Auszahlung der Hartz-IV-Erhöhung
9. April 2011 um 18:19 Uhr von Atari-Frosch
Ich hatte mich nach dem neuen Hartz-IV-Bescheid (ab 1. Mai) schon gewundert, was mit den Nachzahlungen von Januar bis April ist. Die waren darauf nämlich nicht verzeichnet. Auf meinem Kontoauszug dagegen tauchen die Nachzahlungen auf, und zwar so:
Also: Am 30. März kam die Auszahlung des regulären Satzes für April, und einen Tag später wurden erst 5,00 € und dann nochmal 15,00 € überwiesen.
Ich interpretiere das mal so, daß man sich die Zusammenfassung der Buchungen halt einfach mal sparen wollte. Das geht ja problemlos auf Kosten der Empfänger: Denn alle diejenigen, die die Kontoführungsgebühren bei ihrer Bank nach Anzahl der Buchungen bezahlen müssen, müssen im März für zwei unnötige Buchungen extra bezahlen. Die eigenen Buchungskosten der Bundesagentur dagegen liegen mit Sicherheit unterhalb der Kosten, die aufzubringen gewesen wären, hätte man die Buchungen zusammenfassen wollen (wobei ich mich frage, warum die da eigentlich Computer einsetzen, das müßte sich doch automatisieren lassen?).
Die Bundesagentur für Arbeit(slosenverwaltung) spart sich also Zeit und Geld und hat keine Probleme damit, den Zwangsverarmten dafür noch extra Kosten aufzudrücken. Beim Einzelnen mögen das vielleicht noch Cent-Beträge sein (wobei auch die durchaus fehlen können), aber insgesamt nimmt man uns damit schon wieder einen netten Betrag weg. Angesichts der wahnsinnig tollen Erhöhung muß die Bundesagentur natürlich sparen, wo es nur geht.
Übrigens, von den fünf Euro Erhöhung sind drei Euro pro Monat gleich wieder weg, um die mein Abschlag für Strom gestiegen ist. Und erwähnte ich schon, daß die Lebensmittelpreise weiter fleißig steigen, während wirklich günstige Angebote heimlich, still und leise aus den Regalen der Supermärkte verschwinden?
10. April 2011 at 19:17
Hm, dann würde ich sagen, du bist bei der falschen Bank 😉
Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile, und wenn du dummerweise die Vertragsklauseln nicht vorher gelesen hast, dann änder das doch mal und lies dich ein.
Die Bank darf Provisionkosten bei Überweisungen aus dem Ausland erheben. Gebühren für Kontobewegungen heutzutage sind unzulässig, genauso wie eine Gebühr bei einer Überweisung Bankintern zu berechnen.
„Buchungen aufs eigene Konto müssen entweder kostenfrei angeboten werden, oder die Bank muss mindestens fünf kostenfreie Kontobewegungen monatlich gewähren (bei Einzelpreisabrechnungen für Privat- oder Geschäftskonten)“ – Urteil des BGH vom 07.05.1996 (Az.Z: XI ZR 217/95)
Damals war es noch etwas anders, da waren die Computer nicht so billig etc. Daher die Klausel mit 5 freien Bewegungen. Aber das ist heute eigentlich irrelevant.
Da ich selbst in einer Bank arbeite sag ich dir nur: Geh hin und lass es ändern. Es gibt genug Girokontentypen die komplett Kostenfrei sind oder sehr geringe Kontoführungsgebühren haben. Postbank-Konten sind bis auf eine kleine Jahresgebühr von ca. 3 Euro komplett kostenfrei, man kann Onlinebanking machen, sie sind in der Cash-Group und damit kann man an jedem Automaten mit dem Cash-Group Zeichen (http://www.kostenloses-bargeld.de/wp-content/uploads/2008/10/cash-group.png) kostenfrei Geld abheben, kann mit Karte an der Kasse zahlen …..
Du hast da eindeutig ein falsches Konto 😉
So long
11. April 2011 at 14:22
@Lord_Pinhead
„Postbank-Konten sind bis auf eine kleine Jahresgebühr von ca. 3 Euro komplett kostenfrei,“
Sicher? Auch für Arbeitslose/Rentenempfänger? Grad ma geguckt.
Zitat postbank.de: „Kostenloses Girokonto für alle Privatkunden mit monatl. bargeldlosem Geldeingang ab 1.000 €, sonst 5,90 €/ Monat.“
Und nu…
@Frosch
Cooler Blog, hier 🙂
Der ewig lurkende Michi
29. Juni 2011 at 12:14
Ich habe jetzt im Juni eine Überweisung der Arbeitsagentur in Höhe von 56, 52€ bekommen. Ich weiß das gar nicht einzuordnen. Handelt es sich dabei um die Auszahlung der Erhöhung? Und müssten es dann nicht nur etwa 35€ sein?
29. Juni 2011 at 12:31
@Anonymous: Wenn es dazu weder einen Bescheid noch einen Hinweis auf dem Kontoauszug gab, rate ich dringend dazu, beim ARGE oder oder Arbeitsagentur nachzufragen, denn es könnte sich auch um eine fehlerhafte Überweisung handeln, die gar nicht für Dich gedacht war. Allerdings kann es auch sein, daß der Bescheid noch kommt; da bei den Behörden nicht immer alles in sinnvoller Reihenfolge und nachvollziehbar funktioniert, kann das durchaus passieren, daß eine Auszahlung vor dem dazugehörigen Bescheid kommt 😉