eBay: Verkaufsgebühren auf Versandkosten?
17. Oktober 2017 um 15:32 Uhr von Atari-Frosch
Ich sehe auf eBay immer mal wieder Angebote, auf denen behauptet wird, eBay nehme seit 2015 die 10 % Verkaufsgebühren auch für die Versandkosten. Das behaupten sowohl private als auch gewerbliche Verkäufer, und sowohl solche, die „kostenlosen Versand“ anbieten als auch solche, die separate Versandkosten ausweisen. Kurz: Das ist in keinem Fall korrekt.
Die Langversion:
Zum einen: Natürlich kann eBay bei einem Angebot mit „kostenlosem Versand“ die Versandkosten nicht bei der Berechnung der Verkaufsgebühren herausnehmen. Ein Computer kann sich nicht denken, wie hoch der Versandkostenanteil wohl sein mag. Wer also auf diese Art anbietet, muß in den sauren Apfel beißen und bekommt die Verkaufsgebühr vom Gesamtpreis incl. seiner einberechneten Versandkosten berechnet. Da muß man halt entsprechend den Preis ansetzen. Das sollte aber eigentlich klar sein.
Zum anderen, und das ist der relevante Punkt: Ja, eBay hat seit Mai 2015 auch separat ausgewiesene Versandkosten der Gebührenberechnung unterworfen, und zwar zunächst mal wohl tatsächlich für private wie für gewerbliche Anbieter. Deshalb waren natürlich eine Menge Verkäufer zu Recht sauer, denn die ausgewiesenen Versandkosten sind ja eigentlich ein durchgehender Posten, der nur dazu dienen soll, eben den Versand (Verpackungsmaterial und Porto) zu bezahlen.
Hier wird das ausführlich erklärt: Neue eBay Gebühren – Das musst du beachten!✋ (ohne Datum, muß aber wohl aus dem letzten Jahr sein). Zitat daraus:
Ab dem 6. Mai 2015 berechnete eBay Provisionsgebühren auf den Versand und der Verkäufer konnte die Kosten nur über Festpreisangebote auf den Käufer umlegen. Dabei verdient ein Verkäufer seit Jahren nichts mehr an den Versandgebühren, da eBay längst begonnen hatte überteuerte Versandgebühren abzumahnen. Doch das Auktionshaus wollte trotzdem an den Gewinnen durch die Berechnung von 10% der Versandkosten mitverdienen. Damit sicherte sich eBay weitere und vor allem neue Einnahmen.
Das wurde aber nochmal geändert:
Anders als letztes Jahr eingeführt, möchte das Unternehmen nun sein Vorhaben revidieren und keine Verkaufsprovisionen mehr auf die Versandkosten berechnen, sondern lediglich auf den Artikelpreis. Jenes soll für alle Angebote gelten, die ab dem 19. März 2016 eingestellt wurden.
Allerdings hat man wohl auch bei Bitbond nicht so richtig aufgepaßt – oder es gab seitdem nochmal eine diesbezügliche Änderung.
Ich habe – als Privatverkäufer – nach längerer Pause ab Anfang April 2016 zum ersten Mal wieder aktiv auf eBay verkauft (reiner Zufall, daß das so kurz nach der oben genannten zweiten Änderung war).
Davor hatte ich – ebenfalls privat – von 2010 bis Mai 2012 aktiv verkauft; in dieser Zeit wurde die Verkaufsgebühr von 8 auf 9 % erhöht und bezog sich wiederum nur auf den reinen Verkaufspreis ohne Versandkosten. Einstellgebühren gab es – auch für private Verkäufer – immer noch, aber erst ab mehr als 100 eingestellten Artikeln pro Monat. Das hatte ich regelmäßig umschifft, indem ich eben auch nicht mehr Artikel zeitgleich laufen hatte. In diesem Zeitraum bzw. ab 2011 gab es allerdings auch immer wieder sehr kurzfristige Aktionen, bei denen man an einem Wochenende bis zu 100 zusätzliche Auktionen (keine Festpreis-Angebote) kostenlos einstellen konnte. Die wurden dann meist donnerstags angekündigt, und damit war klar, daß das Wochenende verplant war …
Noch früher, 2005/2006, hatte ich mich eine Zeitlang als gewerblichen Anbieter eingestuft und einen Basis-Shop zum damaligen monatlichen Grundpreis von 9,95 € gebucht. In dieser Zeit bezahlte ich 10 % Verkaufsgebühr, „natürlich“ nur auf den Verkaufspreis, nicht auf die Versandkosten. Außerdem mußte ich grundsätzlich für alle Angebote Einstellgebühren bezahlen, die sich gelegentlich auch leicht ändern konnten. Ich meine, die lagen normalerweise bei 21 bis 25 Cent pro Einstellung.
