Versagung der Leistungen (4) – Strafanzeige
21. August 2014 um 18:18 Uhr von Atari-Frosch
Der Tanz geht weiter. Den zweiten Termin beim ARGE am 1. Juli sagte ich telefonisch ab, weil ich so tief im psychischen Loch gesteckt hatte, daß ich es einfach nicht geschafft hatte. Stattdessen schickte ich die Anlage EKS und die erneut kopierte Gewerbeanmeldung etwas später als Einschreiben gegen Unterschrift.
Daraufhin bekam ich einen Anruf, daß man jetzt noch mehr Papier haben wolle: Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag der Nerd4U UG. Die Anforderung käme dann noch per Brief, „damit Sie sich nicht wundern“. Ahja. Damit es nicht langweilig wird, stand im angekündigten Brief dann jedoch schon wieder was ganz anderes …
Die telefonisch angeforderten Unterlagen bekamen sie. Was im Brief stand, fand ich, war dann das kleine bißchen zu viel Unverschämtheit: Angeblich sollte ich jetzt noch Unterlagen zur Wohnung und zum Gasbezug einreichen, weil man sonst – obwohl nun meine finanzielle Lage geklärt sein sollte – immer noch keinen Bescheid ausstellen könnte.
Die Masche kenne ich doch aus 2002? Jetzt noch dieses Papierchen, ach und dann hätten wir gern noch jenes Papierchen – ich warte jetzt drauf, daß es wieder heißt, Papiere seien „nicht bei den Akten“, obwohl seitdem alles per Einschreiben gegen Unterschrift per Post bzw. in einem Fall mit einem Rechtsanwalt als Zeugen in den Hausbriefkasten ging. Oder darf's zur Abwechslung dann auch mal eine verlorene Akte sein?
Für mich war das dann genug der Verarsche. Ich setzte ein Ultimatum auf den 20. August: Bis dahin habe ich einen positiven, rechtsmittelfähigen Bescheid, eine Vorab-Barauszahlung in Höhe von mindestens 250 €, und die Auszahlung der seit 1. Mai rückständigen Beträge ist angestoßen. Alternative: Strafanzeige.
Das ARGE erklärte mir schweigend, daß ihm meine Rechte weiterhin am Arsch vorbeigehen und sie meine Existenzvernichtung weiterbetreiben wollen.
Verschleppen geht gar nicht, das sagte ich schon öfter. Also mußte es jetzt eben die Strafanzeige sein.
Und das steht drin:
Strafanzeige
gegen
- Frau Edeltraut Strangalies, Sachbearbeiterin
zu laden über JobCenter Düsseldorf-Mitte, Luisenstraße 105, 40215 Düsseldorf- Frau Petra Bergner, Teamleiterin der Beschuldigten zu 1
zu laden ebenda- die Person(en) im JobCenter Düsseldorf-Mitte, die am 30/31.10.2013 den äußeren Hausbriefkasten geleert und die Post im Hause verteilt hat/haben;
- die Person(en) im JobCenter Düsseldorf-Mitte, die am 15./16.01.2014 den äußeren Hausbriefkasten geleert und die Post im Hause verteilt hat/haben, sofern nicht mit Nr. 3 identisch;
- alle in dieser Sache in Frage kommenden weiteren beteiligten, insbesondere anweisenden Personen im JobCenter Düsseldorf-Mitte, die mir möglicherweise nicht bekannt sind, weil sie mir gegenüber nicht direkt aufgetreten sind
wegen
folgender teils einzeln, teils gemeinschaftlich, teils fortgesetzt begangener Straftaten:
- Unterschlagung
- Betrug
- Gesundheitsschädigung im Amt
- Verleumdung
- Bruch des Diensteides
- und aller weiteren in Frage kommenden Delikte
zum Nachteil meiner Person.
Zeugen
- …
- …
- Rechtsanwalt …
Begründung
Ich bin beim JobCenter Düsseldorf-Mitte seit Oktober 2009 erwerbslos gemeldet und beziehe Leistungen nach dem SGB II.
Im Februar 2013 meldete ich zusammen mit einem Freund eine Firma „Nerd4U UG (haftungsbeschränkt)“ über einen Düsseldorfer Notar zum Eintrag ins Handelsregister Düsseldorf an.
Daraufhin forderte mich das JobCenter auf, eine Gewerbeanmeldung für meine Selbständigkeit vorzulegen. Das war jedoch erst einmal gar nicht möglich, weil eine UG (Unternehmergesellschaft), wie jede Firmenform, die ins Handelsregister eingetragen wird, erst einen Gewerbeschein beantragen kann, wenn die Eintragung vollzogen wurde und das entsprechende Dokument vom Registergericht vorliegt.
Später im Jahr, im Zusammenhang mit meinem halbjährlichen Verlängerungsantrag auf ALG II, wurde ich nochmals aufgefordert, die Gewerbeanmeldung vorzulegen, und außerdem eine „Anlage EKS“ auszufüllen; dies mit Fristsetzung 08.11.2013. Mit diesem zusätzlichen Vordruck zum Antrag auf ALG II verlangt das JobCenter ausführliche Informationen darüber, wieviel die Firma aus welchen Quellen einnimmt, welche Ausgaben sie hat und wie hoch ergo der Gewinn ist.
Am 30. Oktober 2013 warf ich um etwa 16:10 Uhr einen Brief in den äußeren Hausbriefkasten des JobCenters Düsseldorf ein. In diesem Brief stellte ich einige Fragen zum Formular „Anlage EKS“; mir war nicht klar, wieso eine Kapitalgesellschaft so ausführlich und dann auch noch auf ein halbes Jahr im voraus einer Behörde Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben muß, wenn nur ein Gesellschafter tatsächlich ALG II bezieht. Es sollte doch genügen, wenn ich aufschlüssle, welche Beträge von mir in die Firma geflossen sind und welche ich entnommen habe. (Die Gewerbeanmeldung hatte ich zu dem Zeitpunkt zwar vorliegen, aber dann schlicht vergessen, sie beizufügen.)
Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Reaktion; dem Verlängerungsantrag auf ALG II wurde jedoch, wie in allen Fällen zuvor, stattgegeben.
Ende Dezember 2013 erhielt ich ein Schreiben des JobCenters, daß ich nun doch bitte endlich die Gewerbeanmeldung und die Anlage EKS einreichen möge.
In den ersten beiden Wochen des Januar war ich so stark erkältet, daß ich nicht einmal für einen Arztbesuch das Haus verlassen konnte (meine Wohnung liegt im 5. Stock, es gibt keinen Aufzug, und ich traute meinem Kreislauf nicht).
Am Nachmittag des 15. Januar 2014 schrieb ich einen weiteren Brief, in welchem ich darauf aufmerksam machte, daß die Anlage EKS nicht ausfüllen kann, wenn meine Fragen von Ende Oktober 2013 nicht beantwortet werden. Es gehört immerhin zu den Pflichten der Angestellten des JobCenters, solche Fragen zu beantworten.
Danach ging ich mit diesem Brief und der originalen Gewerbeanmeldung in den Clubraum des nahgelegenen Chaos Computer Club Düsseldorf Chaosdorf e. V. (kurz: Chaosdorf; Hüttenstraße 25, 40215 Düsseldorf), in welchem ich Mitglied bin, um eine Kopie anzufertigen, da im Clubraum ein Fotokopierer vorhanden ist. Dort im Clubraum haben mich mehrere weitere Mitglieder gesehen und auch mitbekommen, daß ich einen Brief an das JobCenter vorbereite. Nach Anfertigung der Kopie ging ich direkt zur Luisenstraße 105 und warf den Brief wiederum in den äußeren Hausbriefkasten ein.
Es erfolgte keinerlei Reaktion. Daher ging ich davon aus, daß das JobCenter jetzt zufrieden war. Da die Fragen nicht beantwortet wurden, vermutete ich, daß diese Anlage EKS vielleicht doch nicht so wichtig sein könne, sonst würde man ja seine Pflicht erfüllen und die Fragen beantworten.
Die böse Überraschung kam dann Ende April 2014. Ich hatte wiederum den üblichen Verlängerungsantrag gestellt und darin nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, daß ich die Anlage EKS nicht ausfüllen kann, weil mir Informationen fehlen, die auch im dazugehörigen Merkblatt nicht zu finden sind.
