Lichttherapie
23. Oktober 2012 um 16:59 Uhr von Atari-Frosch
Eines der wenigen guten Dinge in der ansonsten massiv inkompetenten psychiatrischen Klinik in Düsseldorf-Grafenberg war die Tatsache, daß es dort ein Lichttherapiegerät gab. 2004, als ich dort, ähm, zu Gast war, hieß es, so ein Gerät könne man aber nicht für zu Hause bekommen; man müsse entweder ein- bis zweimal am Tag in eine Arztpraxis gehen, die zufällig so ein Gerät vorhält (das sind dann nicht unbedingt die, die ich vor der Haustüre habe), oder ich müsse eben eines kaufen, und die wirklich tauglichen lägen bei mindestens 300 Euro. Die Krankenkassen würden das nicht bezahlen.
Nun wollte ich mal nachhaken, wie das heute aussieht, nachdem ich das hier gelesen hatte:
Eine Lichttherapie kann ärztlich verordnet sein. Dann wird das Lichttherapiegerät von der Krankenkasse leihweise zur Verfügung gestellt.
Quelle: Wallstreet Online (ohne Datum): Hochwertiges Lichttherapiegerät – die gute Sonne für das Gemüt.
Das wäre natürlich äußerst sinnvoll, denn gerade in den harten Phasen ist es für mich ein Problem, das Haus zu verlassen. Es wäre also wesentlich besser, das Gerät zu Hause zu haben, um nach dessen morgendlicher Anwendung dann vielleicht eher genügend Antrieb (und Konzentration) zu haben, um, wenn es nötig ist, rausgehen zu können.
Daß der Leistungskatalog der Krankenkassen seit 2004 nicht gerade gewachsen sein dürfte, ist ja schon aufgrund der Tatsache klar, daß wir eine asoziale Bundesregierung haben, die sich für die Gesundheit ihrer Bürger einen Dreck interessiert. Aber wenn eine renommierte Zeitung was anderes schreibt, hat sich ja vielleicht in dieser Sache doch was geändert. Also habe ich bei meiner Krankenversicherung, der Techniker Krankenkasse, angerufen – mit interessanten Ergebnissen.
Ich wollte mich eigentlich gestern wegen eines anderen Themas zurückrufen lassen, aber schon das hat nicht funktioniert. Der Rückruf war mir nach einem Anruf bei der kostenfreien Hotline angeboten worden, weil man mir dort keine Auskunft geben konnte. Ich hatte darum gebeten, mich am Montag, also gestern, ab 13:00 Uhr anzurufen. „Ab 13:00 Uhr“ heißt dort aber offenbar „irgendwann zwischen 13:00 und 16:00 Uhr, aber auch nur vielleicht“. Jedenfalls kam dieser Rückruf bis 15:30 Uhr nicht.
Also rief ich nochmal die Hotline an, bei der ich nun erfuhr: Der Anruf ist in der Queue, keine Ahnung, warum er noch nicht erfolgte. Die Kollegen hätten wohl viel zu tun. Durchstellen konnte man mich nicht, weil angeblich besetzt war. Daraufhin bekam ich eine Durchwahl, um selbst anzurufen (wobei das wiederum keine Durchwahl, sondern nur eine Telefonzentrale ist). Interessant ist, daß ich jetzt eine Düsseldorfer Nummer bekommen hatte, denn ursprünglich hieß es, die Fachkollegen für meine (ursprüngliche) Frage säßen in Mannheim. Also gut.
Als ich dann anrief, war seltsamerweise nicht besetzt, ich kam sofort durch. Eine knappe halbe Stunde lang wurde ich dreimal weiterverbunden und durfte mir die Dudelmusik anhören. Mein ursprüngliches Thema ging dabei irgendwie völlig unter, und die Weiterverbinderei kam zustande, weil offenbar keiner wußte, was ein Lichttherapiegerät ist (sie nannten es immer wieder „Strahlengerät“) und erst recht nicht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Techniker Krankenkasse ein solches Gerät für die Patienten zur häuslichen Anwendung zur Verfügung stellt.
Schließlich landete ich in der Hilfsmittelabteilung. Dort traf ich auf einen Menschen, der nicht nur total unsicher am Telefon ist (und somit eigentlich nicht am Kundentelefon eingesetzt werden sollte), sondern direkt zugab, ebenfalls keine Ahnung zu haben. Er müsse sich nur mal eben was durchlesen. Wieder Dudelmusik. Dann kamen einzelne Rückfragen, ich antwortete, dann dudelte es weiter. Schließlich kam er zu der Erkenntnis: Lichttherapiegeräte für die häusliche Anwendung würden nicht bezahlt, weil ihr therapeutischer Nutzen nicht belegt sei. Ich fragte, ob dann die Information in dem Artikel falsch sei. Ja, die sei falsch, meinte er.
