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Hartz und die Grundrechte, mal wieder

5. August 2011 um 19:17 Uhr von Atari-Frosch

Ich sage es ja schon seit Jahren und bekomme regelmäßig zu hören, ich würde übertreiben: Hartzer haben keine Grundrechte mehr. Was sonst nur auf Websites wie gegen-hartz.de, dem Sozialticker oder ähnlichen zu lesen ist, fand jetzt auch den Weg in die TAZ: Jobcenter durchsucht Wohnung: Ohne Arbeit kaum Grundrechte.

Immer noch kann mir niemand erklären, wo im Grundgesetz geschrieben steht, daß die unveräußerlichen Grundrechte erst oder frühestens dann gelten, wenn jemand irgendwie nützlich ist. Und erst recht nicht, worin diese Nützlichkeit bestehen muß, damit man sich gnädigerweise auf das Grundgesetz berufen darf.

Der in der TAZ beschriebene Fall erinnert mich doch sehr stark an meine eigene Geschichte, insbesondere aus dem Jahr 2002. Auch ich war schwer krank, auch meine Unterlagen wurden immer wieder verlorengegangen. Statt Sanktionen bekam ich gar nicht erst einen rechtsfähigen Bescheid, sondern sollte immer nur wieder neue (oder die alten, „verlorengegangenen”) Unterlagen beischaffen. Mitwirkungspflicht heißt hier: Wir werfen die Unterlagen weg (oder nehmen sie als Notizpapier oder geben sie unseren Kindern zum Malen, was weiß ich), und Ihr dürft sie uns immer wieder neu kopieren — damals auch noch auf eigene Kosten, da standen noch keine Kopierer in den Ämtern. Daß die Behörde sich „Sozialamt” nannte (warum auch immer, sozial sind sie ja gerade nicht) und nicht Arbeitsamt, macht für mich keinen Unterschied, das ist alles dieselbe Mischpoke.

Die Selbstverständlichkeit, mit der Repressionsamtsangestellte Grundrechte mißachten, sollte eigentlich erschrecken. Daß das keinen stört, liegt unter anderem an der andauernden Hetze gewisser Medien — und daran, daß keiner merkt, wie das Grundgesetz als ganzes aufgeweicht wird, wenn man die darin genannten Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat bestimmten Gruppen gegenüber als irrelevant betrachtet. Korrekt ist auch die Beobachtung eines Kommentators bei der TAZ („souverän” mit Zeitstempel 05.08.2011 13:38 Uhr):

Die Realität sieht anders aus. Die Verbrecher in den Argen begehen täglich teils schwerwiegende Straftaten.
Angezeigt wurden etliche. Noch nie hat sich - selbst bei bewiesenem Straftatbestand - einer dieser ....schergen vor Gericht verantworten müssen, weil JEDER Staatsanwalt prinzipiell jede Strafanzeige gegen Argeverbrecher nicht annimmt.

Das hatte ich ja auch schon festgestellt. Und welche Grundrechte eingeschränkt werden, hatte ich im Februar auch schon aufgedröselt. Zu ergänzen ist jetzt noch einmal das Thema Datenschutz durch den „JobCenter”-Mitarbeiter von Reinickendorf, der seinen illegalen Wohnungsbesuch und weiteres über die Betroffene auch noch locker-flockig an Dritte weitertrötete.

Aber natürlich ist der Hinweis darauf, daß uns die Grundrechte genommen werden, völlig übertrieben. Meinte ja auch die Strafrichterin, die mich wegen „Schwarzarbeit” verknackt hat. Solange die Grundrechte auf dem Papier stehen, ist für sie wie auch die Leser des Hetzblattes die Welt völlig in Ordnung (ich habe mich ja echt schon gefragt, wieso Leute, die das Grundrecht nicht ernst nehmen, überhaupt das Richteramt bekleiden dürfen). Was sonst damit passiert, interessiert doch keinen, bringt schließlich kein Geld, sondern kostet vielleicht sogar noch welches. Und das geht nicht, schließlich wird das schöne Steuergeld für die Bankster gebraucht.

