Flashback
2. Mai 2017 um 16:34 Uhr von Atari-Frosch
Es ist wieder passiert. So wie schon oft seit 2002. Das war dieses Jahr, in dem das faschistische Repressionsamt AKA „Sozialamt“ mir für acht Monate Leistungen verweigert, meine Existenz vernichtet, mich obdachlos gemacht und für lange Zeit meine Gesundheit zerschossen hat.
Es. Dieses Gefühl, das immer wieder aufkommt, wenn ein Gläubiger aus dieser Zeit mit Pfändungen droht oder diese eben auch mal durchzieht.
Flashbacks. Das dringende Bedürfnis, die Verantwortlichen beim Repressionamt anzuschreien und ihnen ins Gesicht zu kotzen. Gleichzeitig das Gefühl, zu ersticken. Dazu Wellen von Angst und Lähmung. Kreisende Gedanken. Als wäre es wieder 2002.
Und fast jedesmal hindert es mich daran, Fristen einzuhalten, und dann zahle ich eben für die Verbrechen des Repressionsamtes. Immer und immer wieder. Und kann dann noch schauen, wie ich die Verluste ausgleiche oder überhaupt noch finanziell klarkomme.
Heute habe ich nun erfahren, daß ich „selbst schuld“ war und „eben Pech gehabt“ habe. Und ich möchte noch mehr kotzen und schreien.
OK, der Reihe nach.
Ich berichtete ja vor einiger Zeit vom Telefonterror der EOS SAF Forderungsmanagement GmbH. Nachdem ich ihnen schriftlich und per Einschreiben mitgeteilt hatte, daß sie mich nicht mehr anzurufen haben und daß ich für jeden Anruf 50,00 € Nerv- und Störgebühr berechnen würde, riefen sie vom 13. bis 23. März noch 16mal an. Macht 800 Öcken. Außerdem drohte ich für den Fall einer Pfändung nicht nur an, dieses Geld gegenzurechnen, sondern auch Strafanzeige wegen Nötigung und Belästigung zu stellen sowie die Bundesnetzagentur über den Telefonterror zu unterrichten.
Danach passierte erstmal nichts mehr. Jedenfalls nichts, was ich direkt mitbekam.
Anfang April beantragten sie dann offenbar von ihrem Firmensitz in Heidelberg aus bei einem Gerichtsvollzieher in Hessen eine Vorpfändung auf mein Konto. Besser gesagt, auf mein altes, nicht mehr existierendes Konto bei der Sparkasse. Also: Eine Firma in Heidelberg (Baden-Württemberg) beauftragt einen Gerichtsvollzieher in Taunusstein (Hessen), um einen Schuldner in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) via Drittschuldner, ebenfalls in Düsseldorf, zu pfänden. Muß man wohl nicht verstehen, hat für EOS SAF aber bestimmt seine Vorteile.
„Leider“ war ihnen nicht bekannt, daß ich wegen des Versuchs des ARGE, mich zu Straftaten gegen meine Firma zu nötigen, und der daraus folgenden, 4,5monatigen Weigerung des ARGE, mir die Leistungen auszubezahlen, seit Sommer 2014 mein Konto gar nicht mehr bei der Sparkasse habe. Das hätte mir jetzt einen kleinen Vorsprung verschaffen können. Von der ganzen Aktion erfuhr ich vor diesem Wochenende über eine Zustellung von eben diesem Gerichtsvollzieher.
Die Wirkung war erstmal, daß diese Flashbacks wiederkamen.
- 2002.
- Schreien und kotzen.
- Angst.
- Ersticken.
- Kreisende Gedanken.
Das lange Wochenende war für mich gelaufen.
Heute Mittag ging ich dann zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes, um dort einen Rechtshilfeschein zu beantragen, weil ich mich im Zwangsvollstreckungsverfahren von einem Anwalt vertreten lassen wollte. Zum einen, weil ich mit diesen Flashbacks nur eingeschränkt angemessen reagieren kann, zum anderen, weil man gegen eine Inkasso-Firma, die sich so dermaßen einen Dreck für die Rechte ihrer Schuldner interessiert, besser gleich größere Geschütze auffährt. Und juristisch darf ich mir da keinen Fehler erlauben.
