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EU-Fischereiausschuß

18. Dezember 2011 um 19:45 Uhr von Atari-Frosch

Als die Meldung durch den Blätterwald rauschte, daß ACTA vom Fischereiausschuß der EU beschlossen worden sei, dachte ich mir – nicht zum ersten Mal – WTF? Denn der EU-Fischereiausschuß ist mir schon einmal als Durchwinke-Parlament für rechtliche Schweinereien aufgefallen. Markus Beckedahl schreibt dazu:

Ganz einfach: Der tagte gerade und taugte als formales Beschlußgremium. Und man wollte das noch vor der WTO-Sitzung, die bis Morgen läuft, abgestimmt haben, um bei der WTO-Runde ACTA zu unterzeichnen.

Ah, der war also grad zufällig da, also nehmen wir mal den, auf Fachkenntnisse kommt es dabei ja nicht an. Zwar soll das ganze noch durch das EU-Parlament, aber dessen Meinung zum Thema Datenschutz und Grundrechte war schon in der Vergangenheit, sagen wir, umstritten.

Eigentlich liegen die Aufgaben des Fischereiausschusses, was der Name auch aussagt, ja in einem völlig anderen Bereich:

  1. das Funktionieren und die Entwicklung der gemeinsamen Fischereipolitik und deren Verwaltung;
  2. die Erhaltung der Fischbestände;
  3. die Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse;
  4. die Strukturpolitik in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, einschließlich der Finanzinstrumente für die Ausrichtung der Fischerei;
  5. die internationalen Fischereiabkommen.

(Quelle: Website des Fischereiausschusses)

Die Beschlüsse des Ausschusses zu finden, ist gar nicht so einfach, obwohl sich der Ausschuß Offenheit auf die Website geschrieben hat. Man bekommt Dokumente grundsätzlich nur als PDF, und die Beschreibungen und Dateinamen sind absolut nicht aussagekräftig. Also muß man andere Wege gehen, um herauszufinden, worüber außer über Fischerei dieser Ausschuß noch so beschlossen hat.

So findet sich beispielsweise mit einem Google-Suchlauf der Hinweis (und das hatte ich noch im Hinterkopf gehabt), daß der Fischereiausschuß im Jahr 2005 dafür mißbraucht worden war, die umstrittenen Software-Patente durchzuwinken; ein Vorhaben, vor dem vorher ebenfalls ausführlich und nachdrücklich gewarnt worden war. Bereits kurz vorher war ein entsprechendes Vorhaben, nämlich das diskussionsfreie Durchwinken der Patentgesetze durch den Fischereiausschuß, am Widerspruch von Polen gescheitert. Das hinderte die EU aber nicht daran, es zwei Monate später nochmal zu versuchen, auf dem gleichen Wege.

Aber auch schon viel früher wurde der Fischereiausschuß mißbraucht. So findet sich in einem älteren Artikel bei KL-Medien, 2005: Geheimdienste überwachen unkontrolliert die digitale Kommunikation in Europa folgender Hinweis (Hervorhebung von mir):

Die Bemühungen der internationalen Geheimdienste, einen einheitlichen Überwachungsstandard zu kreieren, waren von Beginn an rechtlich nicht legitimiert und fanden nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit statt. Er geht auf ein Abkommen von 1993 zurück, das zwischen den Geheimdiensten der USA, Kanada und Australien sowie den wichtigsten europäischen Mitgliedsstaaten getroffen wurde. Ziel war es, Standards für eine möglichst in Echtzeit stattfindende Überwachung des weltweiten digitalen Datenverkehrs zu entwickeln. Die Medien haben diesen Hintergrund während der Diskussion um die Vorratsspeicherung im Jahre 2005 nicht berücksichtigt.

1993 hatten sich die USA, Kanada und Australien mit den wichtigsten EU-Staaten in den „International Requirements for Interception“ (Internationale Abhöranforderungen) darauf geeinigt, gemeinsam ein System zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in Echtzeit zu entwickeln. Bei weiteren Treffen wurde das Vorgehen mit Vertretern aller EU-Staaten abgesprochen. Die „Abhöranforderungen“ wurden in „Benutzeranforderungen“ (International User Requirements, IUR) umbenannt.

1994 gingen die „Benutzeranforderungen“ nach heftigen Diskussionen durch den US-Kongress. Zum EU-Ratsbeschluss kam es 1995. Tony Bunyan von Statewatch [UK] deckte damals auf, dass die IUR in einer Nacht- und Nebelaktion fast unverändert und als beschlossene Sache am EU-Parlament vorbei – durch den Fischereiausschuß gingen. Als dies im Jahre 1997 bekannt wurde, kam es zum Eklat.

Dennoch wurde im Mai 2000 das EU-Rechtshilfe-Übereinkommen unterzeichnet, das den Informationsaustausch und die Vernetzung bei Ermittlungen vereinfachen soll und im Detail auch die Möglichkeit zum grenzenlosen Abhören digitaler Kommunikation in § 18 regelt. Das EU-Parlament verlangte mehrheitlich die Streichung des § 18. Dem wurde aber nicht Rechnung getragen. Die endgültige Fassung wurde dem EU-Parlament nicht einmal mehr vorgelegt.

Bei der Gelegenheit habe ich festgestellt, daß die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung viel älter ist, als mir das bislang bewußt war. Schon damals war der EU-Fischereiausschuß das Mittel der Wahl, um antidemokratische Schweinereien am EU-Parlament und an der Öffentlichkeit vorbei zu beschließen.

Es stellt sich die Frage, warum sich die Mitglieder des Fischereiausschusses nicht gegen diesen Mißbrauch ihres Gremiums wehren. Haben sie etwa selbst ein Interesse daran, Demokratie, Meinungsfreiheit und Grundrechte in den EU-Staaten auszuhebeln? Oder haben sie den Mißbrauch ihres Gremiums noch gar nicht bemerkt? In jedem Fall sollten sie sich endlich mal Gedanken darüber machen, worüber sie zu entscheiden genötigt werden, obwohl sie sachlich gar nicht zuständig sein können, und dementsprechend handeln.


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Ein Kommentar zu “EU-Fischereiausschuß”

  1. suchenwi quakte:

    Tagesordnung des Fischereiausschusses: Phishing, Netzpolitik, Softwarepiraterie :-p


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