Warum Hartzer keine Grundrechte brauchen, erklärt Euch dann bestimmt der liebe Onkel Thilo oder das Hetzblatt. Frohes Kotzen dann noch.


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16 Kommentare zu “Hartz und die Grundrechte, mal wieder”

  1. DasDodo quakte:

    Seit neuesten dürfen die, hier im „Jobcenter“ angeblich keine Papiere mehr kopieren, Anweisung vom Chef. Hat zu mir gesagt dass ich entweder das Original abgeben soll und hoffen dass ich das irgendwann wieder bekomm oder irgendwo selbst kopieren. Nee klar, ich mein die wollen was von mir…
    LG Dodo


  2. frosch quakte:

    @DasDodo Originale abgeben geht einfach mal gar nicht! In diesem Fall: Original vorher kopieren, Kopie abgeben, Original nur zum Vergleichen vorzeigen, aber auf keinen Fall dortlassen! Sonst kannst Du Dich fast 100%ig drauf verlassen, daß es dann plötzlich „weg” ist. Und dann hast Du ein echtes Problem.

    Bei Kontoauszügen ist das noch strenger: Sie dürfen nur draufgucken, aber nicht einmal die Kopien bei den Akten behalten. Machen sie es trotzdem, handeln sie rechtswidrig.


  3. joachim quakte:

    Das bei den Argen, Jobcentern und anderen Unterlagen mehr oder weniger regelmäßig verschwinden ist ja leider uses.

    Also grundsätzlich: Nur (notfalls beglaubigte – machen Pfarrämter umsonst) Kopien, keine Originale einreichen.

    NIEMALS, wirklich NIEMALS diese in die diversen Briefkästen werfen oder an Kundentheken, Empfangsschaltern etc. abgeben, auch nicht gegen Quittung.

    IMMER nur per Einschreiben mit Rückschein schicken, wenn nachgefordert wird reicht meist eine Kopie des Rückscheins und die Unterlagen tauchen auf wundersame Weise wieder auf. Aber leider nicht immer.

    In einem besonders hartnäckigen Fall habe ich die gesammelten Anträge, Bescheinigungen und Kontoauszüge einer Klientin per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann ist es egal, ob sie die Unterlagen „gerade finden“ oder nicht oder ob wieder ein Computerproblem ansteht, Stromausfall, Urlaub oder Erdbeben war. Zugestellt ist zugestellt. Der Spaß kostetete zwar ca 35 Euro, war aber jeden Cent wert…..

    JO


  4. joachim quakte:

    Frosch: „Bei Kontoauszügen ist das noch strenger: Sie dürfen nur draufgucken, aber nicht einmal die Kopien bei den Akten behalten. Machen sie es trotzdem, handeln sie rechtswidrig.“

    Das ist so nur fast richtig: Legt man den Gesetzestext zu Grunde kann man es so interpretieren. Doch es gibt keine festgresetzte Norm (außer der 3 Monatsfrist). Begründet wird das kopieren, schnüffeln, hinhalten wie immer mit der Universalkeule „Mirwirkungspflicht“ nach § 60 SGB I.

    Das sie Kopien machen ist hier in Westfalen usus. Verweist man auf die diversen Urteile (zuletzt BVG 2008) und DVUs, so verweisen sie darauf, dass in „Verdachtsfällen“ und zur späteren Revision die Kopien gemacht würden und nicht der Entscheidung des Einzelfalles dienen sondern nur bei einer evt. internen Revision, damit die Entscheidung der Leistungsabteilung nachvollziehbar ist. Dass das dummes Gelaber ist, ist mir auch klar.

    In der Regel ist es aber auch egal, ob sie die Kontoauszüge kopieren oder eine Abfrage bei der Bank machen und diese abspeichern.

    JO


  5. frosch quakte:

    @Joachim: Meine Erfahrungen in Düsseldorf: ARGE guckt nur drauf und behält keine Kopien. Das „Sozialamt” dagegen kann gar nicht genug Kontoauszüge kriegen. Eine Akteneinsicht hatte ich bislang keine, aber ich vermute, daß ich da einiges finden würde.


