Das Jobcenter und die „Blaumacher“
8. April 2013 um 13:09 Uhr von Atari-Frosch
Eine der ersten Nachrichten, die mir eben via Twitter hereinflatterten, ist, daß sich die Jobcenter laut einer internen Anweisung mehr um „Blaumacher“ kümmern sollten, also um Leute, die sich krank melden.
Mich stört an dieser Nachricht als erstes, daß sie offenbar wieder zuerst in der Hetzpresse stand und alle anderen (auch Spiegel Online) sie einfach übernommen haben. Die interne Anweisung (PDF) selbst hat keiner veröffentlicht oder verlinkt. Ich erhielt den Link auf Nachfrage bei Heinrich Alt auf Twitter:
@AtariFrosch
.@Heinrich_Alt Stimmt das? http://www.tagesspiegel.de/politik/gegen-blaumacher-bundesagentur-will-kranke-hartz-iv-empfaenger-schaerfer-pruefen/8031620.html … Und wenn ja, warum wird die Anweisung nicht publiziert? Warum weiß es wieder nur die BLÖD?
(kompletter Tweet-Verlauf mit Antworten hier.)
Als erstes stellt sich mir die Frage nach dem Qualitätsjournalismus. Der Tagesspiegel hat nicht zu dem PDF verlinkt, Spiegel Online in seinem Artikel Blaumacher-Verdacht: Kranke Hartz-IV-Empfänger sollen kontrolliert werden auch nicht. Gelesen hat es offenbar auch keiner: Es besteht der Verdacht, daß die Meldung des Hetzblattes einfach 1:1 weiterkommuniziert wurde, ohne daß sich mal jemand die Mühe gemacht hat, den Fakten nachzugehen. Warum auch? Zum Hetzen gegen Zwangsverarmte genügt es, die BLÖD zu zitieren.
Ansonsten wäre den Qualitätsjournalisten vom Tagesspiegel und von Spiegel Online vielleicht mal aufgefallen, daß mindestens ein Fehler in der Meldung enthalten ist. Das Originaldokument enthält nämlich keinen Hinweis darauf, daß die Betroffenen „auch zu Hause untersucht werden könnten“. Zumindest kann ich keinen finden.
Desweiteren stört mich, daß die beiden Hetzblatt-Kopierer mit keinem Wort darauf eingehen, daß Arbeitgeber (zum Glück!) keine solche Möglichkeiten haben. Und angeblich soll ein Erwerbsloser im ALG-Bezug dem Amt gegenüber doch die gleichen Pflichten haben wie ein Arbeitender seinem Arbeitgeber gegenüber. Tatsächlich sind die Pflichten der Erwerbslosen ungleich mehr.
So begleitete ich letztens im Rahmen der Mitläufer einen Mann zum ARGE, der einen vorherigen Termin wegen Krankheit, nachgewiesen durch AU, versäumt hatte. Die AU genügte dem ARGE aber nicht (einem Arbeitgeber hätte sie zu genügen!): Er mußte zusätzlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die kostete ihn 10 Euro, die er erstmal vorstrecken mußte – und ob er sie komplett zurückbekommt, ist auch noch zweifelhaft. – Tatsächlich war er mit hohem Fieber im Bett gelegen. Der ARGE-Mitarbeiter meinte dazu nur, eine AU würde ja nichts darüber aussagen, ob er nicht doch zum Termin hätte kommen können, obwohl es meines Wissens nach keinen Grund dafür gegeben hatte, die Berechtigung der AU anzuzweifeln. Denn üblicherweise fragt ein Arzt ja nach, wofür man die AU braucht; zumindest ist das meine Erfahrung. Also hätte der Arzt eine AU verweigern können, wenn der Patient tatsächlich in der Lage gewesen wäre, den Termin wahrzunehmen. Offenbar unterliegen auch Ärzte einem gewissen Pauschalverdacht, nämlich dem, Gefälligkeits-Bescheinigungen auszustellen. Ja, und schließlich wußte der ARGE-Mitarbeiter auch nichts davon zu berichten, daß der Mann vorher schon häufiger durch solche Versäumnisse aufgefallen wäre. Wir machen's halt mal, weil wir können; soll er sich halt nächstes Mal mit Erkältung und Fieber ins Amt schleppen (und am besten den ganzen Laden anstecken).
