Soziales Ping-Pong
8. Juli 2013 um 13:05 Uhr von Atari-Frosch
Frau P. ist eine nette Mittfünfzigerin, die aus Bosnien stammt und trotz einer „richtigen“ Ausbildung fast immer nur als Putz- und Haushaltshilfe gearbeitet hatte. Seit ein paar Jahren spielt nun die Gesundheit nicht mehr mit. Zuletzt wurde sie von Freunden und Familie mit durchgefüttert, aber das geht jetzt nicht mehr. Da sie sich mit den Behörden nicht so auskennt, wandte sie sich an den Verein Wir gehen mit e. V. und landete damit letztendlich bei mir.
Ursprünglich lautete der Auftrag „Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf ALG II“, aber nachdem sie mir sagte, daß sie bestimmt keine drei Stunden pro Tag mehr arbeiten könnte, war mir klar, daß sie diese Leistung nicht bekommen würde. Also schlug ich ihr vor, sich erst einmal bei der Rentenversicherung nach der Erwerbsminderungsrente zu erkundigen.
Von dort kam sie mit einem Stapel neuer Antragsformulare wieder, die wir zusammen ausfüllten. Aufgrund ihrer kombinierten psychischen und physischen Erkrankungen und Beschwerden sah ich kein Problem; sie hatte auch alle ärztlichen Unterlagen dazu eingereicht. Trotzdem lud die Rentenversicherung Bund sie noch einmal zu einem Amtsarzt – OK, ist natürlich legitim. Aber: Dieser Amtsarzt stellte nach wenigen Minuten und ohne die eingereichten Unterlagen zu beachten fest, daß Frau P. ganz problemlos bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten könne.
Mittlerweile war Frau P. auch mal beim zuständigen ARGE gewesen und hatte dort doch noch einen Antrag gestellt. Auf telefonische Nachfrage, ob sie denn mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könne, antwortete sie wahrheitsgemäß, daß dem nicht so ist. Daraufhin wurde das Verfahren – offenbar ohne schriftlichen Bescheid – direkt am Telefon eingestellt. Sie solle doch zum „Sozialamt“ gehen.
Um die Widerspruchsfrist gegen den Rentenbescheid zu wahren, ging Frau P. dann zu einem Rechtsanwalt. Sie hat zum Glück noch eine Rechtsschutzversicherung laufen, sodaß sie sich den Weg zum Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) sparen konnte, weil sie keinen Beratungsschein benötigt. Der Rechtsanwalt hat vor ein paar Tagen den Widerspruch eingelegt, nun wartet Frau P. auf die Entscheidung der Rentenversicherung.
Aber von irgendwas muß sie ja leben, solange dieses Verfahren läuft, ne? Deshalb begleitete ich sie heute Vormittag zum für sie zuständigen faschistischen Repressionsamt (also dem sogenannten „Sozialamt“) Düsseldorf-Süd. Dort hieß es nun, man könne ihren Antrag nicht annehmen, da sie weder Alters- noch Erwerbsminderungsrente beziehe. Wir – auch weitere Ratgeber – waren vorher davon ausgegangen, daß sie Sozialhilfe beziehen könne, solange sich die Rentenversicherung noch vor der Anerkennung ihrer Erwerbsunfähigkeit drückt.
Sie solle, so sagte man uns, doch bitte erst noch einmal zum ARGE gehen, den Antrag auf Hartz IV erneut stellen und ein Feststellungsverfahren zu ihrer Erwerbsfähigkeit verlangen. Erst wenn sie nach diesem Feststellungsverfahren einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vom ARGE habe, könne sie ihren Sozialhilfe-Antrag stellen. Davor werde der nicht angenommen.
Also … nachdem der Amtsarzt der Rentenversicherung pflichtgemäß (oder um weitere Gutachten-Aufträge zu bekommen) die Erwerbsfähigkeit „festgestellt“ hat, soll erstmal der ebenfalls und aus den gleichen Gründen pflichtbewußte Amtsarzt des ARGE das Gegenteil feststellen. Damit hätte zweiterer zwar zufällig recht, aber so richtig mit ärztlicher Ethik hat das dann nichts mehr zu tun.
Bis dahin könnte sich zwar die Rentenversicherung Bund aufgrund des anwaltlichen Widerspruchs eines Besseren besonnen haben, aber es könnte genauso zu einem Klageverfahren kommen. Daß die Verfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf anderthalb bis zwei Jahre dauern, ist ja nichts Neues. Im Rahmen dieses Verfahrens wird sie dann vermutlich nochmal zu einem Amtsarzt geschickt; das wäre dann schon der dritte.
Und weil sich nun keine der drei Behörden so richtig zuständig fühlt, schickt man sie jetzt ping-pong-artig im Dreieck von einer zur anderen und interessiert sich einen Dreck dafür, wie sie bis zur Gewährung der Erwerbsminderungsrente und der höchstwahrscheinlich zusätzlich notwendigen Grundsicherung über die Runden kommen soll. Das Ganze nennt sich dann „soziales Netz“ und soll die Basis unseres sogenannten „Sozialstaats“ darstellen.
Darf ich mal dezent kotzen?
