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Noch ein halbherziges Gesetz

27. Juli 2016 um 14:46 Uhr von Atari-Frosch

Halbherzige Gesetze sind ja eine der Spezialitäten dieser asozialen Bundesregierung. Zuletzt hatten wir das bei der angeblichen Aufhebung der Störerhaftung, bei der viele zweifeln, daß sie tatsächlich aufgehoben wurde.

Nun kommt was neues: Die asoziale Bundesregierung legt ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit vor. Klingt erstmal gut, ne? Aber es klingt eben mal wieder nur so.

Ich sehe da nämlich direkt mal zwei Haken:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden können.

Netter Hinweis: In den 1980ern waren das mal sechs Monate, und das aus guten Gründen, nämlich um – Tätääää! – Mißbrauch zu verhindern.

Auf der anderen Seite:

Ferner plant die Bundesregierung, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.

Das wird vor allem die vielen Leiharbeiter „freuen“, die nach maximal drei Monaten woanders hingeschickt oder, wohl mittlerweile teils standardmäßig, direkt wieder gefeuert werden, weil's grad nix für sie gibt.

Das ganze ist also mal wieder Verarsche. Wenn es um die Abdeckung von kurzfristigem Bedarf gehen soll, wie

  • kurzzeitig höhere Arbeitsbelastung,
  • Mitarbeiter, die länger krank sind,
  • Mutterschutz

etc., genügen sechs Monate locker. Braucht man einen Arbeitnehmer länger, ist es sowieso besser, ihn direkt einzustellen und damit an sich zu binden. Zumal es ja auch hier die Möglichkeit gibt, Arbeitsverträge von vornherein zeitlich zu begrenzen, zum Beispiel, wenn abzusehen ist, daß die Krankheit eines Mitarbeiters deutlich länger als ein halbes Jahr dauern wird.

Umgekehrt, wenn man Leiharbeiter wirklich gleichstellen will, dann müssen sie ab dem ersten Tag mindestens so viel bekommen wie die Stammbelegschaft, weil sie durch die dann vorgesehenen häufigen Betriebswechsel viel flexibler sein müssen. Es ist hochgradig heuchlerisch, erst nach neun Monaten gleich bezahlen zu wollen. Für Arbeitgeber, die Leiharbeit standardmäßig in Anspruch nehmen, ist das doch quasi eine Aufforderung, nach neun Monaten den Leiharbeiter abzubestellen und ein paar Tage später für denselben Job einen „neuen“ zu bestellen, wenn nötig, bei einer anderen Leiharbeitsfirma.

Also, wenn das mehr werden soll als reine Augenwischerei, dann muß es heißen:

  • Begrenzung eines Einsatzes auf sechs Monate wie früher;
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit;
  • Flexibilitätsaufschlag für Leiharbeiter.

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