Strafanzeige gegen Sarrazin (3)
27. Juli 2011 um 15:37 Uhr von Atari-Frosch
Ich hatte ja erst befürchtet, daß ich es nicht mehr rechtzeitig schaffe, die Beschwerde gegen die Einstellung der Strafanzeige auszuformulieren. Denn seit ich vom BAAMM zurück bin, haben mich die Depressionen ziemlich fest im Griff gehabt, und meine Konzentration war massiv im Keller. Aber gestern Abend habe ich es dann doch noch hingekriegt. Beim Durchlesen im Nachhinein fällt mir zwar auf, daß noch mindestens ein Aspekt fehlt, aber das kann ich ja noch nachreichen. Hauptsache, das Werk ist erstmal auf dem Weg nach Berlin.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 7.07.2011, Poststempel 12.07.2011, hier eingegangen am 14.07.2011, lege ich
Beschwerde
ein.
Begründung
Der Beschuldigte äußert nicht einfach Meinungen, sondern verbreitet in seinem Buch wie auch über Massenmedien mit großer Reichweite falsche Tatsachenbehauptungen, die andere in ihrer Menschenwürde angreifen. Er kann sich auch nicht auf den Standpunkt zurückziehen, er habe es nicht besser wissen können; genügend Argumente mitsamt ausführlichen Quellen wurden ihm immer wieder vorgehalten. Der Beschuldigte bevorzugte es jedoch, all das zu ignorieren, um seine falschen Tatsachenbehauptungen (nicht Meinungen!) weiter verbreiten zu können. Man könnte als Beobachter dieses Schauspiels nun zu dem Schluß kommen, der Beschuldigte sei einfach nur dumm.
Ihm Dummheit zu unterstellen, greift jedoch zu kurz. Der Beschuldigte weiß sehr genau, was er da sagt, schreibt und verbreiten läßt. Somit muß ihm auch klar sein, wie sein immer wieder verwendetes Stilmittel bei den vorgesehen Rezipienten aufgefaßt wird.
Beispiel 1:
Aussagen Sarrazin: „Hartz-IV-Bezieher gehen zur Berliner Tafel, damit sie Geld für andere Dinge abzwacken können“ und „Wofür geben die das Geld aus? Für Flachbildschirme, Videorekorder, MP3-Player. Es geht alles nach Fernost. Und nichts bleibt hier.”
Implikation, die er aber nicht dazusagt: „Die Hartzer brauchen gar nicht so viel Geld, die werfen es für unnötiges Zeug zum Fenster raus.“
Botschaft, die beim Zielpublikum ankommt: „Die Hartzer betrügen den Staat und verprassen unsere Steuergelder, denen gehört die Stütze gekürzt bzw. die sollen gar kein Geld mehr kriegen!“
Die Realität: Thomas Hirschboeck stellt in seiner Dissertation bereits 2004 fest: „Der aufgedeckte Sozialhilfemißbrauch hat zwar eine nicht zu vernachlässigende, jedoch keine – wie von einem Teil der Medien suggeriert – skandalöse Dimension. Nach den Ergebnissen des bundesweiten Datenabgleichs liegt die Mißbrauchsquote bei etwa 2,5 % der Hilfefälle, die Schadenshöhe bei 0,5 % der Gesamtausgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.“
[Quelle: Thomas Hirschboeck: Sozialhilfemißbrauch in Deutschland aus juristischer Sicht (Seite 218, im PDF Seite 236)]Es gibt keinerlei Hinweise darauf, daß sich diese Zahlen seitdem wesentlich geändert haben. Geblieben ist die auch in der Einleitung der Dissertation genannte medienwirksame Hetze durch Politiker und Massenmedien. Aber nur, weil andere das auch so halten, darf das für niemanden ein Grund sein, ins selbe Horn zu stoßen und Langzeitarbeitslose und andere Sozialleistungsempfänger pauschal zu beleidigen und des Betruges zu beschuldigen, um „Einsparungen“ zu erreichen (womit er Geld über Menschen stellt).