Die Beschuldigte zu 1 stellte daraufhin einen ablehnenden Bescheid aus mit der Begründung, die Anlage EKS sei nicht ausgefüllt und der Gewerbeschein nicht vorgelegt worden. Daher würden mir die Leistungen vollständig versagt.
Somit ist als erstes festzuhalten, daß zwei Briefe von mir, nämlich vom 30. Oktober 2013 und vom 15. Januar 2014, eingeworfen in den äußeren Hausbriefkasten des JobCenters Düsseldorf-Mitte, unterschlagen wurden. Ob die Beschuldigten zu 1 und 2 oder ein Postdienst jeweils dafür verantwortlich zu machen sind, kann ich natürlich nicht feststellen; daher habe ich weitere mögliche Beschuldigte zu 3 und 4 ohne Namen angegeben. Ich gehe aber nicht davon aus, daß sich diese Briefe von allein in Luft aufgelöst haben.
Des weiteren ist festzuhalten: Den Mitarbeitern im JobCenter Düsseldorf-Mitte ist seit Antragstellung im Oktober 2009 bekannt, daß ich seit Jahren an einer chronischen Depression leide und einem solchen Druck, wie er durch den Entzug der Existenzgrundlage zwangsläufig entsteht, nicht lange standhalten kann. Somit wurde und wird hier zumindest durch die Beschuldigten zu 1 und 2 gemeinschaftlich und fortgesetzt eine Gesundheitsschädigung im Amt begangen.
Schließlich ist festzuhalten, daß das JobCenter durchaus ein „milderes“ Mittel an der Hand gehabt hätte, hätte ich die geforderten Unterlagen tatsächlich nicht eingereicht. Ab spätestens Januar hätte die Möglichkeit bestanden, mich mit einer Sanktion zu belegen.
Zwar sind Einschnitte in das Existenzminimum, welches das ALG II darstellt, eigentlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 – 1 BvR 1/09 – schon aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich, da das Existenzminimum nach diesem Urteil „unverfügbar“ ist und „eingelöst werden“ muß. Aber das hindert ja auch sonst kein JobCenter daran, insgesamt über eine Million Sanktionen deutschlandweit pro Jahr auszusprechen.
Eine Sanktion ist aber mit zusätzlicher Arbeit für die Mitarbeiter des JobCenters verbunden. Daher unterstelle ich, daß man lieber gemütlich abgewartet hat, bis ich den Verlängerungsantrag stelle, um mich dann sofort komplett aus dem Bezug auszuschließen.
Über die Gründe für die gesamte Aktion kann ich nur spekulieren: Ich wohne in einer Wohnung, die dem JobCenter zu groß und zu teuer ist. Allerdings kann man mich wegen meiner krankheitsbedingten Einschränkungen nicht offiziell zwingen, umzuziehen. Möglicherweise sucht man sich hier eine andere Methode, um mich aus der Wohnung rauszukriegen; wenn die Miete zwei Monate lang nicht bezahlt wird, hat ein Vermieter bereits das Recht, die Wohnung fristlos zu kündigen; das ist natürlich auch jedem JobCenter-Mitarbeiter bekannt.
Ich legte sofort Widerspruch ein, den ich vor einem Wachmann des JobCenters Düsseldorf-Mitte am 28. April 2014 nachmittags um ca. 14:45 Uhr in einen der inneren Hausbriefkästen einwarf. Am 29. April 2014 stellte ich außerdem beim Sozialgericht Düsseldorf Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen das JobCenter Düsseldorf-Mitte, damit das JobCenter nicht behaupten kann, auch der Widerspruch sei nicht angekommen.
Das Sozialgericht lehnte den Antrag drei Wochen später ab. Es fand die aus Textbausteinen zusammengestückelte und absolut nicht auf meinen Widerspruch eingehende Stellungnahme des JobCenters Düsseldorf-Mitte wohl bequemer und schöner – mit Rechtsprechung hat das meiner Ansicht nach nichts zu tun – und meinte, ich hätte eben die Unterlagen nicht eingereicht, damit meine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und würde daher zu Recht keine Leistungen mehr beziehen.
Ich wußte allerdings nicht, daß die Mitwirkungspflicht beinhaltet, den Mitarbeitern im JobCenter quasi den Hintern nachzutragen, wenn sie stillschweigend Unterlagen verlieren, und mehrfach nachtreten zu müssen, wenn sie auf Fragen nicht reagieren, und ich bin der Ansicht, daß diese Interpretation nicht rechtens sein kann.
Daraufhin beauftragte ich eine Fachanwältin für Sozialrecht. Diese reichte eine Klage beim Sozialgericht Düsseldorf ein.
Am 15. Juni 2014 schloß ich mit der Zeugin zu 1 einen Darlehensvertrag ab. Sie überließ mir damit XXXX €, um mich erst einmal über Wasser halten zu können, da Sozialgerichte bekanntermaßen überlastet sind und ich selbst für eine Einstweilige Verfügung nicht mit einer sofortigen Entscheidung rechnen konnte. Ohne dieses Darlehen wäre ich heute bereits ohne Strom, Gas und Telekom-/Internetanschluß, und ich hätte auch keine Reserven mehr, um Lebensmittel zu beschaffen.
Erst nach der Klage durch die Fachanwältin kam man beim JobCenter auf den Trichter, daß man ja vielleicht auch mal mit mir reden könnte; ich unterstelle, ohne Einschaltung eines Anwaltes wäre das nicht geschehen. Ich erhielt eine Einladung für den 25. Juni 2014 zur Beschuldigten zu 2, wobei in dieser Einladung nicht stand, daß ich irgendetwas mitbringen sollte. Die Beschuldigte zu 2 gab in dieser Einladung auch nicht ihre Stellung innerhalb des JobCenters an. Daß sie die Teamleiterin über der Beschuldigten zu 1 ist, erfuhr ich erst durch einen Blick auf ihr Namensschild an der Zimmertür. Übrigens hatte sie auch „vergessen“, ihre Telefonnummer und/oder Mailadresse auf der Einladung anzugeben (auf dem ablehnenden Bescheid der Beschuldigten zu 1 stand beides auch nicht); eine Kontaktaufnahme, die von mir ausgeht, ist offensichtlich nicht erwünscht.
Die Beschuldigte zu 2 wiegelte in diesem Gespräch jeden Hinweis, daß ich bereits zwei Briefe geschickt hatte, ab. Wörtlich: „Bei uns geht nichts verloren.“ Sie unterstellte mir zwar auch nicht direkt, daß ich die Briefe nicht eingeworfen hätte. Aber diese pauschale Aussage beinhaltet indirekt genau diese Behauptung: Wenn da „nie“ etwas verloren geht und ich sage, daß ich da was eingeworfen habe, dann muß der Eindruck entstehen, daß meine Behauptung falsch war.
Sie hat also gelogen und verleumdete mich damit vor meiner Begleiterin, der Zeugin zu 1, auf welche ich mich bezüglich aller Aussagen aus diesem Gespräch berufe.
Die Beschuldigte zu 2 behauptete weiterhin, meine Zeugen für (die Vorbereitungshandlungen für) den Einwurf am 15. Januar 2014 seien nicht relevant, weil sie auf Seiten des JobCenters ja nicht ebenfalls Zeugen dafür habe. Ich bin allerdings der Meinung, daß es nicht mein Problem sein kann, daß am Außenbriefkasten des JobCenters nicht 24/7 ein Aufpasser des JobCenters steht.
Zusätzlich muß man wissen, daß die Kunden des JobCenters Düsseldorf-Mitte regelmäßig und nachdrücklich dazu aufgefordert werden, Unterlagen nicht persönlich abzugeben, sondern eben in die Briefkästen einzuwerfen. In der IT, insbesondere im Zusammenhang mit Anonymisierung und Verschlüsselung, nennt man das „plausible deniability“, das heißt, die Möglichkeit, später plausibel verneinen zu können, mit jemandem Kontakt gehabt zu haben. Der Briefkasten gibt mir schließlich keine Einwurfbestätigung. Werfe ich etwas nur in den Hausbriefkasten, so kann das JobCenter jederzeit behaupten, es sei nichts angekommen.
