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Bundesregierung lügt dreckig

2. September 2011 um 15:11 Uhr von Atari-Frosch

Was sich die Bundesregierung gegenüber Sozialleistungsempfängern leistet, wird immer unerträglicher. So verteidigt sie gerade die Sanktionspraxis der Ämter für Repression, Grundrechtsentzug und Erniedrigung (wahlweise: Existenzvernichtung), den sogenannten ARGEn. Auf eine Anfrage der SPD antwortet die Bundesregierung unter anderem:

Der häufigste Grund für Leistungskürzungen seien Meldeversäumnisse (61 Prozent), gefolgt von der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder deren Pflichten nachzukommen (18 Prozent), sowie der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen (14 Prozent).

Sie verschweigt dabei, daß eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) eben nicht immer unterschrieben werden muß. Insbesondere hat es sich bei den Ämtern eingebürgert, den Hilfesuchenden eine fertige EGV unter die Nase zu halten und zu erklären, wenn sie nicht unterschrieben, gäbe es eben kein Geld. Dabei schreibt das Gesetz vor, daß die EGVen mit den Betroffenen zusammen erarbeitet werden müssen. Eine vorgedruckte EGV, die mit den Lebensumständen des Hilfesuchenden nicht kompatibel ist und die man deshalb nicht einhalten kann, darf man gar nicht unterschreiben, weil man damit zwangsweise in sanktionsfähige Situationen kommt. Für die Ämter ist das wiederum praktisch: Zum einen kostet es keine Zeit, eine EGV auszuarbeiten, zum anderen kann man leichter sanktionieren, was ja der wahre Sinn der Übung ist.

Sie verschweigt weiterhin, daß Meldepflichten häufig dadurch zwangsweise verletzt werden, daß „Einladungen” zu spät verschickt werden. Immer wieder wird berichtet, daß diese „Einladungen” erst im Briefkasten liegen, wenn der Termin schon verstrichen ist. Aber das gehört ja schließlich zum normalen Diskriminierungswerkzeug der ARGEn und muß daher von der Bundesregierung nicht mehr weiter zur Kenntnis genommen werden (außer lobend, aber das können sie sich nicht erlauben).

Und sie verschweigt natürlich, daß Angestellte der ARGEn „Zumutbarkeit” üblicherweise anders definieren als normale Menschen. Einmal, nur ein einziges Mal, möchte ich erleben, wie ein Angehöriger der Bundesregierung in so einem „zumutbaren” Job inclusive dem damit verbundenen „Einkommen” zufrieden wäre. Nur einmal.

Weiter heißt es:

Das Prinzip des Förderns und Forderns bedeute, dass Menschen, die mit Steuergeldern in Notsituationen unterstützt werden, mithelfen müssen, ihre Situation zu verbessern.

Dieses Prinzip steht nirgends im Grundgesetz. Es steht übrigens auch nicht in § 1 SGB I, wo der Zweck der Sozialhilfe definiert wird. Im Gegenteil, dort ist vor allem die Rede davon, was für den Leistungsempfänger getan werden soll (Absatz 1) und welche Rechte er hat (Absatz 2).

Die verlangte Mithilfe kann auch nicht soweit gehen, daß der Hilfesuchende den Angestellten den Arsch nachträgt, weil sie zu faul sind, mal eben irgendwo anzurufen, obwohl sie damit eine Frage schneller klären könnten, als den Hilfesuchenden von Pontius zu Pilatus zu schicken, um Informationen schriftlich zu bekommen, wie ich es bei meiner Brille erlebt hatte. Nein, es war absolut nicht möglich, bei der Krankenkasse anzurufen, um nachzufragen, wie das mit der Bezahlung einer Brille aussieht. Nein, es genügte auch nicht ein allgemeines Informationsblatt der Krankenkasse, in welchem erklärt wurde, wann man eine Zuzahlung zur Brille bekommen kann. Es hätte ein individuelles Schreiben sein sollen, in dem man mir persönlich bestätigt, daß die Brille nicht bezahlt wird, obwohl aus der allgemeinen Information klar ersichtlich war, daß ich keine Zuzahlung bekommen würde.

Die Mitwirkungspflicht geht auch nicht so weit, daß Hilfesuchende Unterlagen mehrfach beibringen müssen, weil sie auf dem Weg vom Amtsbriefkasten oder gar vom Schreibtisch des Angestellten in die Akte verloren gegangen wurden. Erst recht müssen sich Hilfesuchende keine Zeitmaschine bauen, um Termine einzuhalten, von denen sie erst Stunden oder Tage später erfahren.

