Existenzgefährdung durch „Richter auf Probe“ bei Sozialgerichten
19. September 2013 um 3:19 Uhr von Atari-Frosch
Daß Gerichte überlastet sind bzw. zu wenig Personal haben, ist ja nichts Neues; bereits vor über 20 Jahren stellte ich das beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg fest, wo ich als Justizangestellte arbeitete. Jede Kritik an dieser Personalpolitik der gewollten Verknappung wurde damals im Keim erstickt. Am Problem ändert sowas natürlich auch nichts.
Bereits im Arbeitsrecht kann das massive Nachteile für die Klagenden bedeuten, aber im Sozialrecht ist es natürlich noch krasser: Hier geht es oft um die nackte Existenz der Zwangsverarmten.
Nachfolgend dokumentiere ich eine Pressemitteilung der Hartz4-Plattform vom 18. September 2013, die das Problem ausführlich beschreibt:
Die aktuellen Medienberichte über ein Rekordniveau von Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten spiegeln ganz genau die sich seit mindestens einem Jahr abzeichnende Entwicklung bei der Hartz4-Plattform wider: eine dramatisch ansteigende Zahl von Hilferufen – vor allem wegen Leistungsverweigerungen, Eingliederungsvereinbarungen unter Druck, Sanktionen, Mietkürzungen durch die Jobcenter bundesweit. „Was allerdings den Medien in der Regel nicht zu entnehmen ist: man muss hier wohl von einer politisch gewollten Täter-Opfer-Verdrehung ausgehen, bei der die Jobcenter-„Kunden“ unter Druck gesetzt werden mit dem Ziel von Statistik-Bereinigung und Kosteneinsparung auf dem Rücken derer, denen man gerade jetzt im Wahlkampf soziale Gerechtigkeit vorgaukelt“, stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Der Blick der Presse richtet sich eher auf eine vermeintliche mutwillige Klage-Wut der sogenannten Jobcenter-„Kunden“, in Wahrheit aber die Opfer des Systems Hartz IV. Dass die eigentlichen Täter in den Jobcentern sitzen und mit willkürlicher Schikane-Wut um sich schlagen, wird geflissentlich übersehen.“
Seit Jahren registriert die Hartz4-Plattform eine Verweigerungshaltung der Behörden, die ihre „Kunden“ geradezu mutwillig in die Sozialgerichte treiben. Dass dort allerdings nur rund 50 % der Klagen erfolgreich sind, liegt nicht etwa an den Klägern, sondern an den Bedingungen in den Gerichten, die staatlicherseits dort geschaffen wurden: Ihre Klagen landen in großer Zahl auf den Richtertischen von Berufsanfängern in der Probezeit mit jederzeitigem Kündigungsrisiko – die zudem häufig mit wenig Vertiefung des Sozialrechtsgebiets an der Uni in der Regel nach nur dreimonatiger Einarbeitungszeit und mit einem engen Arbeitszeitkorsett von rund 4 bis 5 Stunden pro Klage eigenverantwortlich als Vorsitzende Richter einer Kammer weisungsunabhängig urteilen können. „Es ist ein Skandal, dass die Politik den Hartz-IV-Behörden auf diese Weise Rechtsvorteile verschafft. Hier ist sie endlich in der Pflicht, dringend die Voraussetzungen zu ändern,“ fordert Brigitte Vallenthin, „denn sonst haben die Hartz-IV-Kläger gegen Jobcenter keine Chance auf Waffengleichheit vor Gericht.“
(K)ein Einzelfall aus Jobcenter Peine und Sozialgericht Hildesheim
Nach Gerichtsmarathon durch Sozial- und Landessozialgerichte in Braunschweig, Celle und Hildesheim und 1-jähriger Leistungsverweigerung will der Vorsitzende der 15. Kammer des Sozialgerichts Hildesheim, „Richter auf Probe“, einfach die Akte schließen und den Kläger weiterhin ohne Krankenversicherung, Miete und Lebensunterhalt nach Hause schicken.