In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auch auf den Zeugen zu 2. Er wird ebenfalls vom JobCenter Düsseldorf-Mitte betreut und hat etwa im gleichen Zeitraum ein Dokument dort abgegeben, das danach nicht mehr auffindbar war. Dafür hat er ein offizielles Entschuldigungsschreiben des JobCenters Düsseldorf-Mitte vorliegen. Die Behauptung, daß dort „nie“ etwas verloren gehe, ist damit also schon widerlegt.
Die Beschuldigte zu 2 verlangte, daß ich, obwohl die Nerd4U eine Kapitalgesellschaft ist, ausführlich in der Anlage EKS über bisherige Einnahmen und Ausgaben sowie über die geplanten weiteren Einnahmen und Ausgaben bis Oktober 2014 Auskunft erteile. Es ginge letztendlich darum, wieviel Geld ich aus der Firma bekommen würde bzw. auf welche Beträge ich möglicherweise Anspruch hätte. Außerdem warf sie mir vor, daß ich die Kopie der Gewerbeanmeldung nicht mitgebracht hatte, obwohl es keinerlei Hinweis darauf in der Einladung gegeben hatte. Zitat: „Das hätten Sie sich doch denken können!“ (Sorry, ich hab keine Kristallkugel.)
Bis heute ist für mich ungeklärt, ob diese Verpflichtung bezüglich der Anlage EKS tatsächlich besteht. Ich habe den Eindruck, daß diese Anlage EKS eigentlich nur für Einzelunternehmen gedacht und geeignet ist; und selbst da halte ich es für datenschutzrechtlich bedenklich, so viele Daten über die Firma an eine Behörde herauszugeben, die mit der Firma selbst eigentlich gar nichts zu tun hat. – Auf die Idee, daß ein Erwerbsloser Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft werden oder sein könnte, ist man wohl auch noch nicht gekommen.
Ich gewann in diesem Gespräch generell den Eindruck, daß die Beschuldigte zu 2 überhaupt nicht wußte, was eine UG ist. Die Gesellschaftsform gibt es ja auch erst seit 2008, da ist es wohl zu viel verlangt, daß Angestellte des JobCenters sie im Jahr 2014 schon kennen.
In diesem Gespräch merkte ich – eigentlich nur nebenbei – an, daß die Mietnebenkosten um 20 € pro Monat höher sind, als mir zuletzt ausbezahlt worden waren. Darauf hatte ich auch in meinem Verlängerungsantrag vom April 2014 bereits hingewiesen. Diese kleine Anmerkung sollte später noch Auswirkungen haben.
Für die Einreichung der Unterlagen wurde ein neuer Termin am 1. Juli 2014 angesetzt. Diesen hatte ich dann jedoch an diesem Tag wenige Stunden vorher telefonisch über eine auf dem Briefbogen genannte „Telefonzentrale“ abgesagt. Diese „Telefonzentrale“ hat zwar die Vorwahl 0211, sitzt aber keineswegs in Düsseldorf, sondern ist eigentlich ein Callcenter irgendwo in Ostdeutschland, das wohl auch für weitere JobCenter die telefonische Auffangstation spielt. Ob meine Absage tatsächlich an die Beschuldigte zu 2 weitergegeben worden war, ist mir nicht bekannt, da ich keinerlei Rückmeldung erhielt.
Ich hatte abgesagt, weil ich für die gestellten Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen länger brauchte. Ich hatte massive depressive Phasen und war zeitweise handlungsunfähig sowie latent suizidal. Den Beschuldigten zu 1 und 2 kann nicht so ganz verborgen geblieben sein, was sie da tun; man entzieht einem Menschen mit chronischer Depression nicht eiskalt die Lebensgrundlage, ohne sich drüber klar zu sein, daß damit Schaden angerichtet wird! Wer das trotzdem unternimmt, sollte nicht für die Existenz anderer Menschen verantwortlich sein, sondern lieber mit Holz, Metall oder sonst irgendwas arbeiten, was keine Schmerzen empfinden kann.
In Absprache mit meinem Firmen-Partner, der gleichzeitig der Geschäftsführer der UG ist, habe ich die Vordrucke Anlage EKS für einen Zeitraum bis Oktober 2014 ausgefüllt, die Gewerbeanmeldung noch einmal kopiert und beides, diesmal per Einschreiben gegen Unterschrift, zur Post gegeben.
Etwa eine Woche später meldete sich die Beschuldigte zu 1 telefonisch bei mir. Man habe jetzt erst anhand der Gewerbeanmeldung erkannt, daß da ja noch eine Person beteiligt sei. Ich konnte mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, daß sie das schon seit spätestens Mitte Januar wissen könne. Die Beschuldigte zu 1 äußerte daraufhin, wie schon vorher die Beschuldigte zu 2 im Termin vom 25. Juni: „Hier geht keine Post verloren“ (was ja bereits als Lüge entlarvt ist).
Nun verlangte sie von mir zusätzlich den Handelsregisterauszug und den Gesellschaftervertrag der Nerd4U UG und kündigte an, daß ich diese Anforderung auch noch per Brief bekommen würde. Kleiner Hinweis: Ohne die Vorlage dieser Dokumente hätte ich die Gewerbeanmeldung nicht bekommen. Das heißt, die Anforderung dieser Dokumente ist eigentlich überflüssig; ich muß auch von niemandem eine Geburtsurkunde sehen, wenn er mir zum Beweis seiner Identität einen Personalausweis vorzeigt.
Ich kopierte also – wieder einmal im Chaosdorf-Clubraum – beide Dokumente und warf sie unter den Augen des Zeugen zu 3, der zufällig dort anwesend war und sich vorher den Inhalt des Umschlages angesehen hatte, am 31.07.2014 um 20:06 Uhr in den äußeren Hausbriefkasten in der Luisenstraße 105 ein.
Als ich an diesem Tag das Haus verließ, fand ich außerdem den angekündigten Brief in meinem Briefkasten vor. Darin wurden die Dokumente zur Nerd4U UG aber gar nicht erwähnt. Statt dessen wollte die Beschuldigte zu 1 nun auf einmal Mietnebenkosten- und Gasabrechnungen bis 2011 zurück sehen. Außerdem wollte sie eine Vermieterbescheingung haben – für eine Wohnung, in der ich seit Ende 2002 ununterbrochen wohne. Vorher könne sie keinen Bescheid ausstellen.
Das ist natürlich falsch. Die Beschuldigte hätte sehr wohl einen vorläufigen Bescheid mit den bisherigen Beträgen ausstellen und die längst fälligen Leistungen rückwirkend seit 1. Mai 2014 ausbezahlen können. Ob meine Nebenkosten jetzt 20 € mehr oder weniger betragen, spielt erstmal keine Rolle. Bezüglich Gas ist dort bekannt, daß mein monatlicher Abschlag, wenn auch mit Schwankungen, immer höher war als die Pauschale, die dafür bewilligt wird, und daß ich trotzdem noch jedes Jahr eine Nachzahlung zu leisten habe.
Aber wenn klar ist, daß ich meine Existenz nicht allein sichern kann, muß das JobCenter mich absichern. Die Frage nach den Nebenkosten und ggf. dem Gas kann immer noch danach geklärt werden; zur Not hätte man eben erst einmal den niedrigeren Betrag ausbezahlt und später nach Nachweis nachgezahlt.
Aber offenbar spielen die Beschuldigten zu 1 und 2 jetzt auf Zeit, damit ich so lange wie möglich weiterhin keine Miete mehr bezahlen kann. Sie schädigen damit wissentlich und willentlich weiterhin meine Gesundheit, gefährden meine Existenz und riskieren meine Obdachlosigkeit.
[Absatz mit Nerd4U-interna gelöscht]
Falls die Frage aufkommt, warum ich zwar in einer eigenen Firma Aufgaben übernehmen kann, aber dem Druck einer Existenzvernichtung nicht standhalte: Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich mir Aufgaben und Arbeitszeiten (und somit auch Ruhezeiten) selbst heraussuchen kann oder ob mir eines davon oder beides aufgezwungen wird.
Ich stehe nun seit fast vier Monaten unter massivem psychischem Druck, ausgelöst durch die Straftaten der Beschuldigten. Ich steuere auf die völlige Handlungsunfähigkeit zu, was den Beschuldigten sicher entgegen kommt, wenn sie so weitermachen wollen.