Aber die richtig fette, freche, dreckige Lüge kommt zum Schluß:

Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt.

Mit einer finanziellen Sanktion, mit welcher man automatisch unter das derzeitige angebliche, sowieso schon zu niedrig festgelegte (berechnet kann man das nicht nennen) „Existenzminimum” fällt, kann das Existenzminimum nie gewahrt sein! Hier belügt uns die Bundesregierung, die selbst nie in Existenzprobleme geraten kann, in einer Weise, die man sonst nur noch vom Hetzblatt kennt.

Diese dreckig lügende Bundesregierung muß weg. Schnellstmöglich.


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11 Kommentare zu “Bundesregierung lügt dreckig”

  1. JoachimA quakte:

    Dass die sog.Eingliederungsvereinbarungen eben alles sind,nur eben keine Vereinbarungen scheint sich hier zumindest auch unter den Sachbearbeitern herumgesprochen zu haben. Sie bieten von sich aus an, die „Verträge“ mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe durch zu lesen. Wenn man sie dann nicht unterschreibt kommen sie eben als Verwaltungsanordnung per Zustellurkunde ins Haus. Es so zu machen rate ich allen Klienten.

    Vorteil: Es gilt nicht der Grundsatz „Pacta sunt servanda“, man hat (zumindest theoretische) Klage- und Einspruchrechte, die Argen/Jobcenter müssen hier diverse „Maßnahmen“ (12. Bewerbungstraining) begründen können und zumindest de jure – wenn auch leider nicht immer de fakto – gelten hier die Grundsätze der „aufschiebenden Wirkung“ bei „belastenden Verwaltungsanorgnungen“.

    Dass Unterlagen gerne mal verschwinden und mehrfach verlangt werden ist ein beliebtes Spielchen und wird immer wieder berichtet. Meinen Klienten passiert das nicht mehr, aber nur darum weil ich zusammen mit ihnen die Unterlagen abgebe und somit ein Verschwinden zu Lasten der Behörde ginge. Allen anderen rate ich grundsätzlich Unterlagen nur in Kopie und per Einschreiben mit Rückschein zu übergeben. Das Einwerfen in die in vielen Argen aufgestellten Briefkästen kann man sich sparen – die nächste Altpapiertonne ist näher und genauso gut.

    Die Mitwirkungspflichten sind leider recht schwammig geregelt. $60 SGB I spricht nur von „Umständen“,“wesentlichen Tatsachen“ etc. Darum wird genau dieser Paragraf gerne als Universalkeule genommen. Zwar gibt es diverse Gerichtsurteile die die teils abenteuerlichen Auslegungen diverser Sachbearbeiter zu Makulatur erklären, viel helfen tut das im Einzelfall aber nicht.

    Zu Krankenkasse anrufen/Brille: Das sehe ich etwas anders als Frosch: Ich bin ein Fan der Schriftlichkeit. „Was schreibt bleibt“ gilt gerade im Umgang mit Behörden. Das für jeden auch noch so offensichtlichen Kleinkram ein Stück Papier da sein muss ist zwar lästig, aber leider eine Spielregel der Bürokratie. Und genau die kann man gerade als Betroffener gut für sich nutzen. Besonders im Umgang mit Bildungsträgern, Trägern von Ein-Euro-Job Schikanen, Dozenten in der Erwachsenenbildung und anderen Analphabeten, mit denen man zu tun bekommt. Die Aktenführung bei Beratungsstellen und anderen Mitgliedern der Sozialindustrie ist schon ein Kapitel für sich, aber bestens geeignet, die vermeintlichen Helfer und Betreuer, Gutmenschen und Besserwisser auf dem Rennen zu kegeln.

    Jo

    P.S. Darüber, dass H4 eben das Existenzminimum ist und jede Art der Kürzung dieses folglich dieses eben nicht mehr gesichert sein kann (wie Ulla wohl meint) ist logisch. Gegen Dummheit – hier die Argumentation der Regierung – kämpfen aber Götter selbst vergebens.


  2. Michael Spahn quakte:

    Du greifst die falsche Stelle an ..

    Die Bundesregierung ist für die Gesetzgebung da, der Pflicht sind sie nachgegangen und wie imho auch okay.

