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Anzeige wegen Transparenzbegehrens

23. Mai 2012 um 14:47 Uhr von Atari-Frosch

Im Newsletter von abgeordnetenwatch wurde heute mitgeteilt, daß der Städtetag Baden-Württemberg die Plattform zur Befragung von Abgeordneten beim zuständigen Datenschutzbeauftragten angezeigt hat. Die Begründung ist an Absurdität nicht zu überbieten. Hier die komplette Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von abgeordnetenwatch.de,

der Städtetag Baden-Württemberg hat uns beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten angezeigt. Ein entsprechendes Schreiben erreichte uns am Montag. Die Begründung: Die Interessen der Kommunalpolitiker seien höher zu gewichten als die durch abgeordnetenwatch.de erzeugte Transparenz. Daher kommt der Städtetag Baden-Württemberg zu dem Schluss, dass wir Kommunalpolitiker anders als Bundestags- oder Landtagsabgeordnete nicht ohne deren Einwilligung für die Bürgerinnen und Bürger befragbar machen dürfen.

Das sehen wir anders. Natürlich müssen Politiker, die uns Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene vertreten, auch öffentlich befragbar sein, schließlich leben wir in einer Demokratie. Es kann ja nicht sein, dass man von einem Volksvertreter zunächst eine Genehmigung einholen muss, damit er oder sie öffentliche Bürgerfragen entgegen nimmt.

Wir lassen uns vom Städtetag Baden-Württemberg nicht einschüchtern und starten heute mit elf weiteren Kommunen. Ab sofort können Kommunalpolitiker also aus insgesamt 38 Kommunen auf abgeordnetenwatch.de gefunden und öffentlich befragt werden.

Die Daten für die Kommunen wurden von Bürgerinnen und Bürger vor Ort ehrenamtlich recherchiert. Ganz herzlichen Dank!

Bitte werden Sie Projektpatin/-pate für Ihre Kommune! Mit Ihrer Unterstützung als Fördermitglied können Sie mithelfen, die monatlichen Kosten von ca. 100 Euro pro Kommune zu stemmen!

Liebe Kommunalpolitiker, wenn Euch Eure persönlichen Interessen so viel wichtiger sind als die Fragen der Bürger, dann laßt das mit dem Mandat. Dann seid Ihr an dieser Stelle einfach mal falsch.

Es ist auch nichts falsch daran, daß solche Fragen öffentlich gestellt werden, im Gegenteil. Bei einer Antwort am Telefon oder im Bürgerbüro besteht hinterher die Situation Aussage gegen Aussage, wenn sich der Bürger auf die Antwort des Abgeordneten beruft und dieser behauptet, das so ja nie gesagt zu haben. Dem einzelnen im stillen Kämmerlein kann man viel erzählen, aber an der Öffentlichkeit muß Butter bei die Fische. Ich habe immer öfter den Eindruck, daß ein Teil der Mandatsträger (und auch Regierungsmitglieder auf allen Ebenen) die Öffentlichkeit scheut, weil sie dort ehrlich sein müssen.

Natürlich könnte man gerade bei Kommunalpolitikern, die ihr Mandat nicht hauptberuflich ausüben, argumentieren, sie haben weniger Zeit. Aber das kann man auch einfach sagen und muß dafür keine Anzeige bei einem Datenschutzbeauftragten stellen, um die Plattform, die eine solche öffentliche Befragung ermöglicht, in die gleiche Ecke wie Spammer oder sonstige illegale Datensammler zu stellen. Das gilt allerdings natürlich nur, falls diese Diskriminierung nicht der eigentliche Grund der Anzeige ist.


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Ein Kommentar zu “Anzeige wegen Transparenzbegehrens”

  1. Frank W. quakte:

    Bitte teilt den Aufklärungslink gegen den ESM-Vertrag mit euren Freunden, Bekannten auf Facebook (an die Pinnwand des Freundes posten), per Mail und so weiter – die Zeit wird knapp, umso mehr sich darüber informieren, um was es sich bei diesem diktatorischen Ding handelt, umso besser!

    Hier der Link zu dem Video auf YouTube

    http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0


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