Eingemauert (ein Lebenszeichen)
12. März 2015 um 16:19 Uhr von Atari-Frosch
Seit Wochen gibt es hier im Blog nur noch die wöchentlichen Links, also die Sammlung der (meisten) Artikel, die ich so im Laufe der Woche gelesen habe. Daher wollte ich mal ein Lebenszeichen hinterlassen.
Das ARGE gibt sich gerade mal wieder alle Mühe, zu vergessen, daß sie schon seit Jahren von meiner chronischen Depression wissen und davon, daß ich deswegen nicht mal eben umziehen kann. Meine Wohnung ist ihnen „zu groß und zu teuer“. Nun soll ich mal wieder beweisen, daß ich nicht umziehen kann – und solange ich das nicht kann, bekomme ich 83,00 € pro Monat weniger.
Im November hatte ich ja schon geschrieben, daß das Arbeitsverhinderungsamt ARGE nach dem vorherigen Existenzvernichtungsversuch noch keine Ruhe gibt, sondern nach weiteren Möglichkeiten sucht, mir irgendwie die Leistungen zu kürzen. Da sie derzeit, also im laufenden Bezug, nicht wegen der UG herummäkeln können, konzentrieren sie sich jetzt auf meine Wohnung.
Nun mögen gut 60 m² für eine Person groß erscheinen, aber ich habe hier meinen Lebensmittelpunkt und kann den durch Autismus und Depression auch gar nicht mal eben woanders hinverlagern, so daß mir ein Wohnklo für den Rest genügen würde. Und selbst das ist auf dem freien Wohnungsmarkt in Düsseldorf für den Mietsatz, den das ARGE vorgibt, nicht zu bekommen.
Die Wohnungsbau- und -verwaltungsgesellschaften, deren Liste man so in die Hand gedrückt bekommt, erzählen einem entweder was von Wartezeiten nicht unter einem Jahr, oder sie werfen gleich den Hörer auf die Gabel, wenn sie hören, daß die Miete von einem Amt bezahlt werden soll. Denn auch Vermieter wissen mittlerweile, daß man beim ARGE so gelegentlich schlechte Laune hat und dann eben mal nichts mehr bezahlt wird – wie ich es letztes Jahr ja auch sehr anschaulich erlebt habe.
Aus Düsseldorf wegziehen kommt für mich derzeit auch nicht in Frage. Wenn jetzt auch noch mein gesamtes (direktes) soziales Umfeld wegbricht, habe ich ja fast überhaupt keinen Halt mehr. Da nützt es nichts, zu wissen, daß es in Wuppertal massenhaft Leerstand gibt.
Ich soll also mal wieder etwas beweisen, was man objektiv eigentlich gar nicht beweisen kann. Bei meiner Hausarztpraxis (Gemeinschaftspraxis, ein Arzt und zwei Ärztinnen) hieß es von einer Ärztin Ende Januar, als ich wegen eines Attests anklopfte, man könne da gar nichts für mich tun, weil man mich ja schon seit 10 Monaten nicht mehr gesehen hätte und ja so gar nichts wüßte.
Der Fallmanager beauftragte daraufhin den Medizinischen Dienst der Bundesarbeitsagentur. Statt des angekündigten Einladungsschreibens des MD bekam ich allerdings am Montag einen Anruf – aus der vorgenannten Hausarztpraxis. Ich könne bereits am nächsten Tag einen Termin haben. Sicherheitshalber bat ich darum, bei der anderen Ärztin den Termin zu bekommen, weil ich ja schon so den Eindruck gewonnen hatte, die Dame habe nicht so richtig Lust auf die notwendige, umfangreiche Untersuchung für so ein Attest gehabt.
Der Termin bei der anderen Ärztin wiederum lief auch nicht so wirklich anders. Sie kannte den Vordruck und die Verfahren des MD nicht, erklärte mir ebenfalls, mich ja kaum zu kennen (und tatsächlich hatte sie mich von allen dreien bislang am wenigsten gesehen), und sie kenne sich mit solchen Dingen wie Depressionen ja gar nicht aus. Zudem hatte ich keine früheren Diagnosen und Gutachten vorgelegt – aus gutem Grund, denn darin stehen neben der Depressions-Diagnose eindeutige Fehldiagnosen wie „paranoide Persönlichkeitsstörung“ und „Sozialphobie“; die Autismus-Symptome waren dagegen nie erkannt worden. Erfahrungsgemäß werden solche Diagnosen aus früheren Gutachten gerne einfach abgeschrieben, das spart Untersuchungszeit und die Notwendigkeit, selbst zu denken. Das wollte ich mir nicht geben, abgesehen davon, daß diese Gutachten zumindest teilweise dem MD bereits vorliegen.