    Immerhin werden dir die Rechte im Gesetz auf eine Mindestsumme ja zugeschrieben.

    Wenn Deine Arge das anders machst, musst Du diese auf dein Recht verklagen.

    Nicht die Bundesregierung oder in deinem Fall eher die Landesregierung, da sowas ja von Land zu Land wieder variiert.


  3. frosch quakte:

    @Michael: Die Bundesregierungen als Gesetzgeber haben seit 2005 viel am sogenannten Sozialgesetzbuch, das schon vom Prinzip her nicht „sozial” angelegt war, herumgedoktert, und grundsätzlich zum Nachteil der Hilfesuchenden. § 1 SGB I steht da nur noch als Verzierung, der Rest ist ein asoziales Zwangsarbeits- und Zwangsverarmungsgesetz. Und das wollten und wollen diese Gesetzgeber auch so!

    Ihre Pflicht ist es aber gerade nicht, ein SGB zu schreiben, das den Menschen die Grundrechte nimmt, sie zwangsverarmt und aus Hilfebedürftigen ein Heer von Arbeitssklaven schafft, das am besten jederzeit, überall und zu jedem beliebigen Niedriglohn jede Arbeit erledigt, die ein Arbeitgeber der Wirtschaft oder auch ein kommunaler Arbeitgeber gerade mal so erledigt haben will. Ihre Pflicht wäre es gewesen, ein SGB zu schreiben, das mit dem Grundgesetz konform geht und den Menschen ein vernünftiges Leben ermöglicht, auch und gerade dann, wenn sie sich selbst nicht die dafür nötigen Mittel beschaffen können.

    Die ARGEn und faschistischen Repressionsämter („Sozialämter”) arbeiten nicht nur sehr gern mit diesem Zwangsverarmungsgesetz, sondern optimieren es noch, weil sie damit vor allem Geld sparen können. Sie verlassen sich darauf, daß sich viele, die sie um ihre Rechte betrügen, nicht zum Sozialgericht trauen, und wenn doch, dann kann man nur für gewisse Dinge eine Eilverfügung erlangen, aber nicht für alles. Der Rest dauert. Ich warte bereits seit einem Jahr und drei Monaten auf einen Sozialgerichtstermin wegen meiner Rente, und der wird auch in diesem Jahr nicht mehr kommen, und im nächsten noch nicht gleich.

    Ansonsten hat zumindest das hiesige faschistische Repressionsamt überhaupt keine Probleme damit, nicht nur die Hilfesuchenden, sondern auch das Sozialgericht zu belügen, wozu hat man schließlich eine Rechtsbeugungsabteilung. (Ja, ich darf das sagen. Ich kann’s nämlich beweisen.)

    Rechte, die nur auf dem Papier stehen, mir in der Praxis aber systematisch entzogen werden, helfen mir wenig. Und so nebenbei zieht eine solche Praxis die staatlichen Grundlagen, also Rechtsstaat und solidarischer Sozialstaat, in den Dreck.


  4. Domi quakte:

    In Punkto „Zumutbarkeit“ muss ich dir wiedersprechen. Die Zumutbarkeit eines Jobs definiert sich in keinster Weise im Gehalt. Selbst einen Job für zwei fuffzich die Stunde müsste meiner Meinung nach ein Langzeitarbeitsloser annhemen, um damit wenigstens einen Anteil zu seinem Lebensunterhalt zu leisten.


  5. Domi quakte:

    Nachtrag:
    Meine Erfahrung mit ARGE/Jobcenter ist die: in der Leistungsabteilung sitzen meistens Pfeifen die stur nach Aktenlage und vermeintlichen Richtlinien entscheiden/handeln, mit den Jobberatern kann man aber immer sehr gut reden. Zumindest ist das bei mir und in meinem Umfeld eigentlich immer so gewesen und meine EGV ist auch unter meiner Mitwirkung entstanden und mehr als fair formuliert gewesen.


  6. Tanja quakte:

    Domi
    finden Sie den 2,5-job wirklich zumutbar?
    nur weil Arbeitslose gezwungen sind fast kostenlos zu arbeiten,
    werden Normalbezahlte gekündigt und als Arbeitslose wiederum gezwungen
    billigjobs anzunehmen, und somit an Existensminimum gedrängt.
    und das sind nicht nur Einzelfälle,das ist umfangreiches, deutschlandweites
    Menschensklaverei. Ist das wirklich zumutbar?

