutlich eher nicht auf die Idee käme, solche Anfragen zu stellen, man würde eine solche Anfrage von einer Staatsanwaltschaft (mit Richterbeschluß) oder beispielsweise dem Bundeskriminalamt erwarten.
Das erste, was diese Forderung pikant macht, ist, daß drei der fünf benannten Personen keine amerikanischen Staatsbürger sind. Bradley Manning und Jacob Appelbaum sind Amerikaner, aber Julian Assange ist Australier, Rop Gonggrijp ist Niederländer und Birgitta Jónsdóttir ist Isländerin. Und bei Frau Jónsdóttir kommt das nächste pikante Detail. Sie ist nämlich nicht einfach nur eine isländische Bürgerin, sondern sie ist dort Parlamentsabgeordnete.
Das amerikanische Justizministerium ermittelt also gegen im Ausland lebende Ausländer wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf Wikileaks und macht dabei auch vor Parlamentsabgeordneten nicht Halt. Hier läßt das offenbar die Politik kalt. Das sähe sicher anders aus, wenn da statt Birgitta Jónsdóttir der Name eines deutschen Bundestagsabgeordneten stünde. Offenbar ist kein deutscher MdB so weit mit Wikileaks in Verbindung zu bringen, daß sie oder er für das DoJ irgendwie interessant sein könnte.
Twitter hat sich datenschutzrechtlich nicht lumpen lassen und sich über das Veröffentlichungs- und Mitteilungsverbot des DoJ hinweggesetzt. Der Beschluß (als PDF bei salon.com abrufbar) lautet sinngemäß:
Gemäß Title 18, United States Code, Section 2703(d) wird Twitter Inc., ein elektronischer Dienstanbieter und/oder Anbieter von entferntem Rechnen, mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, aufgefordert, alle Informationen herauszugeben, die im Anhang A genannt sind. Das Gericht glaubt, daß der Antragsteller hinreichende Fakten dargelegt hat, die zeigen, daß erkennbare Gründe dafür vorliegen, daß die geforderten Daten und Informationen für eine laufende strafrechtliche Ermittlung relevant sind.
DA ES ERSCHEINT, daß diese Daten und Informationen relevant für strafrechtliche Ermittlungen sind und jede Vorab-Mitteilung des Beschlusses und allem, was damit zusammenhängt, an die betroffenen Personen die Ermittlungen ernsthaft in Frage stellen würden,
WIRD ANGEORDNET, daß Twitter Inc. gemäß Title 18, United States Code, Section 2703(d) innerhalb von drei Tagen nach dem Datum dieses Beschlusses die geforderten Daten gemäß Anhang A übergibt.ES WIRD WEITERHIN ANGEORDNET, daß der Protokollführer des Gerichts drei beglaubigte Abschriften dieses Beschlusses an den Vertreter der Bundesstaatsanwaltschaft übergibt.
ES WIRD WEITERHIN ANGEORDNET, daß dieser Beschluß und seine Ausführung geheimzuhalten sind und Twitter weder die Existenz des Beschlusses noch seiner Ausführung bekanntgeben darf, ebensowenig die Tatsache der laufenden Ermittlungen, solange das Gericht dies nicht genehmigt.
Im Anhang A wird dann explizit nach den Twitter-Accounts @rop_g (Rop Gonggrijp), @ioerror (Jacob Appelbaum) und @birgittaj (Birgitta Jónsdóttir) sowie zusätzlich, ohne Account-Nennung, zu den Personen Bradley Manning und Julian Assange gefragt. Twitter soll alle dazu bekannten Daten wie (weitere) Accounts, die dort angegebenen Namen (Screen Name), Wohnadressen, private und geschäftliche Kontaktdaten, Mailadressen und „andere Kontaktinformationen” herausgeben. Außerdem wollen sie wissen, wann die genannten Personen sich ein- und wieder ausgeloggt haben und mit welchen IP-Adressen, und welche Dienste genau genutzt wurden. Auch Telefon- und Gerätenummern sowie andere identifizierende Nummern sind von Interesse. Und dann möchte man noch den Grund und die Quelle für Bezahlungen wissen, die die entsprechenden Leute Twitter gegenüber eventuell geleistet haben, inclusive Kreditkarten- und Kontonummern.