(Ich hatte da mal einen Link zu einem Interview mit EOS-SAF-Leuten, in welchem Schuldner grundsätzlich als Leute dargestellt wurden, die entweder einfach keinen Bock hätten, zu zahlen, obwohl sie könnten, oder die absichtlich Verträge eingehen würden, die sie nicht bedienen könnten. Die Antworten waren in einem sehr arroganten Ton gehalten und zeigen deutlich, daß man sich als was Besseres sieht und die Schuldner gezielt abwertet. Leider habe ich den Link nicht mehr und finde ihn auch nicht mehr.)
Äh, ja, Rechtsantragsstelle. Die Rechtspflegerin prüfte erst meine Bedürftigkeit und stellte dann fest, daß es ja einen Titel gibt. Damit, so meinte sie, hätte ich sowieso keine Möglichkeit mehr, mich zur Wehr zu setzen, das hätte ich dann schon tun müssen, als die Schuld tituliert wurde.
Ja, genau, als ich handlungsunfähig war und mir nicht einmal Hilfe suchen konnte bzw. über mögliche Hilfen vom faschistischen Repressionsamt bewußt nicht informiert wurde – ich hätte sie ja in Anspruch nehmen können. Die ganzen Titel hätten mich nämlich nicht jucken müssen, wenn ich meine berechtigten Forderungen gegenüber dem Repressionsamt hätte durchsetzen können. Aber dort „verlor“ man ja lieber immer wieder meine Unterlagen, lehnte sich bequem zurück und fand es nett, daß ich wegen meines Zustandes nichts dagegen tun konnte.
Also kurz: Die Rechtspflegerin bei der Rechtsantragsstelle sagte mir heute, daß ich selbst daran schuld war, handlungsunfähig gewesen zu sein, und daß mir jetzt keinerlei Hilfe in der Sache mehr zustünde. Weil ich doch selbst schuld war. Da hätte ich eben Pech gehabt.
- Flashbacks.
- Schreien und kotzen.
- Angst.
- Ersticken.
- Kreisende Gedanken.
PECH GEHABT. Hätten wir einen Rechtsstaat, dann dürfte ich Worte wie Glück oder Pech in einem Gericht nicht hören müssen. Das Recht kennt kein Glück oder Pech.
Aber anscheinend auch keine Gerechtigkeit.
Beim faschistischen Repressionsamt macht man sich darüber schon längst keine Gedanken mehr bzw. hat sich nie welche gemacht. Ist ja jetzt auch schon so lange her, und die Straftaten sind auch schon längst verjährt. Falls sich die Staatsanwaltschaft überhaupt dafür interessiert hätte. Die eine Krähe und die andere, hatten wir ja auch schon mal; auch meine Strafanzeige aus 2014 wegen Unterschlagung wurde eingestellt, Grund: „Ja was sollen wir denn da machen?“ m(
Mit den Folgen müssen Leute, denen wegen ihrer Bedürftigkeit keine Grundrechte mehr zustehen (Aussage eines Angestellten dort vom November 2000), halt selbst klarkommen. Oder bitte verrecken, macht's noch einfacher.
Pech gehabt.
- Flashbacks.
- Schreien und kotzen.
- Angst.
- Ersticken.
- Kreisende Gedanken.
Nun muß ich also Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbeschluß einlegen, mache mir da aber nicht allzu viele Hoffnungen. Ich bin ja schließlich selbst schuld.
Außerdem die Strafanzeige wegen Nötigung und Belästigung schreiben, die ich EOS SAF angedroht hatte für den Fall, daß sie zusätzlich zum Telefonterror auch noch pfänden. Ja, und die Bundesnetzagentur informieren, auch darüber, daß EOS SAF das mit dem Telefonterror nicht nur bei mir, sondern seit 2014 systematisch bei allen vermeintlichen und tatsächlichen Schuldnern durchzieht.
Schreien und kotzen.