Darf ich das eigentlich merkwürdig finden? Ein Gutachter, der von einem Amt, einem Gericht oder der Rentenversicherung beauftragt wird, hat mich vorher auch nie gesehen. In der Hausarztpraxis, in der über die Jahre immerhin einiges über mich in die praxis-interne Datenbank getippert worden war, meint man, weil man mich nicht gut genug kenne, könne man kein Attest erstellen. Nein, ich glaube, die haben einfach keine Lust dazu, und/oder es kommt zu wenig Kohle dafür rüber.
Jedenfalls war ich nach 15 Minuten schon wieder raus aus der Praxis, und die untersuchende Ärztin schien mir keine gute Laune gehabt zu haben, als sie mich verabschiedete (mit „es warten hier ja noch mehr Patienten“). Keiner der früheren Gutachter hat mich in weniger als zwei Stunden untersucht. Sie werde sehen, was sich machen ließe. Ich ahne eher Fürchterliches. Aber da muß ich jetzt erstmal abwarten. Eine Möglichkeit besteht noch darin, daß die Ärztin feststellt, nicht die nötige Qualifikation zu haben, und das dem MD mitteilt. Das wäre derzeit vermutlich sogar die beste Lösung.
Ärztinnen und Fallmanager warfen mir übrigens unisono vor, daß ich nicht ständig bei einem Psychiater in Behandlung bin und auch keine Psychotherapie mache. Die Gründe dafür wollten sie nicht hören: Warum soll ich mich regelmäßig mit einem schubladen-denkenden Psychiater auseinandersetzen, der mir entweder wirkungslose, dafür mit Nebenwirkungen gespickte Antidepressiva aufdrücken will, oder mir nur blödsinnige Ratschläge gibt wie „bewegen Sie sich mehr, gehen Sie spazieren“ oder „gehen Sie mal mehr unter Leute“, dafür aber von Autismus keinen Schimmer hat? Und ein Psychotherapeut schafft mir die eigentlichen Probleme, mit denen ich nicht fertig werde, ja nicht fertig werden kann, nicht vom Hals. Der hat dann maximal dieselben dummen Sprüche auf Lager.
Und dafür soll die Krankenkasse dann regelmäßig Kohle rüberwachsen lassen (während sie mir gleichzeitig übrigens das einzige Hilfsmittel, das tatsächlich ein Stück weit helfen würde, nämlich ein Lichttherapie-Gerät, vorenthält)? Einzig und allein zu dem Zweck, ab und zu mal ein Attest für das ARGE zu schreiben? Nein danke. Dafür sind mir meine knappen Nerven-Ressourcen zu schade, und die Krankenkassen sollen gefälligst sinnvolle Therapien und Hilfsmittel bezahlen. Brillen zum Beispiel (aber das ist schon wieder ein anderes Thema).
Meine Überempfindlichkeiten, meinen Filtermangel und meine Ressourcenbegrenzungen kann man eben genauso wenig wegtherapieren wie meinen starken Gerechtigkeitssinn, der mir verbietet, gegen (nicht nur meine) Grundrechte zu handeln oder solches Handeln zuzulassen, nur damit alle Beteiligten ihre Ruhe haben.
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„Eingemauert“ hatte ich in die Überschrift geschrieben. Ja, so komme ich mir vor, seit Jahren. Hartz IV mauert ein. Um sich aus diesem Gefängnis zu befreien, bräuchte ich Ressourcen, die ich nicht habe bzw. die ich frühestens dann erlangen könnte, wenn ich bereits frei wäre. Wer sich nicht bewegt, spürt diese Mauern nicht. Wer es wagt, sich zu bewegen, bei dem werden sie verstärkt. Keine Ritze darf offen bleiben, alles muß dicht sein.
