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Das Recht hat viel Zeit

1. Juni 2011 um 13:34 Uhr von Atari-Frosch

In Deutschland hat das Recht viel Zeit. Oder wie ist es zu erklären, daß mir die nette Angestellte in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Düsseldorf heute auf telefonische Anfrage sagt, daß meine Klage gegen die Rentenversicherung Bund von vor einem Jahr (eingegangen dort am 26.05.2010) in diesem Jahr sicher nicht mehr verhandelt würde? Im November letzten Jahres habe ich das letzte Schreiben vom Gericht erhalten, seitdem ist Funkstille.

Die wirklich sehr freundliche Angestellte berichtete weiter, daß derzeit so viele, größtenteils noch viel ältere Verfahren zur Terminsbestimmung anstehen, daß sie nicht einmal absehen kann, wann ungefähr ich einen Termin bekommen würde. Aber in diesem Jahr würde das bestimmt nichts mehr. Ich könne zwar ein Schreiben schicken, daß es dringlich sei, aber eine echte Dringlichkeitsbegründung kann ich ja nicht vorlegen.

Daß mir die Bahn für die BahnCard 50 nächsten Monat dann möglicherweise den vollen Preis abverlangt statt des für Rentner reduzierten (236 statt 118 Euro), weil ich keinen Rentenausweis vorlegen kann, dürfte der Richter wohl eher nicht als Dringlichkeitsgrund anerkennen, auch wenn abzusehen ist, daß die Bahn, sollte das Gericht später zu meinen Gunsten entscheiden, das zu viel bezahlte Geld nicht oder zumindest nicht ohne großen Bürokratieaufwand wieder herausrücken würde.

So nebenbei erzählte mir die freundliche Dame noch, daß derzeit auch noch Stellen gestrichen würden. Das muß man sich mal vorstellen: Sie haben so viele Verfahren zur Terminbestimmung anstehen, daß sie Anfang Juni schon sagen, ein Jahr alte Verfahren kommen dieses Jahr nicht mehr dran, und dann streichen die Stellen!

Das ist natürlich eine gute Methode, um den Zwangsverarmten de facto ihre Rechte zu verweigern: Man sorgt einfach dafür, daß Verfahren so lange dauern, bis sich das Thema von selbst erledigt hat. Die Repressionsämter wird's freuen (und die Rentenversicherung stört's sicher auch nicht).

Ab wann fängt hier eigentlich die Rechtsbeugung an?


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