Hase- und Igel-Spiel zwischen Sozialgericht Braunschweig und Sozialgericht Hildesheim
Zahlreiche Widersprüche beim Jobcenter Peine und selbst maximale sogenannte „Mitwirkung“ zum Beweis seiner Mittellosigkeit interessieren nicht: seit 13 Monaten verweigert die Hartz-IV-Behörde dem 55-Jährigen die Hartz-IV-Leistung. Das bedeutet seit mehr als einem Jahr: keine Miete, keine Krankenversicherung und zum Leben nur spärliche Reste an Konserven, ein längst aufgebrauchtes Mini-Darlehen und Freunde, die aufpassen, dass er nicht verhungert. Der sogenannte „Kunde“ hatte gar keine andere Wahl, als das Sozialgericht Braunschweig anzurufen. Was er dort erlebte, sprengt jede Vorstellungskraft: Mehrere Eilklagen werden abgewimmelt, auch kein rechtliches Gehör beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle und immer noch 5 nicht entschiedene Klagen. Nach neunmonatigem Gerichts-Marathon hat es dann das Jobcenter Peine geschafft, seine Unterstellung durchzusetzen, der Kläger wohne nicht in seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Peine, sondern angeblich unter dem Schreibtisch einer Bürogemeinschaft in Hildesheim. Gleich fünf mal: beschlossen und verkündet: „Das Sozialgericht Braunschweig erklärt sich für örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Sozialgericht Hildesheim verwiesen.“
Aktenzeichen-Versteckspiel und eine mögliche Rückfahrkarte Hildesheim-Braunschweig
In Hildesheim werden aus vormals fünf Braunschweiger Verfahren auf unerklärliche Weise drei Klagen, und die auf zwei Richter verteilt. Vier Monate lang wird er zwar wiederholt vom Sozialgericht zu Stellungnahmen aufgefordert. Welche alten Klagen sich allerdings hinter den neuen Aktenzeichen verbergen, das erfährt der Kläger nicht. Deutlich zu erkennen ist aber, dass das Sozialgericht das Prinzip Akte-vom-Tisch verfolgt. Mit dem Inhalt der umfangreichen Akten scheint sich so recht niemand befassen zu wollen.
Ein Verfahren liegt auf dem Tisch eines „Richters beim Sozialgericht“. Der versucht alleine der Frage auf den Grund zu gehen, ob der Kläger in seiner tatsächlichen Wohnung im Landkreis Peine wohnt oder unter einem Bürogemeinschafts-Schreibtisch in Hildesheim. Sollte er ersteres bejahen, bliebe dem Richter viel Arbeit mit der mittlerweile umfangreichen Akte erspart, und er könnte sofort die Rückfahrkarte nach Braunschweig ausstellen.
Ein „Richter auf Probe“ und der Versuch arbeitsökonomischer Klage-Beendigung
Weitere Verfahren liegen auf dem Tisch eines „Richters auf Probe“. Der versucht mutmaßlich, sich Zeit für die viel Arbeit verheißenden, dicken Verfahrensakten zu ersparen, indem er kurzerhand Rücknahme der Klagen vorschlägt – und das, obwohl die Akten mittlerweile prall voll sind mit erdrückenden Beweisen gegen die falschen Behauptungen des Jobcenters:
„Sollten Sie sich an (…) Angaben – aus welchen Gründen auch immer – gehindert sehen, dürfte die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben. Es wird dann vorgeschlagen, dass Sie erklären, dass Sie Ihre Klage zurücknehmen.“
(Die Hartz4-Plattform hatte bereits am 22. Mai ausführlich über diesen Fall berichtet: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/hartz-iv-nimmt-jobcenter-peine-tod-in-kauf-22-05-2013.pdf und noch einmal am 6. September: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/mollath-rechtsstaat-hartziv-06-09-2013.pdf.)
„Es ist erschütternd“, stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest, „wie auf diese Weise mal eben drohende Existenzzerstörungen einfach von Sozialrichter-Tischen gewischt werden. Und dabei handelt es sich beim Sozialgericht Hildesheim noch nicht einmal um einen Einzelfall. Vergleichbares liegt uns aus zahlreichen Gerichten der bundesweiten Sozialgerichtsbarkeit vor.“ Bei der Suche nach den Ursachen für auffälliges, mutmaßliches Ausbremsen von Sozialrechtsverfahren, die Hilfesuchende der Hartz4-Plattform vorlegten, fiel unserer Bürgerinitiative auf, dass Beschlüsse und Urteile häufig nicht mit „Richter am Sozialgericht“, sondern nur mit „Richter“ unterzeichnet waren. Die Recherche nach diesem Unterschied offenbarte, dass es sich bei letzteren um Berufsanfänger im unmittelbaren Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen handelt.
„Vor Gericht und auf hoher See …“ oder weltliche Gesetze auch für Richter?
Um Klarheit darüber zu erlangen, wer einem in Sozialgerichtsverhandlungen gegenüber sitzt bzw. wer nach schriftlichen Verfahren über Beschlüsse und Urteile entscheidet, lohnt ein Blick ins Deutsche Richtergesetz (DRiG) und die Jobbörse für Juristen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW). Dort beschreibt Dr. Stefan Schmitz, Richter am Sozialgericht, in einem Beitrag mit dem Titel „Berufseinstieg als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit“ die Voraussetzungen und Arbeitssituation von Sozialrichtern.
Bis zu ihrer unkündbaren Ernennung zum „Richter auf Lebenszeit“ sitzen junge „Richter auf Probe“ zunächst noch 3 bis maximal 5 Jahre auf einem Schleudersitz. In dieser Zeit können sie jederzeit ohne Begründung versetzt und auch gekündigt werden. Über ihre lebenslange Unkündbarkeit entscheidet nach dieser Probezeit ein Richterwahlausschuss, der parteipolitisch besetzt ist. (Die Hartz4-Plattform berichtete bereits am 02. Juni ausführlich über diese Problematik: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/hartz-iv-gelddruckmaschine-fuer-optionskommunen-02-06-2013.pdf.)