  6. frosch quakte:

    @Joachim Achja, das Thema Kontoauszüge habe ich vor einem Jahr schonmal ausführlich behandelt, insbesondere auch mit Gerichtsurteilen. Die Mitwirkungspflicht hat ihre Grenzen. Daß diese immer wieder rechtswidrig überschritten werden, ändert nichts daran.


  7. ulrics quakte:

    @ DasDodo

    Wenn jemand so etwas sagt, fordere sie dazu auf dir das schriftlich zu geben oder zu kopieren. In den meisten Fällen genügt diese Forderung schon.

    Ich vermute in vielen Jobcentern und Argen könnte es auch daran liegen, dass das Argengrundkonzept eine hohe Mitarbeiterfluktuation verursacht. Man braucht mindestens ein Jahr um so einen Job zu beherrschen, wenn die Leute nur zwei Jahre da sind kann man sich ausrechnen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist ein Neuling zu bekommen. Das muss man im Prinzip schon vorher wissen was man will und was man braucht.

    Einen gewissen Anteil könnte auch die Art haben, wie man auf die Leute zugeht.

    Zu der Mitwirkungspflicht gibt es bestimmt auch Urteile mit denen man die einschränken kann.


  8. Mr.X quakte:

    Die Bundesagentur für Arbeit ist nachweislich eine staatsfeindliche, kriminelle Organisation die die Gundfesten unserer Demokratie angreift. Laut GG Artikel 20 sind wir verpflichtet gegen diese Organisation mit aller Macht vorzugehen. Ebenso gegen alle derzeitigen Politiker da diese UNRECHTMÄ?IG herschen, statt uns Bürgern zu DIENEN wie es ihre PFLICHT gegenüber dem deutschen Volk ist. Ich selbst wehre mich mit 100igem erfolg gegen jeden versuch des Jobcenters und ZWINGE Sie mir die Grundsicherung der Existenz zu bezahlen. ich werde zwar dennoch ständig sanktioniert( habe in 2 jahren über 20 Sanktionen erhalten..lach), aber ich hole mir meine mir zustehende Grundsicherung der Existenz über das Sozialgericht regelmäßig wieder(was den Chef des jobcenters in den Wahnsinn treibt..lol). Ihr dürft einfach nichts unterschreiben und schon gar keine sogenannte Eingliederungvereinbarung. NIEMAND kann Euch dazu zwingen, sie probieren es durch Androhung von Sanktionen bei Weigerung zu unterschreiben, bleibt standhaft und lasst euch nicht verarschen denn was die machen erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschungund der versuchten Nötigung/erpressung der Unterschrift, denn die Grundsicherung der Existenz ist staatlich garantiert und es gibt kein gesetz das uns zwingen kann mit dem Jobcenter zusammenzuarbeiten um die Grundsicherung der Existenz zu erhalten..habe dies gerade beim sozialgericht nachgefragt und Sie konnten kein gesetz vorweisen das mich dazu zwingen kann!!! Gegen den dann wahrscheinlich folgenden Verwaltungsakt beantragt ihr dann beim für euch zuständigen Soziagericht umgehend Rechtsschutz und schon ist die Macht der Jobcenter über euch absolut dahin. Ihre Eingliederungsvereinbarung ist nämlich ein einseitiger Knebelvertrag und somit absolut sittenwidrig. Habt ihr leider bereits unterschrieben, könnt ihr euch beim Sozialgericht auf arglistige Täuschung berufen und die Eingliederungsvereinbarung für nichtig erklären lassen da ihr unter Zwang unterschrieben habt und nicht freiwillig. Aber einfach nichts unterschreiben ist am besten. ich war seit über 2 jahren nicht mehr in den Räumlichkeiten dieser Nachfolger der Nazis und sage ihnen auch das ich Sie für Nazis halte, bin zweimal deshalb wegen Beleidigung vom Chef des jobcenters angezeigt worden und beides mal hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich eingestellt, da ich ihnen mitgeteilt habe das ich mich auf GG Artikel 20 berufe und nicht bereit bin mit einer nachweislich kriminellen und staatsfeindlichen Organisation die unsere Demokratie angreift zusammenzuarbeiten(habe allerdings auch genug schriftliches Beweismaterial. Bin dafür das wir dieses Nazipack jetzt mal alle gemeinsam das fürchten lehren wie auch diesen Obersozialschmarotzern die sich Politiker nennen (ich meine hier die Politiker aller alle Parteien). Wir haben das Recht aufgrund GG Artikel 20 den rechtsweg für ausgeschöpft anzusehen und dürfen daher zur Selbstjustiz schreiten. das heisst wir haben die gleichen Rechte wie sie sich die Justiz anmaßt. Wir dürfen zum beispiel die immunität der politiker und sonstiger ratten aufheben, selbst die nötigen Haftbefehle gegen dieses Rattenpack ausstellen und unsere Polizei rekrutieren (wir bezahlen Sie ja schließlich und nicht die Politiker)um dieses Pack hinter schloss und riegel zu bringen. Das ist kein Joke sondern wirklich wahr!!!
    Und noch was wichtiges was ich erkannt habe:
    Wir brauchen keine Regierung mehr, wir sind Erwachsen, haben das Internet und haben so selbst die Macht gemeinsam zu entscheiden was wir tun wollen/sollten(müssen. Wir brauchen nur eine Topverwaltung die alles koordiniert was wir gemeinsam entschieden haben und eine GERECHTE Justiz die sich explizit an unser Grundgesetz hält.
    Hoffe die Botschaft kommt rüber. Wird definitiv Zeit aufzustehen und diesem ganzen Gesocks (Politiker, Bangster, Industrielle und Wirtschaftsbossen) mal zu zeigen was eine Harke ist..und zwar zum Beispiel durch Arbeitsverweigerung und Boykott, das ist gewaltfrei und absolut effektiv und natürlich jeder Menge an Anzeigen gegen dieses Gesocks unter Berufung auf unser Grundgesetz Artikel 20 Selbstjustiz. Dann können Mrs. Umbridge(Angela Merkel, ehemalige Stasimitarbeiterin und Kommunistin) und ihr ganzer Stasiapperat einpacken und nach Russland auswandern, die werden die aber bestimmt auch nicht haben wollen..lol. Und auch die nazis und sonstige Arschlöcher können wir so ganz legal ohne Gewalt entsorgen..brauchen dann aber eine echte Sondermülldeponie..;)
    Also auf gehts, Schluss mit dem ganzen Gelaber hier im Internet, ehrlich das langweilt. Traut euch mal wieder euren Mund aufzumachen und kämpft auf elegante Weise durch Konsumverweigerung und Arbeitsverweigerung(ich tu das und die können mir gar nix da ich mich immer auf unser Grundgesetz Artikel 20 berufe, davor haben die ANGST) sonst ist das 4. Reich, die DDR 2.0 oder die EUDSSR nicht mehr Fern!!!!
    Mr. X