    Die schwerste Arbeit, mit vielen Überstunden wird den Leiharbeitern aufgedrängt.
    Wenn er sich widersetzt, wird schnellst durch anderen ersetzt. Die verdienen um einiges weniger, arbeiten enorm mehr und länger, und dürfen ihren Mund nicht aufmachen – und das soll auch zumutbar sein? und in Vergleich zu 1-e-job und monatelangen praktikum, ist das noch knädig…arbeiten, trotzdem noch von Amt abhängig sein, zwischendurch zum Psychiater gehen, brav Tabletten schlucken, und weitergehts…die Reichen bereichern…

    es gibt so viele Arbeitslosen die arbeiten, aber trotzdem arbeitslos sind, und so behandelt werden, als Unnutz, und müssen sich weiter bewerben in der Hoffnung besserbezahlten job zu kriegen.

    Was jobberater angeht…es gibt verschiedene…ich hatte mal richtig Pech mit einem.
    ein beispiel…musste am 30 dezember zu ihm, und dann schickte er mich ins Landratsamt,
    und innerhalb einer Stunde sollte ich das hinkriegen (weil die nur bis 12 offen hatten), und von da auch schriftliche Bescheinigung holen, dass ich tatsächlich da war an diesem Tag. Die haben mich da ausgelacht und gesagt sowas gibt es nicht, wenn er das schriftlich will, soll er selbst zu uns kommen und das schriftlich holen.
    und sonst ständige Anrufe, bis zu mehrmals am Tag und nachfragen,was wieso warum und wo ich mich gerade befinde, und BEschuldigungen ich arbeite schwarz, und es kann nicht sein dass mein Arbeitgeber mir so wenig bezahlt, er rechnet mit mindestens 8 e pro stunde, weniger gibts doch nicht…über Jobberater kann man Bücher schreiben: „ich und mein Berater“ 🙂


  7. Domi quakte:

    Natürlich ist es nicht ok, wenn voll- oder „normal“-bezahlte Stellen abgebaut werden und dafür Billigkräfte geholt werden. Aber das ist ein anderes Problem, ein Problem welches den aktuellen Leistungsbezieher nicht zu interessieren hat. Für ihn sind die 2,50/h allein deswegen zumutbar, weil er damit ja nur einen Anteil zu dem erwirtschaftet was er insg. vom Amt bekommt. Somit bekommt er unterm Strich deutlich mehr als nur die 2,50/h, wenn man seine Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld oder was auch immer hinzurechnet.

    Ich habe selber 6 Monate einen 1-EUR-Job gemacht und ich hab ihn gerne gemacht. Er war fachbezogen (habe also in meinem Beruf gearbeitet), ich war froh nach langer Arbeitslosigkeit mal wieder etwas zu tun zu haben, ich war früh mal wieder ein paar EUR selber in die Haushaltskasse zu spülen und ich hab wieder etwas Berufserfahrung mehr in meiner Vita stehen. Ich hätte den Job gerne länger gemacht, aber damals wurde mir gesagt, dass 1-EUR-Jobs die Fachqualifikationen vorraussetzen max. 6 Monate genehmigt werden können – eben damit ich nicht eine reguläre Stelle belege.

    Natürlich sind die 1,20/h oder 1,50/h die ich dort verdient habe fast nichts, insb. vor dem Hintergrund, dass ich vor meiner Arbeitslosigkeit selbständig für Stundensätze jenseits der 50 EUR gearbeitet habe. Aber es war wenigstens etwas, besser als auf dem Sofa zu vergammeln und besser als garnichts selber zu erwirtschaften.

    Das ist zumindest meine Meinung…


  8. Tanja quakte:

    domi
    Tatsache ist, dass weil so viele Menschen bereit oder gezwungen werden fast kostenlos zu arbeiten,werden normalverdiener gekündigt und müssen dann für billiglohn genauso, aber oft viel mehr, arbeiten. Mein Ex-Chef, hat nach meiner Kündigung einfach Praktikantin für 5 Monate genommen, er musste ihr nicht mal 1 euro bezahlen. 0!

    Was Geld anbetrift, ja ich hatte 100 e mehr im Monat.
    Dafür aber bruachte ich entsprechend mehr anständige Klamotten, und Schuhe und in meinem Fall Medikamente.

    so grosse Unterschied war das nicht.