Der Verdacht liegt nahe, daß hier von einer anderen Art von Steuergeld-Verschwendung abgelenkt werden soll, der der Gesellschaft wesentlich höhere Beträge abverlangt. [Quelle: Caritasverband 2001 - Auf 1 Euro Sozialmissbrauch kommen 540 Euro Steuerhinterziehung (Update 2009)]. Als ehemaliger Finanzsenator von Berlin steht der Beschuldigte den „Bankstern“ offenbar deutlich näher als den „überflüssigen Kostenfaktoren“ (nein, das hat er nicht gesagt, es ist nur eine Implikation aus seinen Aussagen) aus der „Unterschicht“.
Beispiel 2:
Aussage Sarrazin: „Ich muß niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert.”
Implikationen: 1. Ausländer sind nur hier, um durch viele Kinder Kindergeld zu kassieren, welches sie aber nicht für die Kinder einsetzen („für die Ausbildung nicht vernünftig sorgt“), und sie verschandeln unsere deutschen Straßen mit dem Anblick von Mädchen, die dazu gezwungen werden, Kopftücher zu tragen. – 2. Ausländer, insbesondere Muslime, lehnen unseren Staat ab und wollen ihn nur ausnutzen. – 3. Niemand muß solche „unerwünschten“ Ausländer anerkennen.
Die Botschaft ans Zielpublikum: „Ausländer raus!“
Dem Beschuldigten zu unterstellen, er wisse oder wolle nicht, daß diese Implikationen und Folgerungen aus seinen (falschen) Tatsachenbehauptungen gezogen werden, ist, bei allem Respekt, naiv.
Um die Beispiele oben mal in einem anderen Kontext zu verdeutlichen: Angenommen, jemand mit viel Einfluß auf die Mehrheitsmeinung verbreitet über Massenmedien mit hoher Reichweite ohne substantielle Grundlage immer wieder die Behauptung „Staatsanwälte sind faul und bekommen viel zu viel Geld vom Staat!“ – wie würde eine Staatsanwaltschaft damit umgehen? Wäre das auch eine Meinungsäußerung, gedeckt durch Art. 5 GG? Sie enthält keinerlei Grundlagen oder Schlußfolgerungen – erstere werden verschwiegen, zweitere dem Leser überlassen. Was dann wohl geschehen würde? Und nein, das ist nichts anderes, es ist genau dasselbe! Anders ist nur die betroffene Zielgruppe der Hetze.
Die Staatsanwaltschaft Berlin irrt also mit der Behauptung, der Beschuldigte mache sich nicht der Volksverhetzung schuldig. Der Beschuldigte stört den öffentlichen Frieden dadurch, daß er indirekt (aber sehr wohl wissentlich!) zum Haß – man kann es auch „Empörung“ nennen – gegen Teile der Bevölkerung (Sozialleistungsempfänger und Migranten) aufstachelt sowie indirekt zu Willkürmaßnahmen gegen sie aufruft (Sozialleistungsempfänger sollen weniger oder gar nichts bekommen; Migranten sollen „draußen bleiben“).
Die Staatsanwaltschaft Berlin kann sich somit auch nicht ablehnend darauf berufen, daß das „Tatbestandsmerkmal des Aufstachelns zum Hass [...] dabei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Einwirkung auf Sinne und Leidenschaften, aber auch auf den Intellekt voraus[setzt], die objektiv geeignet und subjektiv im Sinne eines zielgerichteten Handelns dazu bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Äußerung von Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betroffenen Bevölkerungsteil bzw. die angegriffene Gruppe zu erzeugen oder zu steigern.“
Die einschlägigen Erfahrungen von Sozialleistungsempfängern ist nämlich leider eine andere. Nein, sie werden nicht täglich verprügelt, aber sie werden täglich als genauso faul, betrügend, den Staat ausnutzend/mißbrauchend, Steuergelder verprassend etc. dargestellt, wie der Beschuldigte das getan hat und immer noch tut. Der Beschuldigte wird hier immer öfter als Vorbild dafür herangezogen, daß man, wie er wörtlich selbst sagte, „das ja wohl noch sagen dürfe“ (sprich: Sozialleistungsempfänger pauschal verleumden und beleidigen dürfe).