Es ging bei Hartz IV nie um Chancen. Es ging schon immer darum, Menschen unter Kontrolle zu halten und zu willenlosen Sklaven zu erziehen. Wer nicht gehorcht und/oder nicht billig genug ist, der soll untergehen – obdachlos werden, erfrieren, verhungern, sich umbringen, egal. Das Grundgesetz gilt nicht mehr, der Sachbearbeiter oder Fallmanager, der auf das Zwangsarbeits- und Zwangsverarmungsgesetz namens SGB eingeschworen ist, ist das Gesetz. Dein Leben gehört Dir nicht mehr, Du gehorchst oder verreckst.
Noch habt Ihr mich nicht (wieder) so weit, auch wenn die Mauern wieder wachsen.
12. März 2015 at 22:29
Hi Frosch!
Ich finde es schön, dass du wieder schreibst! Bitte mehr davon!! 😉
Zum restlichen Artikel:
Du hast mein Mitgefühl… 🙁
13. März 2015 at 12:02
Danke für den Bericht und das Lebenszeichen. Du hast zwar nicht mein „Mitgefühl“, doch mich macht das System Harz IV (nicht nur) in solchen Fällen wütend. Ein System, dass auf Verwaltung von Armut basiert und erbarmungslos massiven Druck ausübt, ist unmenschlich.
Beispiel: eine alleinerziehende Mutter hatte einen Termin beim „Amt“ (weil es sich Monate lang weigerte Miete zu zahlen und schließlich doch zahlen musste, die Wohnung aber weg war). Auf dem Weg dahin geschah ein Unfall bei dem die Mutter als Zeuge von der Polizei aufgehalten wurde. Sie bekam von der Polizei eine schriftliche Bestätigung, dass die Zeitverzögerung von knapp 15 Minuten unumgänglich war.
„Sie sind zu spät. Lassen sie sich einen neuen Termin geben“ ist vielleicht aus arbeitstechnischen Gründen verständlich. Dummerweise aber gab es immer noch kein Geld. Dummerweise ist das Kind hier der Leittragende, auf die Dauer ohne jede Chance.
Frosch, gib nicht auf. Es gibt viele, denen es ähnlich geht wie Dir. Du bist definitiv nicht alleine. Und „verrückt“ bist Du schon gar nicht (von wegen Psychotherapie – ich denke, da brauchst Du etwas ganz anderes).
13. März 2015 at 14:28
unbelievable wat such a agency does. 🙁
protect you like in ancient times for those officals.
You’re always on my mind, yours revenger.
14. März 2015 at 12:36
Die „Aktion“ des Amtes finde ich jetzt unangemessen.
Die Wohnung war doch genehmigt ? Da kann man doch nicht nach Jahren sagen, die sei zu groß ? Und in welchem Verhältnis stehen die Umzugskosten zur Ersparnis ?
Sich allerdings auf die Schiene zu verlegen, „wg. Autismus (und was weiß ich wie die aktuelle Geek-Krankheit sich wieder schimpft) kann ich nicht umziehen“, das muß in die Hose gehen.
Das ist eher eine Sache für einen Rechtsanwalt.
16. März 2015 at 16:10
Die Wohnungsgröße ist kein Ausschlusskriterium für Hartz4. Ausschließlich der Mietpreis ist das wirklich entscheidende Kriterium.
Dieser Mietpreis beträgt 448 Euro laut örtliche Richtlinien. Das ist Miete inklusive Nebenkosten zuzuüglich Heizkosten.
Zitat aus der Richtlinie bezüglich der Wohnungsgrößenrichtlinie von 50qm:
Das bedeutet, das die Wohnung dann angemessen ist, wenn der maximale Preis von 448 Euro nicht überschritten wird.
Wenn der Preis überschritten ist, dann ist eine Umzugsaufforderung zulässig. Dieser muss der Mieter nachkommen, und dann eine Wohnung suchen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Vor allem ist die Kürzung nicht zulässig, auch dann wenn der Preis ihrer Miete + Nebenkosten höher liegt.
Die Kürzung kann erst und nur dann erfolgen, wenn eine Umzugsaufforderung nicht nachgekommen wird oder Ersatzweise das Vorlegen von Gründen zwecks eines Härtefalles nicht zulässig ist.
Die Rechtsprechung sieht das etwas anders. Wenn schlüssig und schriftlich nachgewiesen worden ist, das die Umzugsbemühungen nicht fruchten oder Härtefallgründe weiterhin vorliegen, muss auch nach 6 Monaten eine höhere Miete gezahlt werden.