Das Darlehen ist zum größeren Teil verbraucht. Im September und Oktober kann ich wohl noch die laufenden Kosten bestreiten – allerdings ohne die Miete. Ich hatte davon Ende Juni nur die Miete für Mai bezahlt, als klar wurde, daß das JobCenter auf Zeit spielen und sich das ganze länger hinziehen wird. Bislang hatte ich schlicht Glück, daß ich noch keine Kündigung bekommen habe; die Vermieter bzw. die Hausverwaltung hatte ich natürlich anfangs sofort über die Situation informiert, bislang aber keinerlei Rückmeldung bekommen.
Ich habe im Jahr 2002 durch ähnliche Methoden des „Sozialamtes“ Düsseldorf schon einmal eine Wohnung verloren. Damals hatte ich allerdings keinen rechtlichen Beistand und kein Darlehen, dafür aber eine wesentlich schwerere Depression. Das Sozialamt setzte auf immer wieder verlorengehende Unterlagen, die teils mehrfach angefordert wurden, die Anforderung überflüssiger Unterlagen, Verschleppung und den angeblichen Verlust einer kompletten Akte. Es scheint, es hat nun im JobCenter Düsseldorf-Mitte einen Nachahmer gefunden. So nach dem Motto: Hat doch schonmal geklappt, also kriegen wir das auch nochmal hin.
Zwar hatte ich zunächst Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Beschuldigten zu 1 und 2 erwogen. Aufgrund des offensichtlich nicht vorhandenen Aufklärungswillens beider Beschuldigter und ihrer fortgesetzten „falschen Tatsachenbehauptungen“ (vulgo: Lügen) habe ich davon abgesehen. Ich habe anhand der Selbstverständlichkeit, mit welcher diese Lügen vorgebracht wurden, den Eindruck gewonnen, daß diese Masche in diesem Hause als völlig normal angesehen und möglicherweise sogar von der Behördenleitung gestützt wird.
Allerdings haben alle Angestellten im öffentlichen Dienst einen Diensteid auf das Grundgesetz abgelegt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. – Es ist damit unvereinbar, einem kranken Menschen die Existenzgrundlage zu nehmen, obwohl die Bedürftigkeit eindeutig gegeben und nachgewiesen ist. Damit haben mindestens die Beschuldigten zu 1 und 2 fortgesetzt ihren Diensteid gebrochen.
Ich weise nochmals besonders auf das weiter oben schon genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts – 1 BvR 1/09 vom 09.02.2010 – hin. Dessen erste beiden Leitsätze lauten:
- Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
- Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
(Hervorhebungen von mir.)
Nochmal, zum einprägen:
DIESES GRUNDRECHT […] IST UNVERFÜGBAR UND MUSS EINGELÖST WERDEN!
Auch vom JobCenter Düsseldorf-Mitte. Und auch, wenn die Mitarbeiter dazu keine Lust haben, wenn es ihnen zusätzliche Arbeit macht, wenn ihnen das ihre Statistiken versaut, sie dann nicht genügend „sparen“ können und sie vielleicht keine Leistungsprämien kassieren können.
Als juristischer Laie bin ich nicht in der Lage, zu überprüfen, ob weitere strafrechtliche Aspekte vorliegen. Daher stelle ich die Strafanzeige auch wegen „aller weiterer in Frage kommenden Delikte“.
Ich weiß nicht, ob ich dieses Jahr überlebe. Ich weiß nicht, ob und wann ich obdachlos werde.
Unter dem gegebenen Druck habe ich zuletzt, am 11. August 2014, verschickt als Einschreiben gegen Unterschrift, der Beschuldigten zu 1 ein Ultimatum gestellt. In diesem verlangte ich, daß mir bis zum 20. August 2014 ein positiver, rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt, die Auszahlung der rückständigen Beträge angestoßen wird und ich eine Vorab-Barauszahlung in Höhe von mindestens 250,00 € erhalte. Für den Fall der Nichterfüllung habe ich diese Strafanzeige angekündigt. Sie wird außerdem parallel mit Namensnennung der Beschuldigten auf meinem Blog veröffentlicht.
Das Ultimatum ist nicht erfüllt worden. Ich habe nicht einmal irgend eine Art von Eingangsbestätigung erhalten. Die Beschuldigten zu 1 und 2 legen offenbar Wert darauf, meine Existenz zu vernichten.
Das JobCenter Düsseldorf-Mitte und dort insbesondere die Beschuldigten zu 1 und 2 machen sich somit fortgesetzt und gemeinschaftlich strafbar der Unterschlagung, des Betruges und der Gesundheitsschädigung im Amt. Sie bedienen sich dabei der bewußten Lüge und der Verleumdung.
In anderen Zusammenhängen würde man den wissentlichen und willentlichen Entzug der Existenzgrundlage vermutlich als versuchten Mord bezeichnen. Die vermuteten Ziele, nämlich Geld und Arbeit zu sparen, Statistiken zu schönen und eventuell sogar Leistungsprämien zu kassieren, kann man wohl als niedrige Beweggründe nach dem Strafgesetzbuch ansehen. Für das JobCenter und seine Mitarbeiter kann kein anderes Recht gelten als für Bürger, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind (Art. 3 GG).
Ich beantrage daher, in dieser Sache zu ermitteln und Anklage zu erheben.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieser Strafanzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Daneben habe ich meine Rechtsanwältin damit beauftragt, die Klage in aller Härte weiterzubetreiben. Eine gerichtliche Entscheidung in einem Jahr oder so wird mir aber natürlich nicht mehr helfen, wenn die Wohnung bis dahin schon gekündigt und geräumt ist.
Vielleicht hilft da dieser „Schuß vor den Bug“ den Verantwortlichen dabei, Grundgesetz und Gewissen (wieder-)zuentdecken.
23. August 2014 at 22:14
Welcher Schuss vor das Bug denn bitte?
Über die „Strafanzeige“ lachen die sich bestenfalls kaputt. Wenn überhaupt. Dein Fall ist kein Strafrechtsfall. Weißt Du überhaut was eine Strafanzeige ist? Das Porto hättest Du sparen sollen.
Da ist nichts, aber auch wirklich gar nichts substantielles drin. Und strafbares schon gar nicht.
Du hättest vielleicht mal googeln sollen was Verleumdung (§ 187 StGB, setzt öffentlich geäußerte falsche Tatsachenbehauptung voraus), Betrug (Tatbestandsmerkmale u.a. Bereicherung UND Vermögensschädigung), Unterschlagung (§ 246 StGB – wer soll denn was Unterschlagen haben) ist. „Gesundheitsschädigung im Amt“ wäre bestenfalls (fahrlässige) Körperverletzung. (§§ 232 StGB ff, schließt „seelische Schäden“ ein) doch da fehlt es an Beweisen. Das Unterstellen eines Motivs – nee das geht so nicht.
Du kannst schlicht gar nichts beweisen und offenbar liegt auch – zumindest wenn ich jetzt den Text der Anzeige leise – nicht einmal eine Pflichtverletzung des JobCenters vor. Zumindest mag ich keine erkennen.
Im Gegenteil, sie haben Dir sogar ein Darlehen gewährt. Und gegen irgendeinen Diensteid haben sie wahrscheinlich auch nicht verstoßen weil sie gar keinen abgelegt haben. In den JobCentern arbeiten meist Angestellte, Eide leisten nur Beamte und Mandatsträger. Was aber auch letztendlich egal ist, da sie – wie gesagt – offenbar nicht rechtswidrig und schon gar nicht strafbewährt gehandelt haben.
Die Mätzchen mit irgendwelchen Unterlagen sind bekannt und eingepreist. Das tut hier nun wirklich nicht mehr zur Sache, das Thema ist durch. Wenn jeder JobCenter Kunde Strafanzeige wegen verlorener Unterlagen stellen würde – lassen wir das. Übrigens: Was eine EKS ist und wie und wann diese anzuwenden ist musst Du NICHT als Hartzler wissen, wohl aber als Unternehmer. Und da erteilt wenn überhaupt das Finanzamt entsprechende Auskünfte.
Das Gerede von Depressionen, Autismus und psychischen Druck nutzt Dir rein nichts und ist irrelevant solange keine diesbezüglichen Atteste vorliegen. Und vor allem: Druck üben sie auf ALLE Hartz4 Betroffenen aus. Bei Dir sogar erstaunlich wenig wie mir scheint. Auch wenn Du das anders siehst.