  9. Domi quakte:

    Wie ich schon schrieb, ist das keinesfalls in Ordnung, aber das ist ein ganz anderes Problem und hat in meinen Augen nichts mit der Zumutbarkeit, auf den Arbeitsuchenden bezogen, zu tun.


  10. Tanja quakte:

    domi
    das ist nicht ganz anderes Problem.
    Das ist genau dieses Problem
    Die Menschen werden gekündigt und gezwungen in manchen Fällen sogar
    auf gleichem Arbeitsplatz für den Billiglohn zu arbeiten. (Leiharbeit im Fall von Kollegen meines Vaters, er dürfte paar Monate später für die Hälfte des alten Gehalts die gleiche Arbeit auf seinem alten Platz erledigen. Und Arbeit ablehnen darf man ja nicht.

    Und sowas darf auf keinem Fall zumutbar sein.
    Das ist keine Zumutung, das ist Demutigung, das ist Ausnutzung, und das ist Sklaverei.
    Der 2,5-jobler sorgt für Kündigungen.

    Ich finde das ist einleuchtend, und ich glaube nicht, dass Sie das in Wirklichkeit anders sehen. Sie bleiben einfach nur stur, weil Sie damit was Ihnen passiert ist, irgendwie umgehen müssen. Da wo sie fast kostenlos gearbeitet haben, wurde vorher jemand gekündigt,
    oder nicht normal eingestellt. Das ist einfach so.


  11. Domi quakte:

    Ich glaube, dass das gerne benutzt wird als Begründung und in meinem Fall war es nämlich nicht so. Ich habe als Administrator an einer städt. Schule gearbeitet, mich dort um das LAN und WLAN gekümmert, die Workstations betreut und während meiner Zeit einen neuen Server eingerichtet. Ich hab dadurch keinen Arbeitsplatz belegt und es wurde auch niemand wegen mir gekündigt. Wäre ich nicht da gewesen, wäre es schlicht garnicht gemacht worden, weil die öffentlichen Kassen für diesen Posten keine Mittel hatten und ein Lehrer mit entsptechendem Know-how nicht (mehr) vorhanden war. Man hatte sich mit der Flickschusterlösung die vorhanden war arrangiert, zu lasten der Qualität des Netzes welches auch in den Unterricht einbezogen wurde, also letztendlich auch zu Lasaten der Unterrichtsqualität.

    Ich find es zwar sehr löblich, dass von Langzeitarbeitslosen hier eine Lanze gebrochen wird für kürzlich entlassene oder zukünftige entlassene, jedoch sollte in dem Fall die eigene Arbeitsaufnahme und die Entlastung der Sozialkassen Priorität haben. Alles andere sind in meinen Augen nur Ausreden.

    Auch wenn ich mich wiederhole: Es ist natürlich (dem Arbeitsmarkt ansich) nicht zumutbar, wenn vernünftig bezahlte Arbeitsplätze durch Billiglöhner ersetzt werden, aber es ist jedem Langzeitarbeitslosen zuzumuten für 2,50/h zu arbeiten, wenn er dadruch wenigstens einen Anteil seiner Bezüge selber erwirtschaftet. Und dass Leiharbeitnehmer für die Unternehmung billiger sind ist ohnehin eine Milchmädchenrechnung. Personalvermitter und -verleiher verdienen sehr gut und in der Regel ist ein „geliehener“ Arbeitnehmer im Stundenlohn teurer, man spart aber unterm Strich weil man schneller auf wechselnde Marktsituationen reagieren kann und flexibler Personal einbinden kann oder eben nicht.

    Ich hab vollstes Verständnis dafür, wenn jemand sagt, er ist sich zu stolz dazu, für 2,50EUR/h zu arbeiten, dann soll er aber auch bitte dazu stehen, und nicht irgendwelche anderen „Gründe“ dafür heranziehen.

    Um nochmal kurz auf meine vergangene Situation zurück zu kommen: Mir wurde der 1-EUR-Job nicht aufgedrängt oder sonstetwas, ich wurde von meinem Vermittler gefragt ob ich mir vorstellen könnte soetwas zu machen, und ich habe dem eingewilligt unter der Bedingung, dass es fachbezogen war. Das war so auch überhaupt kein Problem, einen anderen 1-EUR-Job der mir später mal vermittelt werden sollte, habe ich abgelehnt, weil er mich beruflich nicht hätte weiter bringen können. War auch kein Problem!


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