Nachweise sind schriftliche Anfragen bei Mietervereinen, Wohnungsgesellschaften und gesammelte am besten gestempelte Absagen und sonstige Unterlagen, die sich aus der Wohnungssuche ergeben.
Oder die Vorlage von medizinischen Gründen, Härtefällen und ähnlichen Gründen, die einen Umzug unmöglich machten.
Dann muss auch weiterhin die höhere Miete gezahlt werden.
Zitat aus der örtlichen Richtlinie Düsseldorf:
Düsseldorf Richtlinie
Noch umfassender und genauer werden Sie von Harald Thome in seinen Vortragsfolien durch die Thematik geführt. Er erklärt die Produkttheorie und zeigt auf, das die isolierte Betrachtung von Fläche nicht im Sinne des Gesetzes ist.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II—Folien-21.02.2015.pdf
Insofern haben Sie die Möglichkeit
a. die Miete als Angemessen anerkennen zu lassen, wenn diese nicht höher als 448 Euro kalt liegt, auch wenn die Flächenobergrenze überschritten ist.
b. Sich ihre Krankheitsbescheinigungen zu organisieren.
c. der Kürzung gesondert widersprechen, weil eine sofortige Kürzung nicht rechtens ist, da man Ihnen noch nicht die Gelegenheit gelassen hatte, Abhilfe zu schaffen.
d. Einen Rechtsbeistand aufsuchen
Ich hoffe Sie können mit diesen konkreten Informationen etwas anfangen.
Beste Grüße und schön von Ihnen zu lesen!
16. März 2015 at 16:14
„eines Härtefalles nicht nachgekommen worden ist.“
So muss der Satz lauten!
Immer diese Dreher *rolleyes
17. März 2015 at 22:53
Hallo noch mal Ich möchte ein paar Sachen in den Raum werfen, weil sie sich hier in einigen Bereichen REAKTIV verhalten, nicht AKTIV die Sachlage bestimmen und dadurch vielleicht auch ihre Chancen reduzieren.
1. Ob diese Ärztin in der Lage ist eine Begutachtung durchzuführen, kann diese Ärztin doch gar nicht bestimmen! Das müssen Sie einfordern. Auch wenn das Ihnen schwer fällt. Machen Sie endlich einen Termin für ein Screening der Autismusstörung bei einer Fachklinik, Uni Köln, oder sonstwo.
Dort einen Termin vereinbart, mit dieser Terminzusage beim Amt aufschlagen dann muss das Amt entsprechend die Wartestellung für gut 12-18 Monate akzeptieren. Es kann niemandem zugemutet werden, von einem Nicht-Fachmann untersucht zu werden. Denn diese können kein sachgerechtes Urteil fällen. Das ist weder im Interesse des Amtes, noch in Ihrem Interesse.
2. Auch das mit der Psychotherapie ist genau dasselbe Problem. Denn diese Ratschläge für Nicht-Autisten sind völlig ungeeignet um einen etwaigen Asperger-Autisten zu unterstützen. Da helfen dann auch die Medikamente nicht wirklich, die für NTs gemacht sind und dort in die zeitweise unzureichenden Stoffwechselkreisläufe im Gehirn eingreifen. Dies ist aber bei Aspergern oder ADSHlern anders! Bei diesen sind oft nicht die Stoffwechselkreisläufe zeitweise gestört, sondern diverse Weichenstellungen neurobiologisch falsch gestellt und führen daraus schon zu Depressionen, hinzu kommen jedoch vielfältige andere Ursachen, die direkt mit dem Autismus-Spektrum zusammenhängen.
Es ist von daher gar keine Therapie möglich von Seiten der Psychotherapie oder Verhaltenstherapie, die die möglichen Ursache Autismus nicht berücksichtigt.
Man kann das nicht wegtherapieren und deshalb ist eine solche Therapie sinnlos. Die Medikamente helfen oft nicht oder sind sogar kontraproduktiv, wirken paradox.
DAS muss man aber den Leuten aufs Brot schmieren, die WISSEN DAS NICHT! Das sollten Sie ausformulieren, dort weitergeben und mit Belegen aus den offiziellen und aktuelle nAutismus Behandlungs Richtlinien und Autismus Fachpublikationen belegen.