Wie auch immer:
Mit der vormaligen Drohung (…bis zum 20 August, sonst Strafanzeige UND Veröffentlichung) hast Du Dich wahrscheinlich sogar selber strafbar gemacht. (Nötigung §§ 240 StGB ff) Die Nennung der Klarnamen verstößt gegen das Datenschutz- und Presserecht (keine Personen der Zeitgeschichte) und kann zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen nach sich ziehen. Ob sie das einklagen – denke eher nicht, aber sie könnten, wenn sie wollten und wenn sie so gestrickt wären wie Du es ihnen unterstellst würden sie es auch tun.
Wie auch immer, langsam drängt sich der Eindruck auf, das in Deinem Fall das BGB anzuwenden wäre: §§ 1896 BGB ff. Was das ist google bitte selber.
JO
30. August 2014 at 12:45
Haha, ach Quatsch. §§ 1896 BGB ff *rofl
Ich kenne diese Art der Interpretationen von Frau Frosch von mir selbst! Ich weiß das Sie einiges anders sieht, nicht so versteht wie das Amt und das System, das im Amt und wie im Amt Macht umgesetzt wird, nicht „begreift“. Sie wäre ein „Mollath“, würde man sie bevormunden.
Frau Frosch führt einen Kampf gegen ihre inneren Bilder bzw. Verhaltensmuster. Das ist eine Neigung bei Aspies, die einfach durch fehlende sozio-emotionale Motiv-Leitbilder entstehen. Daraus folgern tendenziell paranoiden Mustern entsprechende Erklärungsmuster, die aber nicht wirklich paranoid sind, sondern Fehlinterpretationen im Verständnissvakuum der Kommunikation gegenüber NeuroNormalos und Ämtern.
Frau Frosch ist einfach Aspie und deutet die Welt als Aspie aus der Sicht eines Aspies und das wir durch Aussenseitertum meistens eine negativ konnotierte Interpretationsneigung der Welt und der Normalo-Menschen haben, das liegt viel daran, wie unsere Mitmenschen mit uns als Aussenseiter umgegangen sind bzw. mit Minderheiten verfahren wird in der Gesellschaft, die sich mit Feigenblättern vor Kritik schützt aber im Grunde für Minderheiten/Aussenseiter/Andersartige nichts übrig haben.
Nicht wenige Aspies sind Schulzeitpsychowracks. In dieser verkommenen Zurichtungsanstalt und gesellschaftspolitisch kontruiertem Kindesmißhandlungszentrum findet unter den Augen und mit der Duldung der Lehrer oft jahrelange Mobbingfolter statt. Klar, das so gebrandtmarkte Leute, für die „Sozial“ und „Gruppe“ entweder nur Objekt der Sehnsucht oder völlig Fremdes Habitat sind.
Ihr habt nicht die geringste Ahnung was es bedeutet ohne diese sozio-emotionalen Informationen zu kommunizieren und die Welt zu erkunden, die sich für NTs intuitiv ergeben. Das begreifen zu wollen und zu lernen und Anzupassen durch rationale Einsichten geht vielleicht, vielleicht auch nicht.
Is auch Wurst. Ich hab früher dieselben Fehler beim Amt gemacht, lange diskutiert, Jahrelang Briefe geschickt und die ehrliche inhaltliche Diskussion gesucht.
Das ist einfach Unsinnig. Die haben sich so wenig für meine Anschreiben interessiert, für meinen Klagegegenstand, das denen bis zum Ende vor Gericht mein massiver Interpretationsfehler nicht aufgefallen zu sein schien. Wobei der rechnerisch und an der Sache nicht viel geändert hat, aber durchaus zum Abschmettern vor Gericht getaugt hätte. Aber selbst vor Gericht interessiert die das nicht die Bohne zu diskutieren oder inhaltlich zu kommunizieren. Die wollten das Urteil vermeiden, weil Präzedenzfälle schlecht fürs Sparprogramm sind und die Richterin, bei allem Respekt, hatte genauso wenig Interesse an Wahrheitsfindung und inhaltlicher Diskussion und meiner Beobachtung nach auch keine Ahnung vom Klagegrund. Sie wollte als Mediatorin den Interessenausgleich bei passender Rechtslage so schnell als möglich vom Tisch haben. Da ist eine Verständigung ohne Urteil gern gesehen.
Man will einfach nur so schnell wie möglich Klärung und offensichtlichsten Interessenausgleich betreiben, man verfolgt eine funktionale Strategie die eigenen Interessen durchzusetzen.
Und das ist der Punkt den ich NTs wie auch Aspies im Umgang mit dem Amt empfehle:
Rechtsempfinden, Moralvorstellungen und normale Umgangsformen läßt man beim Amt vor der Tür.
Man bringt definitiv immer alle Unterlagen doppelt und dreifach mit, läßt immer alles stempeln und signieren, ist gut vorbereitet und stellt keine Forderungen, sondern ist Bittsteller. Das Amt kann ohne mich leben, ich aber nicht ohne das Amt. Amtsträger müssen ganz besonders als Menschen mit Respekt und mit Respekt vor dem Amt behandelt werden.
Offenheit, Ehrlichkeit, bereitschaft hart an der Lösung zu arbeiten ist wichtig und das sollen die Leute vom Amt merken.
Alleine weil das dazu führt, das sich die so menschlich ernst genommenen Personen beflügelt fühlen meine Anliegen zu bearbeiten und begreifen, das ich zwischen Amt+Person trenne und meinen Streit nicht auf die Person sondern, wenn es überhaupt dazu kommt, meine Interessen gegen das Amt hege, aber den Menschen nicht angreifen will und werde. Der hat doch nichts damit zu tun, das er die Interessen des Amts durchsetzt, das ist einfach nie was persönliches und wenn doch, ist mir das auch einfach egal und ich überseh das. Warum? Weil Konfrontation dysfunktional ist und meinem Ziel/meinen Interessen im Weg steht.
Alle Unterlagen. Immer. doppelt, dreifach. Als depressiv / antriebsloser Aspie / ADHSler braucht man dabei oft Hilfe. Gerade die hat man oft nicht so ohne weiteres bzw. man denkt gar nicht darüber nach, das man jemanden bitten kann von den Kumpels oder wenn man hat, Freunden. Notfalls in der Hartz4-Bereterszene nach Amt-Begleitern sucht, aber richtig machen so ein „sozial-Netzwerking“? Lol, wir reden von autistischer Spektrumsstörung!
Womit Sie aber Recht haben JoachimA, das ist das Risiko, das die Amtsträger bei querulatorischem selbstschädigendem Verhalten von „Kunden“ bzw. Leistungs-Berechtigten irgendwann denken, das sie mit §§ 1896 BGB ff helfen könnten oder aber sich einfach vom lästigen Konflikt auf diese Art befreien wollen. Der Hinweis ist richtig, ihre Annnahme meines erachtens falsch.
Frau Frosch is einfach nur Normal. Ne normale Aspie-Frau :o)
Beste Grüße und schönes Wochenende
Und nicht vergessen: Ich bin einer von den Guten! Mein Rat ist freundschaftlich und meine Ausführungen sollen Verständniss und Einsicht fördern und die Beteiligten unterstützen, autonome eigene Entscheidungen zu treffen.
2. September 2014 at 15:11
Küstennebel quakte:
„…das ist das Risiko, das die Amtsträger bei querulatorischem selbstschädigendem Verhalten von “Kunden” bzw. Leistungs-Berechtigten irgendwann denken, das sie mit §§ 1896 BGB ff helfen könnten oder aber sich einfach vom lästigen Konflikt auf diese Art befreien wollen….“
Und nichts anderes habe ich gemeint. Das 1992 eingeführte Betreuungsrecht setzt die Hürden für eine Vormundschaft, was anderes ist es letztendlich ja nicht, auch wenn immer wieder was anderes behauptet wird, für eine entsprechende Anordnung um einiges niedriger als das alte Vormundschaftsrecht. Und dass die Einrichtung von Betreuungen sehr oft missbräuchlich erfolgt muss man mir nicht sagen.
Einen gut gemeinten Rat noch: Unbedingt den Kontakt mit dem sog. „sozial psychiatrischen Dienst“, in NRW bei den Gesundheitsämtern angegliedert, meiden. Es ist – auch wenn sie es immer wieder bestreiten – quasi deren Geschäft Betreuungen – meist sog. „freiwillige“ – zu veranlassen.