Am Samstag schlug ich, einem Bauchgefühl folgend, die Wikipedia-Seite über Trauma (Psychologie) auf. Und fand mich darin ein gutes Stück weit wieder.
Diese Ereignisse können in einem Menschen extremen Stress auslösen und Gefühle der Hilflosigkeit oder des Entsetzens erzeugen.
[…]
- Fischer und Riedesser definieren Trauma in ihrem Lehrbuch der Psychotraumatologie (München, 1998, S. 79.) als:
„[…] ein vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt.“
[…]
- Intrusionen mit ihrer Extremform, den Flashbacks, die – durch bestimmte Schlüsselreize ausgelöst – die Erinnerung an das zurückliegende Trauma erneut wachrufen.
- Avoidance (Vermeidenwollen von Gedanken und Gefühlen, die an das Trauma erinnern könnten; Vermeiden des Traumaortes oder nicht mehr aus dem Haus gehen; Vermeiden von schmerzhaften Erinnerungen durch Dissoziation oder durch Teilamnesien)
- Hyperarousal (vermehrte Wut; Konzentrationsschwierigkeiten; gestiegene Wachsamkeit gegenüber Gefahrenreizen; leichte Erschreckbarkeit)
- Auch wenn Traumatisierte innerlich ständig unruhig und schreckhaft sind, tritt äußerlich ein stark kontrollierendes Verhalten zutage (da das Trauma als ein extremer Kontrollverlust erlebt wurde)
- emotionale Taubheit (Fähigkeit sich zu freuen, zu lieben oder zur Trauer ist eingeschränkt)
- gedankliche Vorwegnahme des Schlimmsten, um nicht wieder überrascht zu werden, was von der Umwelt als eine nervige Art von Dauer-Pessimismus erlebt wird,
- unverhältnismäßig heftige Reaktionen auf äußere oder innere Einflüsse (durch Trigger ausgelöst): beispielsweise Panikattacken, Angsterkrankungen, Zwangserkrankungen, Selbstverletzendes Verhalten und Abhängigkeitssyndrom können ein Merkmal einer durch ein Trauma verursachten psychischen Störung sein, ebenso wiederkehrende Albträume und dissoziative Zustände.
- Immer wiederkehrende Ängste in Zusammenhang mit dem erlebten Ereignis
- Schlüsselreize wie zum Beispiel ähnliche Gerüche, Geräusche, Bilder, Filme aber auch Jahrestage können Erinnerungen an die traumatische Situation auslösen.[15] Diese Schlüsselreize können bis ins hohe Alter bestehen bleiben. Die Traumatisierten werden dabei hauptsächlich emotional an das Trauma erinnert (meist in Form von Ängsten). Zum Beispiel kann das Geräusch eines Silvesterknallers bei einem Menschen, der als Kind einen Bombenangriff miterlebt hat, panische Angst auslösen, auch wenn das traumatische Ereignis nicht mehr bewusst erinnert wird.
[…]
Hervorhebungen in der Liste von mir; diese Aspekte treffen bei mir zu.
Ja, paßt ganz überwiegend.
Schreien und kotzen. Flashbacks, kreisende Gedanken. Angst.
Mindestens so lange, bis meine „Schuld“ abbezahlt ist. Bis auf den letzten Cent und mit allen Kosten und Zinsen. Und die Verantwortlichen waschen ihre Hände in Unschuld und wissen von nichts. Niemand zieht sie zur Rechenschaft, sie müssen keine Angst haben, niemand klagt sie an.
Schreien und kotzen.
3. Mai 2017 at 16:40
Mit nem Rechtsbeistand bist Du schon mal auf der sicheren Seite.
Mit ALG2-Einkommen hast Du nichts was man dir pfänden kann.
3. Mai 2017 at 16:49
Ach, lösch das vorangeganene Posting und diesen satz; hab nicht zuendegelesen.
Es gibt übrigens eine Schuldnerberatung bei der Verbraucherzentrale (deine wäre dann auf der Immermannstraße 51). Könnte sein, dass dich das einen kleinen Betrag kosten würde. Aber sicher nicht mehr als Du dir leisten kannst.