In den Zeiten, in welchen ich verkauft habe, incl. aktuell, wurden mir also nie Gebühren auf die Versandkosten berechnet. Das betraf allein den Zeitraum zwischen Mai 2015 und März 2016.
In den aktuellen AGB für private Verkäufer heißt es auch ganz eindeutig:
Die Verkaufsprovision beträgt einheitlich 10 % des Verkaufspreises ohne Verpackung und Versand (max. 199,00 Euro).
So. Die AGB für gewerbliche Verkäufer haben die Versandkosten immer noch in der Gebührenberechnung mit drin, allerdings liegen hier die Verkaufsgebühren nicht, wie gelegentlich behauptet, bei 10 %:
Im Allgemeinen beträgt die Verkaufsprovision für gewerbliche Verkäufer 8,5 % des Gesamtpreises. In bestimmten Kategorien fallen davon abweichende Verkaufsprovisionen an.
Hinweis 1: Die Verkaufsprovision berechnet sich nach dem Gesamtpreis, d. h. nach dem Verkaufspreis inkl. MwSt., den Kosten für Verpackung und Versand und den sonstigen Kosten, wie zum Beispiel zusätzliche Versicherungen oder Geschenkverpackungen.
Daß überhaupt Gebühren auf Versandkosten berechnet werden, ist auch bei gewerblichen Anbietern eine ziemlich dumme Idee, und es stellt sich die Frage, ob das einer gerichtlichen Überprüfung in Deutschland bzw. der EU standhalten würde. Es scheint aber noch niemand geklagt zu haben, also wird es halt auch nicht überprüft.
eBay will damit offiziell erreichen, daß es für gewerbliche Verkäufer keinen Unterschied mehr macht, ob sie die Versandkosten explizit ausweisen oder direkt in den Artikelpreis einberechnen und dann „kostenlos“ versenden (natürlich versendet niemand wirklich kostenlos): „Zusätzlich werden dadurch Verkäufer ermutigt, kostenlosen Versand anzubieten, wodurch die Gesamtverkäufe erwiesenermaßen steigen.“ (Im selben Thread beschweren sich einige Nutzer über „1-€-Müll“ – nunja, wenn man unbedingt mehr Geld ausgeben will, kann man das ja im Suchfilter ausblenden …) – Die Behauptung, „kostenloser Versand“ würde die Verkaufszahlen steigern, kann man so pauschal sicher auch nicht aufstellen.
Völlig unverständlich ist allerdings diese Behauptung im selben Artikel: „Es gab Fälle, in denen Verkäufer überhöhte Versandkosten angaben. Wenn Gebühren für die Versandkosten anfallen, werden überhöhte Preise unterbunden.“ Das ist natürlich Unsinn. Wenn auch noch Gebühren für die Versandkosten anfallen, dann werden halt die Versandkosten so weit erhöht, daß Versandmaterial, Porto und Gebühren vom Käufer bezahlt werden, ganz einfach. Gerade in Angeboten mit „kostenlosem Versand“ läßt sich sowas wunderbar kaschieren, und keiner hat was davon bzw. der Käufer zahlt drauf. So ganz nebenbei passen die Algorithmen bereits ziemlich gut auf, daß man keine überhöhten Versandkosten verlangt, da gibt es nämlich Grenzen. Somit können zumindest dann, wenn die Versandkosten separat ausgewiesen werden, ganz gezielt diejenigen „bestraft“ werden, die sich daran auf Kosten des Käufers gesundstoßen wollen.
Falsch bleibt die Behauptung, daß hier 10 % berechnet würden wie bei privaten Anbietern. Zwar müssen gewerbliche Anbieter mittlerweile offenbar deutlich mehr an Grundgebühren für den Shop abdrücken – für den Basis-Shop zum Beispiel 39,95 € im Monat. Aber das machen diese Anbieter in ihren Hinweisen nicht geltend. Sie machen auch nicht geltend, daß sie ab einer bestimmten Anzahl von parallelen Einstellungen bzw. Verkäufen pro Monat zusätzlich Einstellgebühren bezahlen müssen. Statt dessen wird ein falscher Prozentwert behauptet.