Ein Betreuer ist ein rechtlicher Vertreter. Kein Sozialarbeiter. Das wird gerne verwechselt.
Ob beim Frosch eine Betreuung angebracht wäre oder nicht ist egal, geholfen wäre ihr damit auf gar keinem Fall. Im Gegenteil. Aber ich habe sie bereits mehrfach gewarnt. Nicht vergessen:
Ich zitiere Küstennebel noch einmal und unterschreibe das auch:
„…Ich bin einer von den Guten! Mein Rat ist freundschaftlich und meine Ausführungen sollen Verständniss und Einsicht fördern und die Beteiligten unterstützen, autonome eigene Entscheidungen zu treffen.“
JO
8. September 2014 at 17:43
@JoachimA: Wenn eine Existenzvernichtung kein substantieller Grund ist, strafrechtlich tätig zu werden, dann können wir das StGB ja direkt abschaffen.
Und wenn ein „Anderssein“ schon für eine Betreuung genügt, müßten einige Leute unter Betreuung gestellt werden. Vermutlich so viele, daß der Laden zusammenbricht. 🙂
Aber andererseits: Legst Du das Bestehen auf Rechten bereits als so querulantisch aus, daß Du deswegen Leute wegsperren oder ihnen zumindest auch gleich alle möglicherweise verbliebenen Rechte absprechen willst?
Den Text der Anzeige hast Du offensichtlich nicht gelesen, zumindest nicht vollständig. OK, ist vielleicht verständlich bei 8 Seiten (gedruckt); allerdings solltest Du dann auch nicht spekulieren, wenn Dir Informationen entgangen sind. Das Darlehen kam nicht vom ARGE.
Wenn Angestellte im öffentlichen Dienst keinen Diensteid ablegen müssen, dann verrate mir mal bitte, warum ich sowohl zu Beginn meiner Ausbildung zur Justizangestellten beim Amtsgericht Mannheim 1985 als auch bei Beginn meines Angestelltenverhältnisses beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Mannheim 1991 jeweils einen solchen Diensteid „feierlich“ mit Handschlag ablegen und unterschreiben mußte? War ich da auch wieder nur ein Einzelfall?
Achja, und die Ausbildung sollte dann auch klarstellen, daß ich sehr wohl weiß, was eine Strafanzeige ist. Weißt Du es?
Quelle: Wikipedia: Strafanzeige
Dann? Könnten vielleicht mal ein paar Verantwortliche aufwachen. Ich würde das begrüßen. Also nein, das lassen wir nicht. Wir machen das jetzt immer so. Also, ich zumindest.
Und nein, es ist keine Nötigung, eine Behörde ultimativ dazu aufzufordern, ihre Arbeit ordentlich zu erledigen.
Ob ich mir eine Gegen-Strafanzeige von den sauberen Damen einfange, werden wir ja sehen. Vor einigen Jahren hatten zwei Berufslügnerinnen vom faschistischen Repressionsamt, die ich mehrfach namentlich auf meinem Blog und auf der statischen Website erwähnt hatte, offenbar kein Interesse daran gehabt, obwohl die beiden Zwangsproxys der Stadt Düsseldorf vier Monate lang täglich darauf zugegriffen haben. Und wenn doch, wie gesagt – Frau Streisand läßt grüßen.
Ich bin der Meinung, wer im öffentlichen Dienst arbeitet und dann dort Scheiße baut, sollte namentlich dafür einstehen müssen – oder entweder keine Scheiße bauen oder alternativ kündigen.
8. September 2014 at 18:06
@Joachim:
Und genau DAS halte ich für einen massiven Denkfehler. Genau DIESES Verhalten stützt das System: Eben WEIL sich – auf beiden Seiten – die Mehrheit anpaßt, funktioniert es.
Achja, man muß kein Asperger-Syndrom haben, um so behandelt zu werden. Heute Nachmittag erhielt ich einen Anruf von jemandem, der meine Nummer von einem Dritten bekommen hatte; vermutlich aus einer älteren Version der Mitläufer-Liste (ich habe mich letztens erst einmal daraus streichen lassen, weil ich keine Kapazitäten dafür habe). Der noch recht junge Mann erzählte mir, er habe seit Juli seine Unterlagen mehrfach abgegeben, sie seien mehrfach verloren gegangen worden, außerdem wurden immer wieder neue Unterlagen verlangt, teils auch solche, die Tatbestände beweisen, die schon mit anderen bewiesen worden waren – also die bekannte Verschleppungstaktik. Schließlich bekam er fast alles wieder zurück mit der (falschen) Behauptung, auf dem Mietvertrag sei ein Popel gewesen, man werde das so nicht annehmen. Der Kollege ist kurz davor, seine – gerade neu bezogene – Wohnung zu verlieren. Gleiches ARGE. Soviel dazu.
Eine Anpassung bringt gar nichts, wenn sie Leistungsbezieher loswerden wollen, und es gibt auch nicht „die“ richtige Strategie. Die Tatsache, daß man mir nach der Strafanzeige nun auf einmal die Leistungen nachbezahlen will, ist Beweis genug dafür, daß speziell bei diesem ARGE nur die Methode Draufhauen funktioniert. Wobei auch hier wieder einiges schieflaufen wird, wie es aussieht: Ich habe nämlich bislang nur einen Telefonanruf bekommen, weil mein Konto nicht mehr existiert, und das bereits Ende letzten Monats. Ein Bescheid steht noch aus.
8. September 2014 at 18:25
@JoachimA: Oh, eins noch:
Man muß dort nicht unbedingt wissen, daß ich Asperger-Autistin bin. Man weiß aber, und das ist mehrfach und immer wieder nachgewiesen, daß ich eine chronische Depression habe.
Wenn der Entzug der Existenzgrundlage „erstaunlich wenig“ Druck ist, was ist dann großer Druck? Erschießungskommando?
16. September 2014 at 3:32
Diesen Punkt kann ich so nicht teilen. Sie verlangen nicht mehr als die Quadratur des Kreises. Der Mensch ist wie er ist, weil er ist wie er ist. Einen Utopia-Menschen gibt es nicht und es gibt auch keine Utopia-Nation in diesem Sinne, in der alle Armen freundlich behandelt werden.
Entweder man kann einen Sachverhalt ändern, oder man ändert seine Einstellung dazu.
Das will ich im Einzelfall der Argen nicht ausschließen. Auch dafür gibts Betrachtungen aus der Gruppen- und Institutionssoziologie.
Ist in einer Gruppe erstmal der soziale Umgang miteinander im Eimer, sind die Leitbilder radikalisiert, dann wird auch das gesamte Gruppengefüge nur unter diesem „Geist“ funktionieren. Also die Stimmung/Atmosphäre/Druck wird zum alle Handlungen bestimmenden Faktor.
Sie haben völlig Recht mit dem Einwurf, das es problematische Argen gibt, das zeigen ja auch die medial bekannten Argen immer wieder. Aber genauso gibts besonders asoziale Schulen, besonders asoziale Wohngegegenden, besonders asoziale (andere) Ämter und Einrichtungen.
Das ist nicht einfach auf Arge und einem ominösen Unterdrückungssystem bezogen. Das ist Folge vieler Faktoren. Dazu gehört auch, das die Mitarbeiter in Argen, selbst enormem Druck ausgesetzt sind und vielen als Angestellten durchaus selbst die Hartz4 Keule droht, wenn sie nicht spuren.
Letzlich ist Selbstständigkeit unter Hartz4 sowieso noch einmal ein Thema an sich, das will man offenbar nicht wirklich fördern.
Letztlich erinnert ihr Verhalten mich immer an einen Satz, den Frau Wolff über Gustl Mollath äußerte.
Quelle: http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/
*einschübe in [] von mir
Es ist aber auch hart, wenn man in so einem Jobcenter landet, in dem so ein Korpsgeist der Leistungsverweigerungen tobt.
Andererseits ist die Kunst eben mit dem Amt umzugehen auch zu lernen. Die Videos, die ich ihnen woanders nahelegte. Wenn Sie diese Vorschläge befolgen, wovon meiner hier auch nur ein Teil ist, wenn Sie diese befolgen, das System verstehen und begreifen, das man sich nicht einem System beugt, nur weil man seinen Lebensunterhalt / seine eigenen Interessen sichert, dann wird Ihnen villeicht künftig so manche Begegnung im Amt leichter fallen.
