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Im Netz aufgefischt #365

29. April 2018 um 13:24 Uhr von Atari-Frosch

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4 Kommentare zu “Im Netz aufgefischt #365”

  1. Daniel Rehbein quakte:

    Ich finde den Text der Kanzlei Rieck & Partner darüber, daß nach Inkrafttreten der DSGVO keinerlei Menschen mehr auf Photographieren abgebildet werden dürften, sehr gefährlich.

    Diese Einschätzung, die Herr Rieck da verbreitet, kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen. Die DSGVO definiert in Artikel 2, daß sie sich auf personenbezogene Daten in einem „Dateisystem“ bezieht. In Artikel 4 wird der Begriff „Dateisystem“ definiert als „Jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind“. Wenn auf einem Bild Menschen nur das Beiwerk zu einem anderen Hauptmotiv sind, so sind diese Menschen nur durch bestimmte Pixel repräsentiert, die eher zufällig irgendwo liegen. Das ist doch mit Sicherheit keine „strukturierte Sammlung“ von Daten zu diesen Menschen. Wenn ich diese Menschen zudem auch überhaupt nicht kenne, dann werde ich auch nicht auf Daten zu diesem Menschen „nach bestimmten Kriterien“ zugreifen können.

    Seit der Diskussion um Google-Street-View vor einigen Jahren nehme ich in Deutschland verstärkt eine Ablehnung des Photographierens in der Öffentlichkeit wahr. Während früher die Menschen eher neugierig bis gleichgültig gegenüber Photographieren waren, wird das Photographieren seit einigen Jahren in Deutschland als etwas Böses wahrgenommen. Ich kann mit der Filmkamera vor meinem Gesicht den ganzen Tag mit der Mailänder Metro umherfahren, ich kann den Züricher Hauptbahnhof in allen Winkeln filmen, niemand nimmt daran Anstoß. In Deutschland dagegen mache ich ein paar Photoaufnahmen in einem Bahnhof, und schon kommt irgendwer auf mich zu und beschimpft mich, daß ich ihn aufgenommen hätte. Dabei ist den Menschen die tatsächliche Rechtslage egal, sie haben mal irgendwas gelesen und fühlen sich im Recht. Mir wurden auch schon Schläge angedroht. Ich bin bisher immer heil aus solchen Situationen herausgekommen, aber schön ist das alles nicht.

    Solche Texte wie der von der Kanzlei Rieck & Partner, wo erst mal pauschal behauptet wird, das alles mögliche verboten ist, werden diese schlechte Stimmung noch weiter verschärfen. Menschen, die sich bisher schon über das Photographieren aufgeregt haben, werden das zukünftig noch viel aggressiver tun. Und sie werden nicht fragen, ob es denn tatsächlich Gerichtsurteile gibt, die die Sichtweise von Herrn Rieck bestätigen, sondern sie werden sich pauschal im Recht glauben. Deswegen sind solche Texte gefährlich.

    Demnächst photographiert Du aus Deinem Fenster den Sonnenuntergang oder einen schönen Regenbogen, und der Nachbar aus dem Haus gegenüber wird davon überzeugt sein, daß er jetzt ein Auskunftsrecht gegen Dich hat, denn er könnte ja auf Deinem Bild zu sehen sein, und er hat solche Texte wie den von Herrn Rieck gelesen. Er klingelt bei Dir Sturm, er glaubt womöglich, zu Wahrung seiner Rechte sich eigenmächtig Zutritt verschaffen zu dürfen, oder er ruft die Polizei.

    Jede Menge Ärger – und alles nur, weil Texte kursieren, die behaupten, daß mit Inkrafttreten der DSGVO das Photographieren von Menschen generell verboten sei.


  2. Atari-Frosch quakte:

    Ich bin noch nicht zum Lesen gekommen, derzeit stehen hier, sagen wir, akutere Probleme an. Auf Twitter hatte ich Rieck noch gefragt, ob das erst für Bilder gilt, die ab dem 25. Mai aufgenommen werden, oder auch schon für ältere. Da meinte er nur: „Gute Frage.“ Und dann müßte man möglicherweise noch unterscheiden zwischen Bildern, die vor dem 25. Mai aufgenommen wurden und solchen, die ab dem 25. Mai online gestellt werden. Auch wenn immer mehr Leute ihre Bilder mit dem Smartphone direkt ins Netz schießen, ist der Zeitpunkt der Anfertigung und der der Veröffentlichung ja nicht automatisch identisch.

    Deine Beobachtungen, wenn man mit einer Kamera (bei mir ja erstmal praktisch nur Fotografie) draußen unterwegs ist, teile ich aber. Leute gucken mißtrauisch. Angegangen wurde ich deshalb aber bisher nur einmal. Da hatte ich am Fürstenplatz abends Doofparker fotografiert, und ein Pärchen hatte Sorge, mit draufgekommen zu sein. Sie bestanden drauf, alle Bilder direkt am Gerät sehen zu wollen – natürlich waren sie nicht mit drauf gewesen …


  3. Daniel Rehbein quakte:

    Das ist aber doch genau das, was ich meine: Bereits jetzt (wo die DSGVO noch gar nicht gilt) verlangen Menschen, die Photos zu sehen, die jemand anders im öffentlichen Raum gemacht hat. Und sie glauben, ein Recht darauf zu haben, in der Öffentlichkeit nicht photographiert zu werden.

    Wie hätten die beiden Menschen am Fürstenplatz reagiert, wenn Du Ihnen die Photos nicht gezeigt hättest? Oder wenn Du sie ihnen gezeigt hättest und sie wären auf den Bilder zu sehen gewesen, und Du hättest gesagt „Ja, dann ist das eben so“?

    Die einzige Vorschrift gegen das Photographieren ist bisher der §201a StGB, der mit dem Aufkommen von photofähigen Handys eingeführte „Umkleidekabinen-Paragraph“. Er verbietet das Photographieren in besonders gegen Einsicht geschützten Bereichen.

    Für das Photographieren in der Öffentlichkeit gibt es bisher keine Einschränkungen. Ich darf Menschen formatfüllend photographieren. Ich muß niemandem meine Bilder zeigen. Es ist rein meine Angelegenheit, was ich photographiere und was nicht.

    Rechtliche Einschränkungen gibt es beim Veröffentlichen von Photos. Beim Veröffentlichen von Photos gilt das „Recht am eigenen Bild“, nicht beim Aufnehmen von Photos. Trotzdem aber machen Menschen einen Riesen-Rabatz bereits dann, wenn die die bloße Vermutung haben, auf einem Bild eventuell irgendwo als Beiwerk abgebildet sein zu können. Und dieser Ärger wird zukünftig noch weiter zunehmen.


  4. Daniel Rehbein quakte:

    Gitte hat in ihrem Photographie-Blog auch auf den Artikel von der Kanzlei Rieck & Partner verlinkt. Ich habe dort in den Kommentaren auch ein paar Anmerkungen aufgeschrieben:

    https://gittes-fotoappar.at/2018/04/29/einige-neuerungen-auf-meinem-blog/


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