Patsch!
16. Februar 2017 um 16:25 Uhr von Atari-Frosch
Man darf Polizisten ja eigentlich nicht schlagen. Aber die Polizei Berlin scheint es gerade darauf anzulegen:
In diesen Tweet …
Wer nicht auf seine Tasche 8 gibt, wird von unseren Beratern mit einem Klebchen bedacht ... pic.twitter.com/eZWqe7dTgR
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) 16. Februar 2017
… ist ein kurzes (7 Sekunden) Video eingebettet, in welchem gezeigt wird, wie ein Berliner Polizeischüler einem Reisenden in einem Bahnhof von hinten einen Aufkleber, ein „Klebchen“, auf die umgehängte Reisetasche klebt. Ein Stück weiter wurden diese Reisenden dann wohl angesprochen, daß ein Taschendieb sie hätte bestehlen können. Das klingt mir sehr nach „gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“, denn:
@polizeiberlin Wenn ich aus dem Augenwinkel jmd so an meine Tasche gehen sehe, gibt's von mir auch ein Klebchen, aber anderer Art.
— Atari-Frosch (@AtariFrosch) 16. Februar 2017
Und auch ein anderer Twitterer merkte an, daß das ungesunde Folgen für den Polizisten haben könnte:
@polizeiberlin Müsst ihr aufpassen. Ich würde viel. reflexartig nach hinten boxen wenn ich das merke 😄👍🏻
— мeridα (@_never_gr0w_up) 16. Februar 2017
Und wir wären im Recht! Denn wenn ich aufgrund eines höchstwahrscheinlich rechtswidrigen Vorgehens gegen mich oder mein Eigentum in meinem Augenwinkel zuschlage, um das rechtswidrige Vorgehen zu stoppen, kann ich nicht erkennen, ob die Person eine Uniform trägt. Und ganz ehrlich, das ist mir in dem Moment auch völlig egal. Wer sich unerlaubt am Eigentum Anderer zu schaffen macht, muß damit rechnen, daß dieser sich zur Wehr setzt. Auch wenn ersterer eine Polizei-Uniform trägt.
Mit der Bewegungsfolge: Abrupt stehenbleiben, Hand zur Faust, Arm ausstrecken und kräftig nach hinten schlagen treffe ich die Person mit recht hoher Wahrscheinlichkeit im Kopf- oder Brustbereich (je nach Körpergröße und -haltung der Person). Nun bin ich nicht kräftig genug, um bei so einem ungezielten Schlag ernsthaften Schaden anzurichten (von einer wegfliegenden und dabei zerbrechenden Brille mitsamt verbeultem Nasenbein vielleicht mal abgesehen). Wenn ein kräftigerer Mensch dasselbe macht, könnte es aber glatt passieren, daß die Damen und Herren Polizeischüler hinterher einen Notarzt brauchen.
Die Polizei Berlin dürfte dann keinerlei Chance haben, mit „Körperverletzung“ oder „Widerstand“ durchzukommen. Wer sich verhält wie ein Taschendieb, muß damit rechnen, genauso „behandelt“ zu werden. Wenn sowas im Rahmen dieser Aktion nicht passiert ist, dann haben die Polizeischüler schlicht Glück gehabt. Trotzdem wurden sie von ihren Ausbildern offensichtlich einer unnötigen Gefahr ausgesetzt. Die Aufklärung über Taschendiebstahl ist es sicher nicht wert, sich von derart überraschten Reisenden verprügeln zu lassen.
Und nur ganz nebenbei stellte Alex richtig fest:
@polizeiberlin keine gute Idee. a. sind Aufkleber Sachbeschädigung, b. läuft derjenige Gefahr, dass sich der "Beklebte" wehrt. Zu Recht!
— (((Alex Schestag))) (@AlexSchestag) 16. Februar 2017
Ob Polizisten es wohl gern sehen würden, wenn ihnen beliebige Leute Aufkleber auf ihre Taschen klebten und sie dann die Klebereste runterkratzen müßten? In der letzten Sekunde des Videos ist zu sehen, daß die Tasche, die da beklebt wird, eine relativ glatte Oberfläche hat, auf der der Aufkleber sicher gut hält. Das heißt, den da runterzukratzen, könnte etwas aufwendiger werden. Aber die Polizei Berlin hat ja sicher genug Geld, um den Aufwand zu bezahlen …
18. Februar 2017 at 21:59
Dass man das als Grenzverletzung verstehen kann muss man zwar nicht teilen, kann man aber so stehen lassen. Aber die vorgeschlagene Reaktion find ich auf jeden Fall überzogen.