Allerdings ob eine Neujustierung einer so maroden Beziehung noch mal möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Trotzdem Ihnen viel Erfolg und übrigens: Klasse finde ich, das Sie nicht nur hart austeilen, sondern sich auch diesen Diskussionen umgekehrt stellen, ganz unabhängig davon, ob Sie mir zustimmen oder nicht.
Beste Grüße 🙂
16. September 2014 at 22:56
Also erstmal Hut ab für die Strafanzeige!
Daß das auch nach hinten losgehen kann, dürfte bekannt sein, deswegen braucht man Mut.
Und derart widerliche Vorgänge akribisch und dennoch verständlich und ohne Verzetteln in Details zu schildern, ist schon dann eine Schweine-Arbeit, wenn man nicht auch noch selbst davon betroffen war/ ist.
Ich halte die Daumen für eine nachhaltige Wirkung.
In einer Sache kann ich aber nicht zustimmen:
„Schließlich ist festzuhalten, daß das JobCenter durchaus ein „milderes“ Mittel an der Hand gehabt hätte, hätte ich die geforderten Unterlagen tatsächlich nicht eingereicht. Ab spätestens Januar hätte die Möglichkeit bestanden, mich mit einer Sanktion zu belegen.“
Die Möglichkeit hätte vermutlich tatsächlich bestanden, da die Jobcenter sich ja selten an Gesetze gebunden sehen. Doch eine rechtmäßige Sanktion hätte es nicht sein können, denn die Gründe dafür sind gesetzlich beschränkt und haben ausschließlich mit der Arbeitsvermittlung, Arbeitsaufnahme und Beschäftigung zu tun.
Bei fehlenden Unterlagen (also solchen, die tatsächlich nicht eingereicht wurden UND deren Beschaffung überhaupt möglich ist) ist es zwar im Prinzip „richtig“ (das heißt, es ist die Schikane der Wahl), die Leistung entsprechend zu senken oder auszusetzen, doch hat diese Mitwirkungspflicht auch Grenzen, und die sind hier bei weitem überschritten.
4. Juni 2015 at 0:37
Es muß mal gesagt werden: Strafanzeige zu stellen ist das Recht eines jeden Bürgers ! – und wer nicht wagt, der kann auch nicht gewinnen !
Auch meine Wahrnehmung ist es, daß normale Maßnahmen kaum noch zu Erfolg führen. Man hört uns doch nicht mal zu. Geschweige denn wird mal etwas FÜR uns getan.
Warum kann eine solche Anzeige nach hinten losgehen ?
Das könnte höchstens passieren, wenn in der Strafanzeige etwas unwahres drin stehen würde.
Hier noch zwei Anmerkungen:
Du solltest tunlichst schreiben „Strafanzeige wegen des Verdachts …“
Wie darf man die ARGEN / Jobcenter passend bezeichnen ? Was darf mnan noch sagen ? (zumindest als Verbrecher – zumindest nach dem Verständnis eines jeden normalen Menschen (und jedoch eventuell nicht aus juristischer Sicht))
Ich möchte daran erinnern, daß es doch für uns „Kunden“ der ARGEN/Jobcenter normal ist, keine, keine vollständigen und erst recht keine pünktlichen Leistungen zu erhalten.
Damit entfällt auch unsere Pflicht zur Leistungserbringung, denn diese ganze Gesellschaft besteht nur dadurch, daß die Rechte und Pflichten von beiden Parteien gegenseitig eingehalten werden.
Steigt nur eine Partei aus – wie es die ARGEN/Jobcenter schon von Anfang an tun und alles nur auf Lüge, Betrug, Erpressung/Nötigung etc. angelegt war – so ist auch die andere Partei ihrer Pflichten enthoben. Lassen wir uns kein schlechtes Gewissen machen über zu erbringende Pflichten !
18. März 2016 at 19:47
Hallo, was ein Artikel. Vielen Dank dafür.
Ich habe derzeit auch so ein Problem und wollte mal fragen, wie es ausgegangen ist.
Eine Strafanzeige habe ich auch vor, ich weiß aber nicht genau, wie diese Aufsetzen muss. Bin durch eine Krankheit 100% Schwerbehindert. und würde mich über Tipps für das weitere Vorgehen sehr freuen.
20. März 2016 at 13:33
@jens: Die Staatsanwaltschaft weigerte sich, überhaupt erst zu ermitteln, und ich habe mittlerweile – weil das nicht das erste Mal ist – den Eindruck gewonnen, daß zumindest die Staatsanwaltschaft Düsseldorf (incl. Generalstaatsanwalt Düsseldorf) grundsätzlich nicht ermitteln, wenn Leistungsempfänger Straftaten der Repressionsbehörden anzeigen. Immerhin hatte die Anzeige und ihre Publikation offenbar bewirkt, daß mir das Geld dann ausbezahlt wurde. Dafür versuchen sie es jetzt seit Monaten wieder, mich loszuwerden, teils mit neuen (Zwangsverrentung), teils mit bekannten Methoden (Infragestellung der Wohnung).
Eine Strafanzeige braucht keine besondere Form. Du mußt halt die Person(en) benennen, die Du beschuldigst, und dazu beschreiben, was passiert ist, dazu Beweismittel (Dokumente, Urkunden) und/oder Zeugen. Du kannst (mußt aber nicht) die Paragrafen des Strafgesetzbuches angeben, von denen Du meinst, daß sie verletzt wurden. Nicht ganz unwichtig ist der Zusatz „und alle in Frage kommenden Delikte“. Das heißt nämlich: Es könnte sein, daß weitere Strafgesetze gebrochen wurden, Du als juristischer Laie nicht einschätzen kannst, welche. Dann ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörde, selbst nachzuforschen, welche Paragrafen welches Gesetzes oder welcher Verordnung einschlägig sind.
Die äußere Form kannst Du im Prinzip bei mir abgucken: Strafanzeige gegen welche Person(en), wegen welcher vermuteter Straftaten, gegen wen richten sich die vermuteten Straftaten (kann ja auch gegen einen anderen gerichtet sein), Zeugen/Beweismittel und schließlich eine Begründung, warum Du hier Strafvorschriften verletzt siehst.
Die häufigsten Straftaten, die meiner Erfahrung nach von diesen Repressionsbehörden begangen werden, sind Unterschlagung („verschwinden lassen“ von Unterlagen), Nötigung bzw. Erpressung (Erzwingung von überflüssigen, nachteiligen oder sogar strafbewehrten Handlungen oder Unterlassungen durch Androhung von Sanktionen oder kompletter Leistungseinstellung), Betrug sowie Beleidigungen. Letztere werden aber schon allgemein kaum von Staatsanwaltschaften verfolgt, da wird man meist direkt auf den Privatklageweg verwiesen, allerdings hat man es als Opfer einer Repressionsbehörde eher selten (nur) mit Beleidigungen zu tun.
24. Juni 2016 at 11:50
Vielleicht hilfts Euch:
Wie ich mit Behörden und deren Mitarbeiter umgehe:
Annahme: es gibt laienhaft meines Erachtens nur zwei Arten von Sachbearbeitern:
Menschen und
Schreibtischtäter
Jeder macht mal einen Fehler, also sollte man auch tolerant gegenüber diesen beim Gegenüber sein. Dies bewirkt nicht, dass man sich irgendwas gefallen lassen muss, sondern nur, sich und anderen Fehler zugestehen und denen die Chance geben, diese zu beseitigen.
Schreibtischtäter nutzen ihr bissl Macht, um das denkbar negativste beim hilfesuchenden „Kunden“ im Rahmen der Gesetze und Normen und nicht beweisbar strafrechtlich relevante Handlungen und Unterlassungen umzusetzen.
Zumeist habe ich aber die eher dort einzusortierenden Sachbearbeiter eher nur als dumm und inkompetent und hieraus als nicht einsichtig, trotzig und völlig ohne Selbstkritik wahrgenommen.
ALLE Sachbearbeiter haben per se kaum Rückgrat und ziehen es vor, vor ihrem Dienstherren zu kriechen, sich vor der Arbeit zu drücken, keine Aufmerksamkeit zu erregen und möglichst sill und heimlich ihren Monatslohn zu kassieren.