Eine ausführlichere Auseinandersetzung der Qualitätsjournalisten mit diesem Thema hätte sie aber auch darauf gebracht, daß die Schikanen der Repressionsämter selbst krank machen. Ich habe es selbst erlebt, als ich noch vom faschistischen Repressionsamt (AKA „Sozialamt“) abhängig war: Vor den Terminen Schlaflosigkeit, manchmal mehrere Nächte hintereinander; zittern, Angstzustände, Panik. Schließlich eine chronische Depression. Und erst kürzlich habe ich dasselbe bei einer jungen Frau erlebt, die ich, ebenfalls als Mitläufer, begleitet hatte. Psychischer Druck kann sich aber genausogut auch in körperlichen Symptomen bemerkbar machen, durch eine höhere Anfälligkeit für Infektionen zum Beispiel. Ein Außenstehender hat da nicht mehr allzu viele Möglichkeiten, zu erkennen, ob jemand „nicht will“ oder vor Angst krank wird – und üblicherweise wird dann zu Ungunsten des Betroffenen angenommen, daß er ja nur schwänzen wollte.
Es mag ein subjektiver Eindruck sein, aber in der Anweisung wird fast „genüßlich“ betont, wann der Betroffene sanktioniert werden kann, während die Angaben, weswegen nicht sanktioniert werden könnte, fast bedauernd klingen. Aber wie gesagt, das mag subjektiv sein. Daß Hartz IV auf diesem Sanktionsregime aufbaut und Sanktionen von den Ämtern teils auch bösartig und aggressiv als Sparmaßnahmen genutzt werden, ist aber nun eigentlich nichts Neues.
Genauso wenig übrigens wie die Anweisung: Heinrich Alt meinte ja, das sei „nichts neues“. Daß das Hetzblatt und nach ihm weitere Medien ausgerechnet jetzt darüber berichten, könnte vielleicht damit zusammenhängen, daß es laut dem PDF jetzt wohl ein Tool zur Erfassung der Überprüfungsaufträge und -ergebnisse geben soll:
Das Jobcenter erfasst laufend die Anzahl der erteilten Überprüfungsaufträge und die jeweiligen Fallzahlen der verschiedenen Überprüfungsergebnisse. Für die Erfassung wird Anfang April 2013 ein Erfassungstool zur Verfügung gestellt.
Möglicherweise gab's da ja eine Art Präsentation, an der das Hetzblatt teilnehmen durfte?
Eine Kosten-Nutzen-Aufrechnung dazu würde mich mal interessieren. Aber auch danach haben die Qualitätsjournalisten nicht gefragt — genausowenig wie nach dem Datenschutz und der Grundgesetz-Konformität solcher Maßnahmen. Aber warum auch, es geht ja schließlich nur um Sozialschmarotzer. Oh, und man kann damit hervorragend von Gustl Mollath ablenken oder von den „Steuerflüchtlingen“, die dem Staat einen 1.400mal so hohen Schaden verursachen wie Zwangsverarmte, die ein bißchen was vom Leben haben wollen.
9. April 2013 at 3:04
Sind wir mal ehrlich: Wer zum siebten Bewerbungstraining soll oder für ein Euro bei minus 10 Grad und Hagel und Sturm Straßen fegen, der muss schon schön blöd sein, wenn er/sie nicht krank ist.
Zumindest hier gucken sie schon immer recht genau auf die Krankmeldungen. Mit den abenteuerlichsten Begründungen. Sie dürfen ja nicht grundlos dumme Fragen stellen. Eigentlich nicht mal die nach der Art der Krankheit. Eigentlich.
Uneigentlich: Mit dem H4 Antrag entbindet man so quasi Ärzte von der Schweigepflicht. (Sog. Eingliederungsvereinbarungen enthalten bei manchen Argen diverse Klauseln. Ist zwar rechtswidrig, aber wen stört es…) Wenn man nicht mitmacht ist mangelnde Kooperation, man verschweigt u.U. “wichtige Tatsachen” und der Gummiparagraf § 60 SGB I greift. Bekanntlich die Universalgummikeule.
Den Abenteuerlichsten Fall hatte ich aber noch in den Zeiten vor H4. (Ende 2003 glaube ich) Da sollte jemand mit nur einem Arm nach dem alten § 29 BShG (Gemeinnützige Arbeit, heute sinngemäß der ein Euro Job – Arbeitsgelegenheit nach § 16 SGB 2) Gartenarbeiten erledigen, auch nachdem er sich den einen Arm gebrochen und diesen eingegipst hatte.
AU und Bescheinigung reichte der Behörde nicht, es musste ein “fachärztliches Gutachten” mit Röntgenbildern und viel Latein her. Kostenpunkt 270 Euro wenn ich mich recht erinnere. Wir (Ehrenamtl. Sozialberatung ein einer Kirchengemeinde) haben das Geld vorgestreckt. Der Klient hatte es gar nicht. Nach viel hin und her und mehreren anwaltlichen Schriftsätzen (zum Glück honorarfrei für uns und dem Betroffenen) haben wir das Geld sogar wieder bekommen.
JO
P.S. Frosch, bitte lösche meinen ersten Kommentar oben. Aus versehen vor dem Durchlesen abgeschickt.
Danke und Entschuldigung