Das Weiterverbinden wegen meiner ursprünglichen Frage klappte dann nicht mehr, weil es bereits 16:00 Uhr war.
Ich befragte nun erst einmal Wikipedia:
Eine Lichttherapie ist ein von der wissenschaftlichen Medizin anerkanntes Verfahren zur Behandlung verschiedener Erkrankungen. Mit Lichttherapie behandelt werden Depressionen und die damit häufig verbundenen Schlafstörungen, die für die Betroffenen einen Stressfaktor darstellen können.
[...]
Empirisch am besten gesichert und uneingeschränkt anerkannt ist die Lichttherapie bei der saisonal bedingten Depression, die auch als Winterdepression bezeichnet wird. Es gibt neuerdings aber immer mehr Daten, die dafür sprechen, dass die Lichttherapie bei allen Formen der Depression wirksam ist.
Quelle: Wikipedia (DE), Lichttherapie, Stand 12. Juli 2012 um 19:16 Uhr.
Daraufhin schrieb ich über das Kontaktformular der TKK eine E-Mail, in welcher ich die Frage nochmal stellte und dabei insbesondere auf den Wikipedia-Artikel zur Lichttherapie und den Artikel bei Wallstreet Online verwies.
Heute Mittag rief mich deshalb nochmal eine Mitarbeitern der Techniker Krankenkasse an. Sie behauptete ebenfalls, der Nutzen sei nicht nachgewiesen. Allerdings ließ sie auch die Bemerkung fallen, daß verschreibende Ärzte nicht so richtig abrechnen könnten, wenn der Patient die Lampe nach Hause bekommt, und ich habe so den Eindruck, daß dieser finanzielle Aspekt der wahre Grund für die Weigerungshaltung der Techniker Krankenkasse ist. Denn wenn Ärzte und Therapeuten wie auch Kliniken die Therapie mit der Tageslichtlampe in ihrem Hause abrechnen können, dann ist sie ja offenbar doch anerkannt. Der kleine Widerspruch ist der Dame wohl nicht aufgefallen.
Interessant ist dabei noch so nebenbei, daß ich für zwei Stunden vorher einen verpaßten Anruf auf dem Handy habe, in welchem eine Durchwahl der TKK Düsseldorf angezeigt wird. Ich hatte im Kontaktformular nur meine Festnetznummer angegeben. Die zweite Mitarbeiterin rief mich aber nach eigener Aussage aus Duisburg an, was ich nicht überprüfen kann, weil ich am Festnetztelefon nicht die eingehende Rufnummer sehe. Aber wie gesagt, fiel mir nur so nebenbei auf.
Also begann ich heute, nach Studien zu suchen. Das ist gar nicht so einfach. Zwar findet man im Netz X-tausendmal die Aussage, daß die Lichttherapie wirksam und anerkannt sei, aber Quellenangaben dafür oder gar Links zu Studien sind damit üblicherweise nicht verbunden – nicht einmal in der Wikipedia.
Die einzige Seite, auf der ich eine gegenteilige Behauptung finde, ist das Deutsche Ärzteblatt. Dieses berichtet von einem Urteil, das besagt, Die DermoDyne-Lichttherapie ist nicht beihilfefähig. Im Artikel heißt es:
Denn nach der Rechtsprechung können wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausgeschlossen werden. Gerade an der wissenschaftlichen Anerkennung dieser Behandlungsmethode zum Zeitpunkt der medizinischen Behandlung fehlte es hier. Nach der einschlägigen Rechtsprechung ist „eine Behandlungsmethode dann wissenschaftlich nicht anerkannt, wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering erachtet“.
Allerdings geht es in dieser Sache nicht um Depressionen, sondern um diverse andere Beschwerden, nämlich Neurodermitis, atopische Ekzeme, Asthma, Rhinitis und Adipositas. Depression ist nicht aufgeführt. (siehe das Urteil 1 K 1004/11.NW im Wortlaut).
Ein bißchen was fand ich auf den Seiten eines Anbieters von Lichttherapie-Geräten. Bei Solvital Lichttherapie werden einige Studien genannt, aber leider nicht verlinkt: Nicht saisonal bedingte Depression und Lichttherapie. Ein Anruf erbrachte, daß das nur der Vertrieb ist und man mir keine weiteren Informationen über die Studien geben könnte. Außerdem fällt auf, daß die Studien immer vom selben Menschen geleitet wurden, und wer sie finanziert hat, steht auch nicht dabei. Das ist natürlich nicht so ganz so unwichtig.