Nochmal zur Erinnerung: Da ist eine Parlamentsabgeordnete dabei. Nicht daß die Daten der anderen Leute nicht relevant wären. Ich hab auch nix gegen transparente Politiker. Aber nicht per gerichtlich oder sonstwie angeordneter Ausforschung, und dann auch noch aus dem Ausland! (Ich wüßte übrigens mal gern, ob der Richtervorbehalt in den USA genauso löchrig ist wie der bei uns — man kann eigentlich fast davon ausgehen. Denn mindestens die Abgeordnete hätte dem Gericht sonst eigentlich auffallen müssen.)
Das waren aber jetzt nur die Forderungen aus dem ersten Teil des Anhangs. Da gibt es noch einen zweiten. Man möchte nämlich auch über die genauen Benutzeraktivitäten Bescheid wissen, nämlich, wann, wie lange und mit wem welche Mengen an Daten ausgetauscht wurden, inclusive der dazugehörigen IP-Adressen (also: IP-Adressen auch der Kontakte). Auch an Mailadressen von Kontakten ist man interessiert. Schließlich möchte man noch die „Korrespondenz” und Bestandsdaten der entsprechenden Accounts haben.
Über diesen zweiten Teil könnte man jetzt spekulieren. Vielleicht ist aber auch mein Englisch nicht gut genug. Einige sagen, das heiße, daß von allen Twitter-Followern die Bestandsdaten rübergereicht werden sollen. Das sind beim Account @wikileaks allein über 630.000. Ich bin mir darüber nicht so ganz im Klaren. Eine entsprechende Anfrage an @wikileaks wurde (noch?) nicht beantwortet. Aber wenn das stimmt, dann will das DoJ mal eben die Bestandsdaten von über 637.000 Twitter-Accounts abschnorcheln. IP-Adressen und E-Mail-Adressen scheinen mir aber auf die reduziert zu sein, mit denen die benannten Accounts tatsächlich direkten Kontakt unterhalten und zu/von welchen sie Daten übertragen haben. Bei Twitter gehört allerdings eine Mailadresse zu den Bestandsdaten eines Accounts.
Sollte die Befürchtung stimmen, daß auch die Bestandsdaten insbesondere von direkten Kontakten offengelegt werden müssen, muß ich nochmal dran erinnern, daß da eine Parlamentsabgeordnete dabei ist. Menschen müssen sich in Demokratien vertraulich an ihre Abgeordneten wenden können. Es geht niemanden etwas an, wenn jemand (s)einer Abgeordneten auf Twitter eine DM schickt. — Ja, richtig, Twitter ist, da es nichts verschlüsselt, nicht wirklich das optimale Medium dafür, man sollte sich ein anderes suchen. Trotzdem ist solche Kommunikation und ihre Vertraulichkeit zu respektieren.
So ganz nebenbei ist ja nicht auszuschließen, daß unter den 637.000+ Followern von @wikileaks und den genannten Personen wiederum Menschen sind, deren Kontaktdaten und Kommunikation eine Behörde, aus welchem Land auch immer, aus besonderen Gründen und ohne konkreten (!) Verdacht nichts angehen. Zum Beispiel auch deutsche Bundestagsabgeordnete. Allerdings ist zu befürchten, daß sich deutsche Parlamentarier (und deutsche Medien) einen Dreck drum kümmern, solange ihre Namen dabei nicht genannt werden. Denn der Beschluß kommt ja aus den USA, also von den „Guten”. Stellt Euch so einen Beschluß mal aus China vor. 🙂
Weitere Artikel, die sich mit dem Thema auseinandersetzen:
- RA Udo Vetter: Stapelweise Gerichtsbeschlüsse
- RA Thomas Stadler: Daten auf dem Silbertablett
- TAZ: Die Wünsche einer Supermacht
- Guardian (UK): WikiLeaks demands Google and Facebook unseal US subpoenas
9. Januar 2011 at 20:24
[…] USA-DoJ versus Wikileaks et alFroschs Blog Januar 8th, 2011 in Fundstücke, Netzpolitik | tags: Datenschutz, Demokratie, Gesetz, Recht, Wikileaks […]