Fassen wir also zusammen:
- eBay verlangt von privaten Verkäufern keine Verkaufsgebühren auf Versandkosten. Private Anbieter, die sowas behaupten, sind uninformiert oder lügen.
- eBay verlangt von gewerblichen Verkäufern nicht 10, sondern 8,5 % Verkaufsgebühr auf den Gesamtpreis, also incl. Versandkosten, was juristisch zweifelhaft sein könnte. Gewerbliche Anbieter, die behaupten, sie müßten 10 % Verkaufsgebühr auch auf die Versandkosten bezahlen, sind uninformiert oder lügen.
- Gewerbliche Verkäufer, die auf ihre Gebührenbelastung bei eBay hinweisen wollen, sollten bitteschön den korrekten Prozentsatz benennen und zusätzlich angeben, wieviel sie monatlich zusätzlich für die Shop-Grundgebühr und für eventuell anfallende zusätzliche Einstellgebühren bezahlen müssen bzw. wie sich das anteilig ungefähr auf ihre Artikel verteilt – und, weil das gerade bei niederwertigen Artikeln richtig reinhaut, was PayPal noch zusätzlich nimmt, wenn sie das denn anbieten. Das wäre immerhin ehrlich.
Letzteres, den Hinweis auf die PayPal-Gebühren, hab ich bei mir in allen Angeboten mit drinstehen, und ich freu mich jedesmal, wenn jemand die etwas umständlichere Banküberweisung wählt – beschwer mich aber auch nicht, wenn jemand dann doch per PayPal bezahlt, denn immerhin biete ich die Bezahlweise ja aus guten Gründen an. Umgekehrt – und wenn es nicht grad brennend eilig oder ein Kauf aus dem Ausland ist – überweise ich auch lieber, statt Kleinbeträge per PayPal zu bezahlen. Dann dauert es halt zwei Tage länger, bis der Artikel losgeschickt wird, aber der Verkäufer hat dann noch was vom Kaufpreis.
Über die eBay-Gebühren dagegen sage ich nichts in meinen Angeboten. Vielleicht ist das nur ein individueller Eindruck, aber sowas wirkt auf mich … irritierend. Wenn mir die eBay-Gebühren generell zu hoch wären, würd ich dort halt nicht verkaufen. Die sind nunmal (neben den ganzen Datenspuren, die man hinterläßt) der Preis für die Tatsache, daß man darüber halt doch eine ganze Menge potentieller Käufer erreichen kann. Das wirkt auf mich so, als würde der Verkäufer im Laden jedem Kunden erzählen, wie erdrückend hoch die Ladenmiete ist oder so. Macht doch auch keiner.
22. Januar 2018 at 3:49
Hallo,
ich wollte nur mal anmerken, dass die 8.5% Verkaufsprovision
bei gewerblichen Verkäufern nicht vollständig korrekt sind.
eBay erhebt zusätzlich auf diese 8.5% Provision nochmal 19%
Umsatzsteuer, was in Summe 10.12% Verkaufsprovision ergibt.
Bei gewerblichen Verkäufern, welche umsatzsteuerpflichtig sind,
ist dies weniger ein Problem, denn diese können später über die
Steuererklärung verrechnet werden, so dass am Ende wieder die
8.5% übrig bleiben.
Bei gewerblichen Verkäufern, welche jedoch gemäß §19 UStG keine
Umsatzsteuer ausweisen (und demzufolge auch nicht abführen), ist
dies jedoch nicht der Fall – hier zahlt der Verkäufer 10.12%
Verkaufsprovision an eBay.
29. Januar 2018 at 12:36
Hallo,
wir als gewerblicher Verkäufer sind weder uninformiert oder lügen. Fakt ist, dass eine Provision von Ebay erhoben wird! Bei 4,49 Euro Versandkosten, fallen 0,38 Euro(Netto) Provision an. Ich stelle gern einen Screenshot der Abrechnung zur Verfügung.
16. Februar 2018 at 20:19
@Mounty2010: Ich bin da juristisch nicht wirklich firm, aber können sich Händler überhaupt von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen? Bei Dienstleistern weiß ich das. Händler stehen aber m.W. nochmal anders da; sie sind zum Beispiel grundsätzlich zur doppelseitigen Buchführung verpflichtet.