Ich stelle fest: Die medizinische Wissenschaft mag ja vieles herausgefunden haben, aber wenn ich als Patient nicht an die Studien herankomme, habe ich die Arschkarte gezogen. Oder anders: Nicht öffentlich zugängliche Studien sind einfach mal gar nichts wert, sie können für nichts herangezogen werden. Bereits meine Petition zu Medikamentenstudien wurde ja so halb abgebügelt, weil es da ja auf EU-Ebene so ein bißchen was gäbe. In der Praxis hilft das nichts. Und für andere Therapieformen als Medikamente gilt das dann wohl offenbar auch nicht.
Ein neuer Google-Suchlauf, diesmal mit anderen Schlagworten, bringt mir zwar ein paar Studien. Die Suchergebnisse sind allerdings weit gefaßt. Sie befassen sich zwar alle mit Studien zu Depressionen, aber längst nicht alle erwähnen auch die Lichttherapie, oder zumindest nicht in ihrer Zusammenfassung. Denn einsehen kann ich von den meisten Studien erst einmal nur deren Zusammenfassungen. Die Vollversionen sind kostenpflichtig und unterliegen einem restriktiven Vertriebsrecht, sie können also durch Kauf und Republikation nicht befreit werden. Damit sind sie für zwangsverarmte Patienten de facto nicht zugänglich.
Eine der wenigen frei zugänglichen Publikationen kommt aus der Schweiz: Lichttherapie – nicht nur bei Winterdepression [PDF] von Anna Wirz-Justice und Jürgen Staedt. Darin wird zusammengefaßt:
Obwohl die einer SAD zugrunde liegenden Mechanismen noch nicht in allen Einzelheiten verstanden werden (2, 3), können wir zumindest zwei Faktoren für die antidepressive Wirkung von Licht benennen:
- Eine Phasenverzögerung im Tagesrhythmus im Winter kann durch eine Lichtexposition am Morgen korrigiert werden.
- Licht beeinflusst die serotonergen Funktionen des ZNS; mehr Licht führt zu mehr Serotoninumsatz.
Insbesondere kommen die Autoren zu der Erkenntnis:
Die Kombination von Schlafentzug und Lichttherapie ist nachweislich eine überzeugende und kostengünstige First-Line-Methode zur Behandlung einer Major Depression.
Das nenne ich doch mal eine klare Ansage, welche die Behauptung der Angestellten der Techniker Krankenkasse klar widerlegt. Damit läßt sich etwas anfangen.
Ich stelle also fest: Die Techniker Krankenkasse läßt ihre Mitarbeiter bei Anfragen nach einem Lichttherapiegerät für zu Hause die erwiesenermaßen falsche Information geben, die Lichttherapie sei bei Depressionen nicht wirksam. Das Ziel dürfte sein, Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern eine bessere und vielleicht auch ertragreichere Abrechnung zu ermöglichen, die bei häuslicher Therapie so nicht möglich wäre oder den verschreibenden Ärzten weniger Geld bringen würde. Die Gesundheit der Patienten spielt dabei offensichtlich keine Rolle.
Eine sinnvolle Form der Lichttherapie bleibt mir damit gerade dann, wenn ich es am meisten gebrauchen könnte, verwehrt.
23. Oktober 2012 at 18:09
Hmm, irgendwie vermisse ich da die Einbeziehung des behandelnden Arztes?
23. Oktober 2012 at 19:23
Ich glaube nicht, dass Du eine normale Depression hast, sondern eine Anpassungsssörung, d.h. das was man früher reaktive Depression nannte. Das passt nämlich auf das was Du in dem „Das Fließband“ Post beschrieben hast. Eine normale Depression schaltet sich nicht so kurfristig bei einschneidenden Erlebnissen an und später wieder ab.
Ich würds in der Sache nochmal mit Medikamenten versuchen. Z.B. könnte Lithium hier wirksam sein da es die Intensität dieser emotionalen Ausschläge stark vermindert.
24. Oktober 2012 at 0:57
@Spiegelneuron ich würde dazu raten, Ferndiagnosen anhand von Blogposts zu lassen, zumal wenn die Diagnose nicht passt. Typische kritische Lebensereignisse, die eine Anpassungsstörung auslösen können, nennt sie in „Das Fließband“ nämlich gar nicht.
24. Oktober 2012 at 1:51
Natürlicb nennt sie solche Ereignisse, reichlich. Nur verstehst Du anscheindend deren psychische Relevanz nicht.
24. Oktober 2012 at 10:56
@Spiegelneuron nein, natürlich nicht. Wir Psychologen sind ja auch doof. Wir übertreiben ja auch maßlos, wenn wir immer vor Ferndiagnosen warnen. Alles Mumpitz, ich weiß.