4. Mai 2017 at 18:05
So, meine Freundin hat mich grade informiert. Die arbeitet bei der Verbraucherzentrale NRW. Die meinte, die Schuldnerberatung sei umsonst, aber 100%ig sicher ist die sich nicht. Und weiter meinte die, dir könne man nur das pfänden was über der Pfändungsgrenze liegt – und ich nehm mal stark an, dass Du darunterliegst.
Hier ist die aktuelle Tabelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungstabelle
Auf jeden Fall musst Du bei deiner Bank ein sog. P-Konto beantragen damit man dich nicht pfändet.
Also, wenn Du unter der Pfändungsgrenze liegst und ein P-Konto hast bist Du so wie es aussieht wohl auf der sicheren Seite.
23. Juni 2017 at 0:42
Hallo liebe Betroffenen,
ich möchte Euch nur darauf hinweisen:
§126 BGB Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) findet man hierzu in §37 Abs.3 folgendes:
2. Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
DAS BGB ist ranghöher.
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Nach § 839 BGB und § 823 BGB haftet der zuständige
Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass hier versucht wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen, was allerdings das Wissen der „Bediensteten“ um die wahren Hintergründe voraussetzt.
DAS EDV-SYSTEM erstellt kein personalisiertes Schreiben
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§ 174 – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Zurückweisung von einseitigen Willenserklärungen
§ 180 Einseitiges Rechtsgeschäft
Verrückt was hier passiert. Ich möchte aber niemanden unter Generalverdacht stellen “ immer schlecht“ zu sein oder nicht. Oftmals gibt es selbst verschuldete Dinge ….
Allerdings gibt es solche und solche, auf jeder Seite.
Zu dem Gerichtsvollzieher-Thema:
Schreibt der GV im Anschreiben unterzeichnet? Die Anlage ist eine formlose Rechnung mit Gebühren?
Transparenz – und Informationspflicht!
Die Kosten müssen einzeln aufgelistet werden, sowie die Gebühren. jede Forderung muß dargelegt sein.
Der Auftraggeber (welcher den GV beauftragt) muss erkennbar sein und unterzeichnen.
Egal, ob das Gerichte sind oder nicht.
Habt Ihr Landesjustizkassenschreiben?
Prüft mal genau was im Inhalt steht! Der Überbringer ist nicht berechtigt Zahlungen zu empfangen… (wiedergegeben) Wer überbringt?
Die Post mit einfachen Posteinwurf? Nein. Das steht im Schreiben. was ungeöffnet überbracht ist (-;
Die Landesjustizkasse/Landeshauptkasse? Vergleiche mal die Anlage im Zahlschein
– anspruchvernichtender Widerspruch –
Dann vergleicht mal wer den Widerspruch bekommen soll – im Briefkopf stehende „Behörde“ .
Wer ist Briefkopf – sogenannter Absender, weil man ja selbst Empfänger ist.
Und dan vergleiche die Angaben warum Du auf S. 1 bezahlen sollst (durch Verfahren am Amtsgericht zum Beispiel in Sachen: ….. und auf Seite 2 steht zB. Zurückweisung Beschwerdeverfahren
? wo bitte bleibt die Deckungsgleichheit?
Achte auf das Dienstsiegel und die grüßende Landesjustizkasse ….
Anspruchsvernichtung: Kein erkennbarer Bearbeiter (muss nicht unterzeichnen, aber es muss wenigstens eine Bearbeiter in Druckschrift erkennbar sein!)
Ebenso ist es mit Unterschriften die überstempelt sind oder mit Paraphe unkenntlich verkritzelt sind.
Ungültig.
Usw. usw. usw.
Aber wir leben in einem Richterstaat , nicht Rechtsstaat -( Tageszeitungen berichten /FAZ zB.)
oder der ehemalige Richter (Quelle: wwww. heise.de – Es geht letztendlich darum die Akte zu schließen….)
Wegeschaut ist mitgemacht (Polizeiprävention – Internet) – und auch – Arm und ohne Rechte –
gehabt Euch wohl und Kopf hoch.
Ich muss meinen Weg alleine gehen.
(Nur zur Info: Schlimmer geht’s immer!)