  9. iceflower quakte:

    Guten Tag,
    auch in meinem Fall wurden die von mir eingereichten Unterlagen wiederholt „verlorengegangen“, wodurch einige Monate keine Bearbeitung erfolgte. Das zermürbt einen. Ich möchte anregen ein Wiki zu starten, in dem Betroffene (gern auch anonymisiert) diese Vorgehensweisen festhalten können. Nur gemeinsam können wir was bewirken.


  10. frosch quakte:

    @iceflower Eigentlich keine schlechte Idee. Allerdings muß ein Wiki (oder ein ähnliches System) auch gepflegt werden, und mindestens die Domain kostet Geld. Den Serverplatz könnte ich zur Verfügung stellen, die Domain kriegt man vielleicht über Spenden oder Flattr bezahlt, ich könnte auch das Wiki installieren — aber ich sehe mich nicht in der Lage, sowas inhaltlich dauerhaft zu pflegen. Das könnte nämlich richtig viel werden.

    Dann kommt die Frage Glaubwürdigkeit vs. Datenschutz: Wenn man beliebigen Leuten erlaubt, da was einzutragen, ist die Glaubwürdigkeit dahin. Ist das Wiki jedoch nur mit Anmeldung beschreibbar, macht das zusätzliche Arbeit und eine anonyme Nutzung quasi unmöglich. Vorschläge?