Die einschlägigen Erfahrungen von Migranten oder auch nur „ausländisch aussehenden“ Menschen ist ebenfalls eine sehr andere. Wieviele wurden denn bereits von Neonazis verprügelt, wieviele umgebracht? Und gerade gestern brannte mal wieder ein Wohnhaus voller Migranten. [Quelle: Die Welt: Haus von Sinti und Roma brennt nach Anschlag nieder]. Der Beschuldigte schafft mit seinen Äußerungen auch dann ein günstiges Klima für solche Überfälle und Anschläge, wenn er nicht explizit zur Gewalt aufruft, denn durch die geduldete und sogar medial begleitete Erniedrigung und Verleumdung der Migranten durch Leute wie den Beschuldigten können Täter wie die von Leverkusen ihre Angriffe rechtfertigen.
Der Beschuldigte fährt auch bezüglich auf Migranten mit der spalterischen Hetze fort: „Polen sind anders als Araber und Türken. Polen sind nicht so aggressiv, Polen beziehen weniger Hartz IV.“ Diese Aussage tätigte er erst in der letzten Woche während der Dreharbeiten zu einer „Dokumentation“ (oder sagen wir besser: Inszenierung) im ZDF. [Quelle: TAZ: Thilo Sarrazin als Opfer im ZDF] Es gibt demnach also „brauchbare“ und „unbrauchbare“ Ausländer, die sich bitteschön auch noch gegenseitig beschuldigen sollen. Und natürlich hat der Beschuldigte wieder keinerlei Beweise für seine Behauptungen.
Wenn man den Satz umstellt, heißt es nämlich: „Araber und Türken sind aggressiv und beziehen oft Hartz IV“. Und schon haben wir wieder eine pauschale, unbewiesene, unwahre Tatsachenbehauptung (vulgo: Lüge), die den Zweck hat, die Zielgruppen zu diskriminieren.
Mittlerweile fand ich noch einen Artikel auf BILD Online (eine Website, die ich normalerweise eben wegen der dort üblicherweise verbreiteten Hetze meide), in welchem der Beschuldigte behauptet, Arbeitslose würden sich einfach nur „vermehren“, um staatliche Unterstützung kassieren zu können und nicht arbeiten zu müssen. [Quelle: BILD: Es wächst eine arbeitslose Unterklasse heran] Auch das läßt sich problemlos unter Beispiel 1 einordnen.
Nicht nur die Tatsachenbehauptung ist hierbei falsch. Er verallgemeinert seine falsche Tatsachenbehauptung auch noch auf alle Langzeitarbeitslosen. Seine Schlußfolgerung ist verfassungswidrig: Er verlangt, allen Langzeitarbeitslosen das Geld zu streichen, wenn sie sich nicht zu Zwangsarbeit (verboten nach Art. 12 GG) verpflichten lassen. Die Botschaft geht hierbei an die Politik: Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesarbeitsagentur werden quasi aufgefordert, sich verfassungswidrig zu verhalten (das tun sie zwar auch gern und laufend ohne Aufforderung durch den Beschuldigten, aber das kann für diesen keine Rechtfertigung sein). Die Leser dieses Artikels wiederum bekommen – wieder einmal – suggeriert, daß Langzeitarbeitslose nur faule Säcke sind. Das muß dazu nicht wörtlich dastehen, es ist eine beabsichtigte Implikation.
