Bundesregierung definiert Armut neu
9. Juni 2011 um 15:26 Uhr von Atari-Frosch
Unsere Bundesregierung meint, Altersarmut ist kein drängendes Problem in Deutschland. Zu einem Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den die Bundesregierung gestern vorlegte, meinte ein Regierungsvertreter, wer bedürftig sei, erhalte die 2001 eingeführte Grundsicherung. „Und wer Grundsicherung bezieht, ist nicht arm.” Weiter heißt es:
In jedem Fall würden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte durch die Grundsicherung nicht gefährdet, sagte der Regierungsvertreter. Sie sichere das physische und soziokulturelle Grundbedürfnis und gewährleiste eine „würdige und unabhängige Existenz”.
Die Bundesregierung verschweigt jedoch, daß die Grundsicherung und der Hartz-IV-Regelsatz dieselbe Höhe haben. Eine Rente wird nur soweit aufgestockt, daß man wieder genau auf diesen Regelsatz kommt. Bis auf die Bewerbungsverpflichtung sind ansonsten die Regeln gleich, wenn auch die Anwesenheitspflicht nicht ganz so strikt gehandhabt wird: Man muß sich für eine (zeitlich begrenzte) Abwesenheit „nur” abmelden und nicht erst um Erlaubnis fragen, ob man gnädigerweise mal woanders hin darf.
Die mögliche Höhe durch Zuverdienst ist bei der Grundsicherung dafür noch stärker eingeschränkt als beim ALG-II-Bezug: Wer Grundsicherung nach SGB XII bezieht, kann im Gegensatz zu einem ALG-II-Empfänger nach SGB II nichts dazuverdienen, ohne daß ihm der größte Teil (70 %) davon sofort weggenommen bzw. angerechnet wird. ALG-II-Empfänger haben einen Freibetrag von 100 €; was darüber hinausgeht, wird jedoch zu 80 % angerechnet. In jedem Fall ist der Grundsicherungsempfänger jedoch beim Zuverdienst zusätzlich benachteiligt:
Zuverdienst | bleibt bei ALG II | bleibt bei SGB XII |
---|---|---|
50,00 € | 50,00 € | 15,00 € |
100,00 € | 100,00 € | 30,00 € |
150,00 € | 110,00 € | 45,00 € |
200,00 € | 120,00 € | 60,00 € |
250,00 € | 130,00 € | 75,00 € |
300,00 € | 140,00 € | 90,00 € |
350,00 € | 150,00 € | 105,00 € |
400,00 € | 160,00 € | 120,00 € |
Und wer mehr als 400 € verdient, dem wird dann auch noch die Rente gekürzt.
Dazu kommt noch, daß Bezieher von Erwerbsminderungsrente (und sicher auch ein Teil der Altersrentner aus gesundheitlichen Gründen) gar nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig zu arbeiten oder überhaupt eine entsprechende Arbeit zu finden. Weiterhin müssen sie mehr an Anstrengungen investieren, um dieselben Leistungen wie gesunde Menschen erbringen und damit etwas verdienen zu können. Als Dankeschön für ihre zusätzlichen Anstrengungen wird ihnen hinterher der größte Teil des Lohnes wieder weggenommen, sonst könnten sie ja was davon haben. Sie arbeiten also primär für die öffentlichen Kassen!
Ist es das, was die Bundesregierung unter „Arbeit muß sich wieder lohnen” versteht?
Dabei ist ein Zuverdienst auf Dauer sogar notwendig, will man sich seine Grundrechte auch nur zu einem kleinen Teil erhalten bzw. zurückholen.
Angesichts des weltweiten Elends müsse man gleichwohl nachdenklich sein, wenn von Altersarmut in Deutschland die Rede sei, hieß es aus der Unionsfraktion. Mit Grundsicherung sei keiner arm, dennoch müsse die Entwicklung beobachtet werden. Auch werde in mancher Biographie keinerlei Altersvorsorge getroffen.
Ahja, die alte Leier von den armen Ländern. Damit kann man ja immer so hervorragend davon ablenken, daß hier ein Grundgesetz gilt (oder gelten sollte), das den Menschen bestimmte Grundrechte garantiert (bzw. garantieren sollte).
Die Damen und Herren aus der Unionsfraktion haben es außerdem leicht, über Beträge zu reden, von denen sie nicht leben müssen, oder über Armut, die sie nie zu spüren bekamen oder je zu spüren bekommen werden. Sie beziehen ja auch weder dauerhaft (oder überhaupt) Sozialleistungen, müssen sich dafür von keiner Behörde schikanieren lassen, und sie bekommen auch keinen Niedriglohn, von dem man überhaupt keine Altersvorsorge treffen könnte. Im Gegenteil: Für ihre Rente ist bestens gesorgt — durch den Steuerzahler!
Genauso wie bei Hartz IV gelten also bei der Grundsicherung die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 9. Februar 2010. Diese gehen der Bundesregierung, namentlich unserer tollen Bundesarbeits-Zensursula, jedoch meilenweit am Allerwertesten vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar keine Aussage über Grundsicherungsempfänger getroffen, aber was für Langzeitarbeitslose gilt, muß erst recht für Menschen gelten, die dem Arbeitmarkt nur noch teilweise oder überhaupt nicht zur Verfügung stehen können. Zudem geht man ja eigentlich nicht in die Altersrente, um dann doch wieder weiterarbeiten zu müssen, weil das Geld hinten und vorn nicht reicht.
Übrigens haben die Repressionsämter natürlich auch bei Grundsicherungsbezug sämtliche Sanktions- und Verschleppungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch schon den ARGEn so wunderschön eine Menge Geld sparen. Zwar gibt es keinen Bewerbungszwang, aber auch sonst sind die Angestellten der Repressionsämter sehr kreativ, wenn es darum geht, Möglichkeiten zu finden, wie man bedürftigen Menschen ihre Rechte vorenthalten kann. Daß mittlerweile mehrere Gutachter die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bestätigt haben, interessiert die Bundesarbeits-Zensursula natürlich auch nicht.
12. Juni 2011 at 15:08
Um mal Emil Steinberger zu zitieren:
„Links haben wir eine Menge Menschen
und rechts haben wir eine Menge Politiker.
Und Sie sehen, die Mengen berühren einander nicht!“
Mehr muss man dazu eigentlich nicht mehr sagen.
Die ganze Bande sollte man mit einem alten Schrottkahn mit ein wenig Treibstoff, Wasser und Brot auf dem Meer aussetzen.
Dann werden sie mal sehen wie… äh ‚beliebt‘ sie sind und ob sie jemand als Asylanten aufnimmt. 😉
10. Oktober 2011 at 23:10
Sehr guter Artikel!
Viele Hintergrundinformationen, vieles was ich auch noch nicht wusste.
Und man kommt an diesem Artikel schlecht vorbei! Man müsste sie zum Lesen dieses Artikels zwingen.
4. Juni 2012 at 14:22
schlicht und einfach zum kotzen, wie in diesem land mit alten und kranken umgegangen wird.
das,was da die systemparteien von gelb-schwarz-rosa-oliv und zt auch rot betreiben, ist faschismus.