16. Februar 2018 at 20:50
@Benni: Ich habe nirgendwo behauptet, es würde keine Provision erhoben. Ich stelle nur die angegebene Höhe in Frage.
26. Februar 2018 at 7:16
@atari-frosch.
EIn Bick ins Umsatzsteuergesetz genügt, dort steht auf Antrag und mit Umsatz unter 15000 € im Vorjahr kann man sich von der Ust Pflicht befreien. Dies bedeutet, das man keine Rechnung mit Umsatzsteuer stellen ! kann. Deine Rechnungen musst Du weiterhin mit Ust bezahlen und kannst diese nicht mehr geltend machen. Dies ist hier also völlig irrelevant.
Gruß Frank
8. November 2018 at 0:07
Gewerbliche Verkäufer zahlen sehr wohl 10 % – genaugenommen 10,12 % – Verkaufsprovision, wenn man richtig rechnet:
Ebay berechnet die Provision auf den Brutto-Verkaufspreis, der Händler kann buchhalterisch aber nur über den Nettopreis verfügen. Also muss für eine ehrliche Rechnung die Ebay-Provision auf den Nettopreis bezogen werden: 8,5 % auf den Bruttopreis sind 10 % auf den Nettopreis. Und diese Provision ist auch nur die Nettoprovision an Ebay, auf die auch noch mal 19 % MwSt drauf kommen.
Grüße
Jens
3. Juli 2019 at 22:32
inzwischen scheinen sie aber die Versandkosten mit Einzubeziehen, denn gerade eben hab ich etwas verkauft und hab die Gebühren direkt bezahlt und die Kosten waren mit einberechnet.
12. Juni 2020 at 13:45
Hallo erstmal, und man sollte sich an Fakten halten.
Das neue Verkäufer Cockpit, ist wirklich zum in die Luft gehen.
1. Der Verkaufspreis wird mit den Versandkosten addiert und neuer Verkaufspreis
ausgegeben.
Egal ob 8,5 oder 10 %, Gebühren werden von diesem neuen Verkaufspreis erhoben,was buchhalterisch und mathematisch falsch ist. Es gilt immer noch Punktrechnung (%), vor Strichrechnung (+Porto).
2. Das und eigentlich logisch, die Verkäuferlimits sind da schneller ausgeschöpft.
3. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen des Verkäufers und die Steuern.
4. Kombiversand ? Fehlanzeige, Bsp. 3 Teile gekauft, 3x Porto. Was passiert?
Fehler 808, behauptet dieses absturzgefährdete Cockpit, doch glatt, bietet der Verkäufer nicht an, und möchte auch nicht kontaktiert werden.
5. Der berühmte Minusverkauf (alle verdienen mit)
Verkauft wird ein Artikel zu 1 Euro von privat (10%) Gebühr, Versand 7,50 Euro.
Also schreibt dieses Tool hier doch glatt, verkauft für 8,50 Euro und stellt 0,85 ct Gebühren in Rechnung.
Das ist aber noch nicht der krönende Abschluss, die Bank des Verkäufers erhebt nochmals Buchungsgebühren (Minimum 0,30 ct). Die Profis im Internet (PP) reichlich Prozente.
Na da freu ich mich als Verkäufer über die unterhaltsame Zeit hier im Netz die gute Bewertung, mein Minus in der Kasse, den Spaziergang zur Post, mit Maske versteht sich, und den Artikel der jetzt weg ist.
Denkste Käufer schreibt mir ist nicht angekommen, und verlangt Geld zurück.
Aber das ist eine andere Story.
Wünsche allen privaten Verkäufern Viel Spass beim Verkaufen
27. April 2021 at 12:15
Mann sollte dringend Informationen die seit Jahren überholt sind endlich wegnehmen.
Gebühren Ebay: die Wahrheit heute den 25. April 2021 ist folgende:
Gesamtumsatz 3.500,18 € incl. Versand !
eBay-Gebühren -710,69 €
Angebotsgebühren -0,22 €
Verkaufsprovision -529,55 €
Anzeigengebühren -147,37 €
Gutschriften für Transaktionsgebühren 5,65 €
Gebühren und Anpassungen auf Kontobasis -39,20 €
Abonnementgebühren -39,20 €
Umsatz nach Kosten2.789,49 €
Das macht 20 % ! Also auch auf den Versand.
28. April 2021 at 15:51
@Peter: Man sollte erwarten können, daß Menschen auf das Datum eines Artikels gucken, oder?