Die Ursache ist nicht Ihr Unwille, sondern die fehlende Verfügbarkeit von Fachpersonal, fehlende Mobilität und Antriebsstörungen, die insbesondere Teil des Störungsbildes sind.
Sie dürfen nicht mit dem Amt diskutieren. Das Amt hat da den längeren Atem und kann auch nicht und muss auch nicht verstehen wovon Sie reden. Das ist nicht zielführend! Weder für Sie, noch für die Mitarbeiter dort.
Machen Sie die Briefe klar, bringen Sie diese mit einem Beistand hin, sorgen Sie für ausreichende Belege (kann ihnen auch was schicken, ich musste das ja auch so machen) und dann erst wenn eine umfassende Erklärung und Begründung mit medizinischen Fakten untermauert durch gültige Richtlinien für und von Medizinern auf dem Tisch liegt, dann können und werden die Leute vom Amt einlenken und einlenken müssen, weil es rechtlich einfach faktisch so sein muss und wenn die sich nicht an die Gesetze halten kann man das zumindest versuchen zu erzwingen.
MFG
18. März 2015 at 16:19
Sind denn wenigstens paa neue Infos für Sie dabei Frau Frosch?
Wirklich Schade das Sie nicht etwas mehr Rückmeldungen geben können zu den Kommentaren.
Entweder kostet ihre Wohnung kalt 531 Euro, oder aber man fordert unzulässige Rahmenbedingungen bei Ihnen.
Schade eigentlich das Sie nicht die Chance sehen eine semiprofessionelle Beratung inklusive Kommunikationshilfe zu erhalten.
Machen Sie halt was aus den Informationen, oder auch nicht. Viel Erfolg Ihnen.
MFG
18. März 2015 at 23:51
Ein Autismus-Screening dürfte nichts dazu beizutragen der ARGE klarzumachen, dass man nicht umziehen kann. Ein Nachweis über eine Depression schon.
19. März 2015 at 3:10
Ein Autismusscreening ist aber ein Termin bei einem Facharzt und dieser muss erstmal die Symptome beurteilen. Bei einem ernsthaften Verdacht auf Komobordität Depression bei Autismus (oder auch bei ADHS) ist eine übliche Therapie und sind übliche Erkennungsverfahren nicht mehr ausreichend.
Bis dahin kann die Zeit bis zu einem Screening, durchaus mal 12 bis 18 Monate Wartezeit, als ein Zeitraum der Krankschreibung betrachtet werden. Dafür das es nicht genug spezialisierte Fachkliniken gibt, wodurch die Wartezeiten entstehen, dafür kann niemand etwas.
Vorab ist sicher ein Beleg über die verhandene Depression sinnvoll, aber hier kann es zu Einschätzungsproblemen kommen. Deshalb ist das für solche Fälle bei Hartz4 ein heißes Eisen – Sagt ein PSychodoc das keine Depression vorläge, ist man geäppelt und das Amt zieht seine Sicht der Lage durch.
Der Arzt denkt vielleicht nicht an die unterschiedlichen Symptomschwerpunkte bei einer Komorbiden Depression im Falle von Autismus / ADHS und erkennt dies nicht. Die Ursachen sind hier eben anders als bei einer Verstimmungsdepression und das ist der entscheidende Grund wieso man lieber einen Facharzt aufsuchen sollte bzw. auch den Autismus-Spektrumsstörungs Eigenverdacht erwähnen. Denn gerade auch die Therapieandrohung ist für Autisten zumeist ein heißes Eisen, weil in der NormTherapie immer eine Anpassung des Verhaltens, des Denkens und der Lebensumstände erarbeitet wird – Das ist dem Autisten aber nicht möglich und deshalb wird man ihm immer mangelnde Mitarbeit unterstellen. – Am Ende sitzt man dann mit „nur“ einer Depressionsdiagnose auf einem Schleudersitz. Da kann einen das Jobcenter dann alle drei Monate wieder rauskatapultieren. Mit der Aspergerdiagnose sähe das anders aus.