Voraussetzung für die Richter-Einstellung ist das zweite juristische Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Abschluss. Bereits nach einer dreimonatigen Einarbeitungsphase im Sozialgericht erhalten die Berufsanfänger eine eigene Kammer und können weisungsunabhängig Recht sprechen. In diesem Zusammenhang ist für Hartz-IV-Kläger von besonderer Bedeutung, was Sozialrichter Dr. Schmitz in seinen Stellenmarkt-Ausschreibungen in der NJW zu den Aufgaben der Richter in der Probezeit schreibt:
„Berufseinsteiger werden regelmäßig mit Streitigkeiten aus denjenigen Rechtsgebieten betraut, in welchen die größten Bestände bzw. Eingänge zu verzeichnen sind.“ Hierzu zählen zur Zeit Streitigkeiten aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende …“
Im Klartext: Hartz-IV-Klagen landen überproportional häufig auf Richtertischen von Berufseinsteigern mit mutmaßlich höchst problematischen Konsequenzen für die Kläger, denn:
„… in der Sozialgerichtsbarkeit wird es der Berufsanfänger regelmäßig mit Rechtsgebieten zu tun haben, mit denen er zumindest in der universitären Ausbildung kaum in Berührung gekommen ist und welche sich u. a. durch viele gesetzgeberische Änderungen auch innerhalb kürzester Zeiträume auszeichnen.“
Im Klartext: Man muss mutmaßlich unverhältnismäßig häufig mit Entscheidungen rechnen, die eher formaljuristischen Verfahrensanforderungen genügen, als ausreichendem rechtlichen Gehör für die Kläger in der Sache. „Dieser Eindruck drängt sich unserer Bürgerinitiative vielfach auf“, so Brigitte Vallenthin, „wenn wir mit Schicksalen konfrontiert werden, bei denen durchaus fehlende Parität zwischen Jobcenter und „Kunden“ sowie die Frage nach der richterlichen Unabhängigkeit gemutmaßt werden könne.“
Arbeitsbedingungen für Berufsanfänger, „Richter auf Probe“, bei den Sozialgerichten
Dabei sind die Arbeitsbedingungen für Richter in ihrer Probezeit tatsächlich alles andere als rosig. Nach der Stellenbeschreibung von Dr. Schmitz erwarten sie ein Bestand von 350 bis 450 Akten und monatlich 30 bis 45 neue Klageeingänge. Bei einem 8-Stunden-Tag stünden, so Dr. Schmitz, den Berufsunerfahrenen dann umgerechnet pro Klage rund 4 bis 5 Stunden zur Verfügung – und zwar: für Einarbeitung in die Rechtsmaterie, das Aktenstudium des Einzelfalls, Durchführung eines schriftlichen Verfahrens mit Würdigung der Stellungnahmen beider Prozessbeteiligter einschließlich Sichtung der Verwaltungsakte aus dem Jobcenter, gegebenenfalls Vorbereitung und Durchführung von Erörterungstermin oder mündlicher Verhandlung mit Zeugeneinvernehmung und Sachverständigenanhörung und Verfassen eines Beschlusses oder Urteils.
Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu erkennen, dass das nicht funktionieren kann. „Nach unseren Erfahrungen ist am Ende aber der Kläger zumeist der Dumme“ resümiert Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir appellieren mit den Worten von Sozialrichter Dr. Schmitz eindringlich an die Urteilenden in den Sozialgerichten:
„Aufgrund der hohen, häufig existenziellen Bedeutung der zu entscheidenden Streitfragen: Wer Interesse am Richterberuf in der Sozialgerichtsbarkeit hat, sollte für sich prüfen, ob er neben den fachlichen Voraussetzungen auch die Fähigkeit besitzt, auf Kläger in schwierigen Lebenssituationen adäquat zu reagieren.“
Wiesbaden, 18. September 2013
Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform - die Hartz IV-Lobby
Fon 0611-1721221, Mobil 01525-3520721
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
kontakt@hartz4-beratung.info
www.hartz4-beratung.info
19. September 2013 at 15:00
Richter auf Probe sind als Einzelrichter und Vorsitzende von Kammern verfassungswidrig. Geschäftsverteilungspläne, welche Richter auf Probe derart einsetzen sind nichtig mit der Folge der Nichtigkeit aller Entscheidungen auf der Grundlage derartiger Geschäftsverteilungspläne. Dazu: http://grundrechtepartei.de/Expertise:Hilfsrichter
Besetzungsvorschriften der Sozialgerichte:
§ 6 SGG
Für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften entsprechend:
2. Den Vorsitz in den Kammern der Sozialgerichte führen die Berufsrichter.
§ 11 SGG
(1) Die Berufsrichter werden nach Maßgabe des Landesrechts nach Beratung mit einem für den Bezirk des Landessozialgerichts zu bildenden Ausschuss auf Lebenszeit ernannt.
§ 12 SGG
(1) Jede Kammer des Sozialgerichts wird in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern tätig. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.
Art 97 GG
(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.