Hätten sie einen anderen bzw. überhaupt Charakter, würden sie diesen Job nicht machen. Wer bewirbt sich denn sonst freiwillig auf eine solche Tätigkeit?
Diese These mag stimmen oder nicht, in der Praxis sehe ich sie einzig aufgrund meiner Erfahrungen als wahr an. Kann jeder anders sehen.
Zu meiner Vorgehensweise:
1) Zunächst sachlich neutral bzw. freundlich.
2) Alle Unterlagen generell abstempeln lassen und Erhalt quittieren lassen.
2) Bei entsprechendem Angriff des Sachbearbeiters durch die oben benannte Arten und Weisen (z.B. sinnlose Dokumente anfordern, nicht nachvollziehbare Ablehnungsbescheide etc. pp.) juristisch möglichst kompetent antworten und gemäß der eigenen Fantasie mit viel Zynismus das Absurdum der Handlungen und Unterlassungen des Sachbearbeiters anprangern.
3) Dessen Namen betonen und den Sachverhalt speziell seine Handlungsweise definitiv auf ihn widerspiegeln.
„Sie, Herr Müller, haben sich vorsätzlich wissentlich und willentlich entschieden, mit diesem Bescheid völlig sinnfrei jene Unterlagen anzufordern. Auch Menschen mit generell durchschnittlicher Intelligenz können nachvollziehen, dass diese Unterlagen keinerlei Sinnhaftigkeit für Ihre Tätigkeit haben“
4) Beleidigen ohne zu beleidigen.
5) Natürlich führt dies zunächst meist zur Eskalation.
6) Keine Fehler machen, juristisch nicht angreifbar werden, d.h. den ganzen geforderten Schwachsinn dennoch mitmachen.
7) ANDAUERND die fehlerhaften Verhaltensweisen der Vergangenheit erneut aufs Tablett bringen. IMMER WIEDER. Am besten zynisch. Am Schluss immer mit einer positiven Note: „Sie könnten aber auch einfach mal etwas tun und FÖRDERN oder HELFEN!“
Das führt sehr häufig zu einem schlechten Gewissen der nachfolgenden Sachbearbeiter, die als Mensch einzusortieren sind. Die lassen Euch dann eher in Ruhe.
8) Während der ganzen Eskalationsphase kontant den Sachverhalt, den Sachbearbeiter und dessen unmoralischen, asozialen Verhaltensweisen benennen, anprangern und zynisch kommentieren.
9) Die Akte wachsen lassen, am besten auf mehrere Ordner, konstant eventuelle Repressalien bekämpfen.
10) Immer aggressiv im Sinne von angreifend vorgehen. Die Gegenseite inhaltlich, moralisch und juristisch konstant beschäftigen. Solange man diese Strategie fährt ist die Gegenseite in der Defensive und man hat immer mehr Luft.
11) Papier produzieren, sinnlose, arbeitsintensive Anträge stellen. Die am Arbeiten halten. Dann kommen die nicht auf dumme Ideen, einem selbst auf den Sack zu gehen.
JETZT WIRD ES INTERESSANT:
12) Es erfolgt unausweichlich ein Ende dieser Konfrontration aufgrund mehrerer Möglichkeiten:
a) Man erhält einen neuen Sachbearbeiter. Der hat keine Lust auf Stress und will nicht in die Fusstspfen seines Vorgängers treten. Dass dieser zur Sorte „Mensch“ gehört oder sich als solcher Euch gegenüber ausgibt ist sehr wahrscheinlich. Inklusive des schlechten Gewissens.
-> damit lässt man Euch in Ruhe!
b) Die Magengeschwüre bei Benennung Eures Namens werden immer größer: „Der schon wieder. Und sein Zynismus tut mir seelisch weh.. Und der Arsch hat inhaltlich sogar noch Recht. Vor allem auch moralisch…Neee, mit dem will ich nichts mehr zu tun haben“
-> damit lässt man Euch in Ruhe!
c) Flurfunk: „Kennst Du den X? Geht der auf den Sack… Am besten Du tust nichts, was den ärgern könnte, am besten gar nicht melden. Dann hast Du Deine Ruhe.“
-> damit lässt man Euch in Ruhe!
NACHHER:
11) Regelmäßig die alte schmutzige Wäsche mit Namensnennung erwähnen, damit nichts vergessen wird und als Warnung für die neue Sachbearbeitung
12) Sofort wieder loslegen wenn was Neues geschieht. Wehret den Anfängen.
13) Wieder freundlich und nett sein.
Diese Vorgehensweise habe ich mit dem Zivildienstamt mit 18 Jahren gelernt. Hiernach habe ich alle Problem mit grossen Organisationen (man hat die selben Vollpfosten z.B. bei Energie- und Telekommunikationsunternehmen ebenso) und mehrfach mit ARGE / JOBCENTER / Arbeitsverhinderungsanstalt / Institution zur Wiedereinführung der Sklaverie und Leibeigenschaft durchgeführt.
Ich habe zwischenzeitlich immer mehr nette Gespräche mit netten Sachbearbeitern gehabt, die immer duchscheinen liesse oder sogar sagten: „Sie sind ja gar nicht so… Sie sind ja normal und nett und man kann mit Ihnen reden.“ yup. Das kann der Schreibtischtäter aber nicht. Der will nur böses tun, also steige ich mit dem in den verbalen Boxring.
Manchmal habe ich ein Gefecht verloren und musste auch Kröten schlucken, aber ich hatte noch NIE eine Sanktion. Und nach zwei Jahren Krieg inzwischen vier Jahre Ruhe. Die trauen sich nicht mehr, mich ausserhalb des zwingend notwendigen anzuschreiben.
Ziel erreicht.
Ich hoffe, Euch hilft mein Artikel.
13. Mai 2017 at 8:37
Hallo .. Wie ist die Strafanzeige ausgegangen!
Ich werde auch eine stellen. Bei mir ist Datenschutzmissbrauch und eine Obdachlosigkeit und eine Erkrankung aufgetreten, durch Unterlassung der Prüfung , Datenschutzmissbrauch, Willkür Wahrnehmungsstörung und Fahrlässigkeiten
13. Mai 2017 at 11:45
@Angela: Wie man’s nehmen will. Auf seiten der Staatsanwaltschaft hatte man offenbar keine Lust zu ermitteln und stellte noch vor Beginn von Ermittlungen ein mit der sinngemäßen, dümmlichen Bemerkung: „Ja was sollen wir denn da schon groß machen?“
Gewirkt hatte das allerdings wohl auf ARGE-Seite. Denn seltsamerweise wollte man mir dann doch ganz schnell die Leistungen nachzahlen, obwohl die Staatsanwaltschaft gar nicht auf die Anzeige einging. Vielleicht hat es doch ein bißchen weh getan, das ganzen Procedere mitsamt Namensnennung in mein Blog zu kleben. Öffentlichkeit mögen sie nicht so, wenn sie Recht brechen.
Ansonsten würde ich dringend zu einem guten Sozialrechtsanwalt raten – und vorher natürlich einen Rechtshilfeschein (Beratungsschein) bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts holen. Dann bekommt der Anwalt (wenn auch wenig) Geld vom Staat und Du mußt ihn nicht bezahlen.
7. Juli 2017 at 18:10
….top Argumente…top Gegenangriffe !!! Hut ab!! Ich hoffe, du konntest dich bis zum bitteren Ende durchsetzen…wie ist es ausgegangen?
7. Juli 2017 at 18:11
PS: Ich hoffe dir geht es jetzt auch psychisch wieder besser.Siege machen uns stark!
7. Juli 2017 at 23:06
@Purzelchen: Das steht im Prinzip im Kommentar obendran. Allerdings war das noch nicht Ende der Geschichte. Sie geben ja nicht gerne auf.
Hier geht’s weiter:
Im Februar wurde der Rechtsstreit größtenteils beendet. Ich bin wieder im Hartz-IV-Bezug. Unterlagen zu Nerd4U wurden nicht mehr verlangt; offenbar haben sie es jetzt auch offiziell kapiert, daß ich die Firma nicht bestehlen darf.
Seit einem guten halben Jahr bin ich, was die Depression angeht, symptomfrei. Sicherlich aber nicht nur von diesem Sieg.
Ich hoffe, es bleibt dabei.