In einer dpa-Meldung, veröffentlicht auf dem Nachrichtenportal von T-Online, findet sich ein weiteres Beispiel: Einerseits behauptet der Beschuldigte, man dürfe nicht pauschalisieren, andererseits macht er genau das immer wieder. „Nur ein Drittel der Langzeitarbeitslosen sei nach Untersuchungen arbeitsfähig, aber unwillig.“ [Quelle: Sarrazin: Arbeitslose haben kein Geldproblem] Ohne sich auf irgendetwas zu berufen, vereinfacht und pauschalisiert er hier vermutlich ein Studienergebnis des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Darin heißt es:
„Die Auswertungen der SOEP-Daten zeigen, dass in der Tat ein Drittel aller Arbeitslosen nicht als arbeitsmarktnah bezeichnet werden kann – dass sie also kurzfristig für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zur Verfügung stehen oder nicht selbst nach einer Stelle suchen […].“ [Quelle: Arbeitslose Hartz IV-Empfänger: Oftmals gering qualifiziert, aber nicht weniger arbeitswillig (PDF; Seite 682, im PDF Seite 5)]
Die Studie geht zwar oberflächlich auf einige mögliche Gründe ein (Alter der Betroffenen über 55 Jahre), erwähnt jedoch nicht, daß – was heute auch besser bekannt ist – ein nicht geringer Teil der Arbeitslosen alleinerziehend ist und schon deshalb bei Bewerbungen gar nicht berücksichtigt wird bzw. würde. Sie unterschlägt auch gesundheitliche Hindernisse, die in den letzten Jahren noch stark gestiegen sind. Dazu gehören insbesondere Depressionen, aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie körperliche Einschränkungen. Auch die Tatsache, daß die Arbeitslosigkeit selbst mittlerweile als Krankheitsfaktor gilt [Quelle: Focus: DGB-Studie: Arbeitslosigkeit macht krank] und damit die Eingliederungsmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen reduziert, wird in der Studie nicht erwähnt. Ebenfalls unerwähnt bleibt der Anteil von Personen, deren Erwerbsunfähigkeit bereits festgestellt wurde, die aber trotzdem aus welchen Gründen auch immer Hartz IV beziehen (das trifft derzeit auf mich zu, und ich vermute einfach mal, daß ich damit nicht alleine bin).
Die Staatsanwaltschaft behauptet weiterhin, es liege schließlich „auch kein Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden vor. Ein solcher setzt nämlich voraus, dass die betreffende Bevölkerungsgruppe im Kern der Persönlichkeit ihrer Mitglieder getroffen wird. Die der Gruppe angehörenden Menschen müssen als unterwertig dargestellt und ihnen muss ihr ungeschmälertes Lebensrecht in der staatlichen Gemeinschaft abgestritten werden.“
Der Beschuldigte macht sehr wohl die Zielgruppen und damit jeden Menschen, der ihr angehört, böswillig verächtlich. Er verleumdet sie, definiert sie als unterwertig und spricht ihnen indirekt und implizit ihr ungeschmälertes Lebensrecht in der staatlichen Gemeinschaft ab.
Des weiteren wird die unterstellte Absicht (statt Irrtum oder Dummheit) durch die regelmäßige Wiederholung deutlich. Einmalige Äußerungen, die schon längst widerlegt sind, wiederholt man nicht so massiv über alle zur Verfügung stehenden Kanäle, ohne damit einen bestimmten Zweck zu verbinden (es sei denn, es liegt eine psychische Störung vor). Die gleiche Taktik gebrauchte übrigens auch Ursula von der Leyen, als sie versuchte, Websperren wider besseres Wissen (und, wie wir mittlerweile wissen, auch gegen das Grundgesetz verstoßend) durchzudrücken; es ist also eine durchaus gewollte, bewußt angewandte politische Taktik.
Das Ziel dieser Taktik kann nur sein, eine verfassungswidrige verschärfte Vorgehensweise gegen die betroffenen Gruppen zu erreichen. Durch die ständige Wiederholung insbesondere in Massenmedien – und die damit verbundene Beeinflussung der Mehrheitsmeinung – soll der Gesetzgeber unter Druck gesetzt werden, die gewünschten Verschärfungen gegenüber den betroffenen Gruppen durchzusetzen. Die Verfassungswidrigkeit solcher Gesetze nimmt der Beschuldigte dabei in Kauf.
Der Beschuldigte zeichnet von den angegriffenen gesellschaftlichen Gruppen ein menschenverachtendes Bild, mit welchem ihnen ihr „Wert“ und die Zugehörigkeit zur gesamten Gesellschaft aberkannt werden soll, insbesondere mit der Begründung, die Gesellschaft, sprich, der Steuerzahler könne sich diese Menschen einfach nicht mehr leisten. Wohin das führt, sehen wir gerade in der Slowakei, wo Sozialhilfeempfänger die Ausgabe jedes Cents rechtfertigen müssen. [Quelle: Süddeutsche Zeitung: Slowakei entmündigt Sozialhilfeempfänger] Der Beschuldigte würde seinen Äußerungen zufolge einer solchen Politik mit Sicherheit sofort zustimmen.