  11. johnix quakte:

    Wer sich die ARGEn Unternehmungen näher betrachtet, muss merken das es keine Ämter sind. Es sind private Unternehmungen, deutscher Beamter, die erst durch illegale Gesetzesänderungen, möglich wurden. Die ARGEn Unternehmungen sind also nichts anderes wie der Arbeitsdienst des 3. Reiches. Arbeitsagentur heisst auf deutsch, nichts anderes als Arbeitsdienst.


  12. iceflower quakte:

    Ich habe mal mit dem Projekt „Blogpaten“ Kontakt aufgenommen. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit solche Themen vermehrt in Blogs aufzugreifen und zu verbreiten. Kennst Du das Projekt?


  13. frosch quakte:

    @iceflower: Nein, kenne ich noch nicht.

    Gestern wollte ich mir mal ein Wiki anschauen. Natürlich bietet sich, weil es praktisch „jeder” kennt, MediaWiki an. Das Programm ist allerdings recht „fett”, und ich kann ja leider vorher nicht abschätzen, mit welchen Datenmengen es umgehen können muß. Es gibt auch kleinere Wiki-Systeme wie z.B. ikiwiki, aber da wäre ich mir dann nicht sicher, ob es alles kann, was benötigt wird. So nebenbei wäre es noch nett, zu wissen, ob ich ein einmal laufendes MediaWiki mitsamt Daten schmerzfrei auf einen anderen Host transferieren kann, falls da doch mal was Größeres draus werden sollte.

    Allerdings haut mir derzeit meine Gesundheit dazwischen, und das gleich mehrfach, sodaß es noch ein paar Tage dauern kann, bis ich mich ernsthaft damit befassen kann.

    Und so nebenbei habe ich mir überlegt, ob ein Wiki wirklich das optimale Medium ist, denn darin nach bestimmten Zusammengehörigkeiten zu suchen, könnte schwierig werden. Man kann dann nur entweder alle Vorfälle in einem bestimmten Jahr/Monat oder alle Vorfälle bei einem bestimmten Amt oder alle Vorfälle nach Art des Vorfalls auflisten. Oder man macht für jeden Vorfall tatsächlich eine einzelne Seite, dann wird das Ding sehr schnell sehr unübersichtlich. Vielleicht doch besser eine Datenbank mit einem davorgepappten Webinterface? (Und wer schreibt das? :-))


  14. iceflower quakte:

    Dann wünsche ich Dir vor allem zunächst gute Besserung.

    Ich dachte auch eher an eine Sammlung von Einzel-Fällen, an denen man dran bleibt und auf jedenfall auch die Behörden damit konfrontiert (Öffentlichkeit im Netz schaffen) und wenn möglich auch an „die Medien“ adressieren.
    Die konzertierten Aktionen der Blogpaten find ich gut: http://blogpatenschaften.mixxt.de/networks/wiki/index.konzertierte_Aktionen

    Was meinst Du/Ihr?


  15. frosch quakte:

    @iceflower Kann man machen, ja, vielleicht — aber erst, wenn überhaupt, wenn das Projekt angelaufen ist. Ich mach keine Werbung für etwas, was noch nicht zuverlässig funktioniert, und ich meine, da sind erstmal andere Fragen zu klären. Zum Beispiel auch Beweisbarkeit, Autorenschaft im Wiki und Datenschutz.


  16. frosch quakte:

    @iceflower Später Nachschlag: Ich habe letztens mit einem MediaWiki herumgespielt, hänge da aber immer noch am Berechtigungsproblem. Allerdings gibt es seit heute ein Blog, das solche Fälle sammelt: JobCenter-Leaks. Das kam wohl als eine der ersten Reaktionen auf Johannes Ponaders Text in der FAZ: Ich gehe: Mein Rücktritt vom Amt. Ich habe auch schon einen meiner Blogartikel dort eingereicht, der ist da auch schon veröffentlicht. Da dürften in den nächsten Tagen und Wochen noch jede Menge „Einzelfälle” eintrudeln.


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