In den nächsten zwei Tagen hat sie jeweils vormittags Arzttermine, und nachmittags haben Repressionsämter hier ja nicht geöffnet. Also werden wir am Donnerstag in der Frühe direkt bei Öffnung beim ARGE Düsseldorf-Süd vortanzen, um dort ihren Antrag nochmal ausgraben zu lassen und das geforderte Feststellungsverfahren zu verlangen. Wenn wir da wieder ohne was Schriftliches weggeschickt werden, müssen wir dann wohl mal andere Saiten aufziehen.
8. Juli 2013 at 17:18
Wieso bekommen manche Leute eigentlich immer Probleme. Das Vorgehen ist an sich doch recht einfach. Vorrangig ist die ARGE. Also erst dahin. Die ARGE wird den ärztlichen Dienst einschalten. Frage dazu: Kann Frau ??? noch mindestens 3 Stunden täglich/15 St. Wöchentlich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Der Arzt prüft das. Entweder sie kann nach seiner Meinung oder sie kann nicht. Kann sie nicht wird sie aufge-
fordert einen Rentenantrag zu stellen und dies nach zu weisen. Hierbei sollte sie die gesetzte Frist beachten. Kann sie muss sich zur verfügung stellen. Das alles hindert sie nicht Rente zu beantragen. Die letzte Entscheidung liegt bei der Rentenversicherung. Ist sie erwerbsunfähig und hat einen Rentenanspruch bekommt sie diese. Hat sie den nicht, auf zum Sozialamt. Die meisten Leute bekommen es hin, zumal mit Hilfe durch Dritte. Wer natürlich so negativ eingestellt ist wie sie, ruft die förmlich Probleme herbei. Höflichkeit (Repressionsamt usw.) hat übrigens noch nie geschadet. Auch im Fall unterschiedlicher Beurteilung einer Sache.
9. Juli 2013 at 22:19
@Richard: Das ARGE „wird“ eben nicht den Ärztlichen Dienst einschalten, zumindest offenbar nicht ohne Tritt in den Hintern. Sonst hätte das ja bei ihrem Antrag dort bereits geschehen können. Stattdessen war es natürlich einfacher, die Frau wegzuschicken. Daß das ARGE (nicht nur) in Düsseldorf Arbeit gern vor sich her oder ganz wegschiebt, ist auch nichts Neues.
Was meine persönlichen Bezeichnungen für diese Ämter angeht: Das hat eine Vorgeschichte. Selbstverständlich verwende ich diese Begriffe nicht, wenn ich als „Mitläufer“ dabei bin; was nicht heißt, daß ich nicht deutlich werden kann, wenn meine „Kunden“ auch verarscht werden.
10. Juli 2013 at 6:51
Entsprechend ausgebildete Leute mit langjähriger Berufserfahrung von der BA sind bei den ARGE´s/Jobcentern leider nicht überall vertreten. Die kennen sich im SGB II/III aus und haben sofort den Überblick was zu veranlassen ist. Leider ist die BA so ab 2001 zu „Schnellkursen“ übergegangen. Aber ein voraus gegangenes abgeschlossenes mind. FH-Studium war Voraussetzung. Was das verarschen angeht: Das beruht wohl in vielen Fällen auf Gegenseitigkeit.
5. August 2013 at 22:49
Hallo Richard,
es kommt auch vor, dass sich ARGE-Mitarbeiter (die ja letztendlich Menschen sind und als solche durchaus auch Fehler haben)an bestimmten, meisst wehrlosen Hilfebedürftigen „festbeissen“. Ich habe das selber schon bei Bekannten erlebt, die trotzdem sie alles richtig gemacht haben, hingehalten oder weg geschickt wurden.
Manchmal verschwinden auch eingereichte Unterlagen, die dann erst nach gereicht werden müssen. Das habe ich selber erlebt; die Mitarbeiterin durchblätterte in meiner Anwesenheit meine Akte, um mir zu zeigen, dass das geforderte Formular fehlt; und wenn ich nicht so höllisch aufgepasst hätte, hätte sie es auch ganz flink überblättert. Ihre Reaktion auf mein Eingreifen und Festhalten des Papiers: „Ach da ist es ja…“
Es kam keinerlei Entschuldigung.. obwohl sich durch ihre Nachlässigkeit die Beantragung deutlich verzögert hatte und ich noch länger hätte warten müssen, wenn ich das Papier in der Akte doch nicht gesehen hätte..
Heute ist das bei mir zB ganz anders, deswegen ist es wirklich von den involvierten Einzelpersonen abhängig, wie gut das Auskommen miteinander ist. Abhängig zu sein vom Wohlwollen eines sonst fremden Bearbeiters ist so schon schwer zu verkraften.. aber wenn durch psychische Erkrankungen angeknackste und zumeisst wehrlose Menschen auf abgestumpfte staatliche „Erfüllungsgehilfen“ treffen, geht das oft schlecht aus für die bedürftigen Menschen.
Aber manchmal sind die Mitarbeiter auch einfach nur grottenschlecht geschult und wissen gar nicht so genau (oder sollen es nicht wissen), was sie dürfen und was nicht.
Und noch etwas, Richard: Wenn die arbeit der Mitarbeiter der ARGE immer völlig korrekt wäre, warum ersticken dann die Sozialgerichte in einer Klageflut mit sehr vielen für die Kläger positiv beschiedenen Urteilen?