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Sonntagsruhe

23. August 2011 um 18:40 Uhr von Atari-Frosch

Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem Lawblog heute über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Dieser legt darin nämlich fest, daß der Betrieb einer Automaten-Videothek werktägliche Betriebsamkeit erzeugen würde und daher nach § 6 Abs. 1 des baden-württembergischen Sonn- und Feiertagsgesetzes an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt werden könne.

Dann müssen wir also als nächstes an Sonn- und Feiertagen die Bankautomaten dichtmachen, zumindest die, welche sich im Inneren der Bank befinden und zu denen man mit seiner Bankkarte auch dann Zugang bekommt, wenn die Bank eigentlich geschlossen hat.

Allerdings sind Automaten auf der Straße ja viel auffälliger (und machen teilweise auch mehr Lärm). Also müssen die auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen werden, und natürlich nicht nur Bankautomaten, sondern auch Fahrschein-, Zigaretten-, Kondom-, Kaugummi-, Briefmarken- und alle sonstige Warenautomaten.

Das Gericht meint, es seien „an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.” Außerdem: „Werktägliche Betriebsamkeit werde nicht nur durch die Mitarbeiter in den Geschäften, sondern auch durch die Kunden ausgelöst.”

Also müssen wir noch weitergehen. Der öffentliche Nahverkehr, der Auto- und Taxiverkehr, der Regional- und Fernbahnverkehr sowie sämtlicher Flugverkehr müssen in dieser Zeit eingestellt werden, denn sie beeinträchtigen die Ruhe des Tages, sowohl durch die verrichtete Arbeit als auch durch die Kunden. Läden jeglicher Art müssen an diesen Tagen geschlossen bleiben, von der Bäckerei, die vormittags Brötchen verkauft, bis hin zum Büdchen, das fast den ganzen Tag offen hat. Betroffen wären dann auch alle Geschäfte in Flughäfen oder Bahnhöfen, aber da dort kein Verkehr mehr stattfindet, ist das ja sowieso egal.

Auch Gaststätten müssen natürlich geschlossen bleiben, egal ob Fastfood-Kette, Café, Restaurant oder Kneipe. Und Spielautomaten-Geschäfte sowieso.

Öffentliche Telefonzellen würde ich dann auch noch zur Schließung vorschlagen, auch wenn es davon kaum noch welche gibt.

Hab ich noch was vergessen?

Ja genau! Das Gericht sollte wie jede andere Behörde an diesen Tagen seinen Briefkastenschlitz sperren, damit die sonn- oder feiertägliche Ruhe nicht durch das Klappern gestört wird, wenn jemand einen Schriftsatz einwerfen will.


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