Im positiven Fall: Für einen Asperger ist ein Umzug m.E. nicht zumutbar. Der Hang zur Stabilität und der Bedarf nach solider unveränderter Struktur ist sehr ausgeprägt bei Betroffenen und wichtig. Zusätzlich führt ein vorhandenes stützendes und tragendes soziales Umfeld zu einer Stabilisierung der Lebenssituation Betroffener. Autisten schließen nicht einfach so neue Freundschaften oder lernen am neuen Wohnort Leute kennen.
Schlimmstenfalls hätte man keine sichere Diagnose bekommen, aber die komorbide Depression wird auch beim Screening auffallen und oder ggf. andere Ursachen.
MFG
4. September 2019 at 3:39
Stimmt! Dient alles der Kontrolle. Der Mühlstein der Erwerbsarbeit und Skalvendasein ist der Hintergund.
Hauptsache mit Gewalt und Nachdruck, gespickt mit Unerbittlichkeit und 0 Toleranz, so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt gepresst werden…
Und bei Krankheit gilt natürlich, dann mit viel Druck und Zwang und Kontrolle gefälligst die Gesundheit wieder herzustellen. Da sind sie sehr erpicht drauf und dann fängt die Belagerung an…
Daher dieses Verhalten des medizinischen Bereiches… Die wollen indirekt Behandlung erzwingen und sonst möglichst nichts ausstellen. Um jeden Preis. Ätzend ist das. Vor allen Dingen, daß sich in jedem Fall dauernd Daten ansammeln und man, wie bei einer Stasi – Akte, sich irgendwie wie ein völlig unfreies, fremdbestimmtes, den Ämtern ausgelifertes und vollkommen auswertbarens und offenkundiges Objekt fühlt…
Sie können ja alles aus deiner Akte jederzeit in bestimmten Kontexten (gegen dich) verwenden. Alles kann interpretiert werden… Zum Kotzen!
Schonmal überlegt, wie sich das eigentlich mit dem Datenschutz verträgt… Bei so Gerichtsverfahen liest man ja teilweise jahrelange Geschichten des Kläger, auf die dann Bezug genommen wird… Wtf??!!!
Selbst zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit sind nur drei Jahre rückwirkend zur Auswertung relevant, Kontoauszüge sind nur begrenzt abzugeben… Nur während des Leistungsbezuges kann alles, was seit Bezug passierte, immer zu Begründungen hergenommen werden und für Einschätzungen in Bezug gesetzt werden. Natürlich alles zum Wohle der Eingliederung… Die haben so umfassende Befugnisse, kannste dir nicht ausdenken.
Verhalten des medizinischen Sektors kenne ich jedenfalls auch so… „Ich kenne sie nicht.“…. *ausgeroll*
Die haben die Zügel angezogen und wollen kurze und strike Behandlung mit Ergebnissen oder zumindest Kontrolle…
Merkt man ja auch daran, daß Hausärzte jetzt recht schnell an einen Psychiater verweisen, wenn sie spitzkriegen, daß du damit was zu tun hast und dann nur noch unter Aufsuchen weiterbehandeln oder was ausstellen etc… (Ja, früher hatten sie anscheind „Kompetenz“ auch Depressive und alles Mögliche krankzuschreiben oder allgemein in anderen Kontexten auch länger krankzuscheeiben, heute komischenweise nicht mehr…)
Auch, daß man nur noch für 4 Wochen krankgeschrieben wird etc. hat damit zu tun… Arztwechesel werden anscheinend auch erschwert… Und was für Zeiten allgemein… 2 Wochen bei Hausärzten, oder so und daß sofort irgendetwwas sehr zwanghaft eingeleitet werden muß…
Naja, früher war das alles nicht so strikt und mittlerweile fehlt irgendwie das Menschliche, Medizinische, was eigentlich der Hintergrund und auch die Voraussetzung für Behandlung sein sein sollte… Nicht hauptsächlich von außen auferlegte, strikte Auflagen und Druck, den man überall im Gesundheitssystem spürt… Fast schon Zwang. Da ensteht schnell dasselbe Erpressungsszenario wie bei HarzIV…
Richtig stasilike und echt unangehm zwanghaft, verkrampft und überbürokratisch geworden… Die Ärzte wirken z.T. unter Druck und sehr verängstigt… Die kriegen wohl massiv auf den Deckel…
Halt die Auswüchse unseres neoliberalen Dreckssystems und vollkommen Agenda 2010- und HartzIV – Konform… Ein Guß.
Arbeiter wehrt euch!