24. Oktober 2012 at 14:27
Sie schrieb in den letzten Jahren ziemlich durchgängig, dass wenn sie in für sie bedrohliche Situationen kam (z.B. ARGE) oder sonstwie Hilflosigkeit erlebte, sich die Depresion kurzfristig meldete. Das ist wenn ich den Begriff richtig auffasse eine Anpassungsstörung.
Aber wie dem auch sei, ich würd’s echt nochmal mit den Medikamenten versuchen. Bei mir hat erst nach 18 Jahren das 36te den wirklich angemessen gewirkt, und das auch erst nach Monaten Quälerei mit Nebenwirkungen; da muss man halt hartnäckig und am Ball bleiben, was einem „Depressiven“ sicher nicht leicht fällt.
Und gleich bei jeder Widrigkeit zu sagen es geht nicht weiter und anderen dann die Schuld zu geben, dass z.B. das mit der Selbständigkeit nicht läuft, ist ja wohl total daneben. Ähnliches erlebt doch jeder im Leben.
24. Oktober 2012 at 17:30
„Sie schrieb in den letzten Jahren ziemlich durchgängig, dass wenn sie in für sie bedrohliche Situationen kam (z.B. ARGE) oder sonstwie Hilflosigkeit erlebte, sich die Depresion kurzfristig meldete. Das ist wenn ich den Begriff richtig auffasse eine Anpassungsstörung.“ – Nein. Eine Anpassungsstörung tritt bei GRAVIERENDEN kritischen Lebensereignissen wie Todesfällen u. ä. auf.
24. Oktober 2012 at 17:51
Wenn du am Telefon nicht weiterkommst, geh doch einfach mal vorbei. Allzuweit sind die nicht. Carl-Theodor-Str. 8, Ecke Kasernenstr.
24. Oktober 2012 at 23:56
Die Beeinträchtigungen auf denen eine Anpassungsstörung können sowohl einmalig als auch fortlaufend sein. Froschs Schereien mit der ARGE sind derart und haben sicher ein traumatisierendes Ausmaß.
26. Oktober 2012 at 19:49
@Manfred: Es gibt in dem Sinne keinen. Psychiater habe ich für mich abgeschrieben, denn mehr als unwirksame Medikamente mit bösen Nebenwirkungen und blöde Bemerkungen kriegt man üblicherweise aus denen scheinbar nicht raus. Ist zumindest meine Erfahrung nach teils monatelangen (auch stationären) Kontakten zu einem Dutzend dieser beruflichen Spezies.
@Spiegelneuron: Nur weil ich scheinbar viel publiziere, heißt das nicht, daß Du das ganze Bild siehst. Spar Dir also Ferndiagnosen, wo sie nicht angebracht sind. Insofern: Was Alex sagt.
So allgemein ist noch interessant, daß eine Packung Trevilor, die so zwei bis drei Monate hält, im Jahr 2004 fast 250 € kostete und anstandslos bezahlt wurde, während eine solche Lampe in der gleichen Preisklasse, die nur einmal bezahlt werden müßte, abgelehnt wird. Ich hab da noch ’ne alte Apothekenrechnung rumliegen, auf der nicht nur der Zuzahlungsbetrag, sondern auch der Medikamentenpreis mit draufsteht. Die Lampe hat keine Nebenwirkungen, und ich weiß, daß sie hilft; Trevilor hatte sehr wohl welche, und geholfen hat’s mir nicht.
27. Oktober 2012 at 0:40
Na eigentlich ist es ja auch egal wie man das nennt was Du hast. Auf jeden Fall kippst Du so wie es aussieht leicht in die Depression wenn sich für dich nicht bewältigbare Probleme auftun. Und ich fürchte das könnte sich auch bei einer Selbständigkeit so ergeben.
Und wenn dein „Fließband“ unabhängig von solchen Ereignissen zum stehen kommt umso schlechter. Sowas kann sich doch kein Selbständiger leisten.
Ich würd’s echt noch mal mit der Psychiatrie versuchen, auch wenn Du dich von Autoritäten leicht herabgesetzt fühlst. Das ist nämlich in dem Ausmaß wie Du das wahrnimmst in meinen Augen auch krankhaft. Ich denke wenn Du wirklich mal deinen respektablen Platz in der Futterkette errungen hättest würdest Du das mit den Autoritäten anderer auch lockerer sehen.
26. März 2013 at 14:01
Ich habe etwas über Lichtherapie (Blaues Licht? Kommt das dir bekannt vor, Frosch?) hier gelesen:
https://www.psycheplus.de/fakten/blaues-licht-gegen-depression
viele Grüße