Seine systematische, langfristige und zielgerichtete Verleumdung und Hetze kann in einem sozialen, demokratischen Rechtsstaat nicht geduldet werden. Denn die Geschichte hat gerade uns Deutsche gelehrt, daß eine solche systematische Ausgrenzung einer Entmenschlichung der Zielgruppe und schließlich ihrer Vernichtung vorausgeht (auf die Forderung nach Arbeitslagern warte ich ja nur). Um das zu verhindern, wurde § 130 StGB geschaffen – „wehret den Anfängen!“. Ihn nicht anzuwenden, wenn er verletzt wird, bedeutet, aus der Geschichte nichts gelernt zu haben.
Es kommt übrigens auch der Verdacht auf, daß der Beschuldigte hier so nebenbei einen Familienstreit in die Öffentlichkeit trägt und seine Erfahrung mit einem Hartz-IV-Empfänger – nämlich seinem eigenen Sohn [Quelle: Gegen-Hartz: Thilo Sarrazin: Sohn Richard bezieht Hartz IV] – einfach mal auf alle Hartz-IV- und sonstigen Sozialleistungsempfänger ausweitet.
Auf dem Briefumschlag, in welchem mir der Bescheid über die Einstellung zugeschickt wurde, steht übrigens aufgestempelt „Berlin sagt Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“. Ich würde gern erleben, daß diese Aussage mit Leben gefüllt wird. Die Staatsanwaltschaft Berlin könnte zum Beispiel genau in diesem Fall damit anfangen. Oder ist der Aufdruck nur eine leere Phrase?
Spätestens dann, wenn sich der erste Gewalttäter, der Obdachlose, Sozialleistungsempfänger oder Migranten angegriffen hat, direkt auf die Thesen des Beschuldigten beruft, müssen einige Leute über das Thema Verantwortung nachdenken. Dazu gehört dann auch die Staatsanwaltschaft Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Der Schriftsatz ging jetzt schon zur Fristwahrung an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die natürlich keinen GnuPG-Key hat. Während ich den Eintrag hier geschrieben habe, kam eine Antwort-Mail:
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,
Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrenanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost.
Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich.
Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können.
Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt.
Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (poststelle@gsta.berlin.de).
Keine Fristwahrung per E-Mail? In welchem Jahrhundert leben wir nochmal? — nicht erwähnt wurde übrigens, ob sie das .odt aufgekriegt haben. Vielleicht haben sie es aber gleich gar nicht probiert.
[Update 2011-08-05 19:30] Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat den Eingang der Beschwerde mit Schreiben vom 29.07.2011, frankiert am 02.08.2011, bestätigt. [/Update]
28. Juli 2011 at 16:31
Finde es cool das du das weiterverfogst. Aber die 55 ct in eine Briefmarke solltest du noch investieren. Das eine normale, unsignierte email nicht ausreicht, ist ja sogar nachvollziebar. Und darüber, das die kein anständiges zertifizierunsgverfahren zur Verfügung stellen, kann man sich zwar aufregen, nutz aber nichts. Und es wäre verdammt schade um den gut formulierten Einspruch.
28. Juli 2011 at 16:45
@ibex: Natürlich habe ich das Ganze auch ausgedruckt und gestern noch in den Briefkasten geworfen. 55 Cent hätten allerdings nicht ausgereicht, das waren fünf Seiten 😉
Daß Behörden das seit ca. 20 Jahren existierende PGP oder das spätere GnuPG nicht verwenden wollen und lieber auf ihre komische DE-Mail warten, nervt mich schon seit einer Weile. Statt ein funktionierendes System zu verwenden, wartet man lieber auf eines, das von vornherein kaputt sein wird (keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Wenn sie Sorge haben, daß die Schlüssel nicht vertrauenswürdig sein werden, sind sie doch nicht daran gehindert, selbst (gegen Vorlage des Personalausweises etc.) die Schlüssel der Bürger zu signieren, die das benutzen möchten.