Bahn-Gutscheine
25. April 2019 um 14:57 Uhr von Atari-Frosch
Liebe Deutsche Bahn,
es scheint ja erstmal nett gemeint zu sein, wenn ich als BC50-Kunde immer mal wieder Mitfahrer-Gutscheine, wenn auch mit begrenzter Geltungsdauer und unter einschränkenden Kaufbedingungen, insbesondere mit Zugbindung, angeboten bekomme.
Ich vermeide aus guten Gründen jegliche Zugbindung (von der Sitzplatz-Reservierung mal abgesehen, auf die ich #ausgründen angewiesen bin). Deshalb kaufe ich auch keine „Super-Sparpreis“- und „Sparpreis“-Tickets. Denn insbesondere bei Rückfahrten habe ich schon mehrfach die Situation gehabt, daß ich die angepeilte Verbindung dann doch nicht nehmen konnte, weil sich vor Ort Pläne änderten oder, in einem Fall, weil ich krank wurde und daher eine Woche länger bleiben mußte.
In letzterem Falle hätte eine Zugbindung dazu geführt, daß mein gebundenes Ticket komplett verfallen wäre und ich mir ein neues Ticket hätte kaufen müssen. Je nach Strecke kann das auch mit BC50 einen beträchtlichen Betrag ausmachen, und nein, ich gehöre nicht zu den Leuten, die sich die Kosten für ein Bahnticket mal eben aus der Portokasse nehmen können.
Mit einem Mitfahrer-Gutschein würde sich das Problem noch massiv verschärfen: Wenn ich als Hauptkunde nach einer Änderung erst später oder gar nicht fahren kann (oder früher fahren muß), ist auch der Mitfahrer aufgeschmissen, und es müßten eines oder zwei teurere Tickets gekauft werden:
- Der Mitfahrer, und zwar ggf. zum vollen Preis, wenn er keine eigene BahnCard besitzt,
- und ich zu einem anderen Zeitpunkt, falls ich doch fahre (oder zurückfahren muß), dann zwar wiederum unter Einsatz der BahnCard, aber unter vollem Verlust des Preises für das vorherige Ticket.
Denn im Gegensatz zu den auf BahnCard gekauften Tickets bekommt man ja für die gebundenen keinen Ersatz, nicht mal anteilig, wenn die Fahrt nicht wahrgenommen werden kann, und zwar unabhängig vom Grund.
Die Bahn geht offenbar von einer Ideal-Situation aus. Ich verrate Euch mal ein Geheimnis: Das Leben verläuft nicht immer ideal. Und wenn es das nicht tut, ist das kein Grund dafür, Menschen doppelt bis dreifach in den Geldbeutel zu greifen. Also, zusätzlich zu bereits bezahltem Geld, ohne daß die Leistung beim ersten Mal überhaupt in Anspruch genommen werden konnte.
Wenn ich umgekehrt explizit nach Möglichkeiten suche, jemanden günstig mitzunehmen, und zwar dann, wenn ich den Bedarf dafür habe und nicht nur dann, wenn es der Bahn mal paßt, dann finde ich dazu – nichts. Das begründet den Verdacht, daß es bei diesen Gutscheinen so gar nicht um die Kunden geht, sondern darum, schlecht ausgelastete Züge vollzubekommen. Die Bedürfnisse der Kunden scheinen Euch dabei eher so ziemlich egal zu sein.
Auch wenn das im Marketing anders klingt.
9. Mai 2019 at 21:33
Natürlich geht es darum, Menschen zum Bahnfahren zu animieren in den Zügen, die noch schlecht ausgelastet sind. Die Bahn ist ein Unternehmen, das will etwas verkaufen.
Wenn ein Möbelhaus in seinem Prospekt schreibt „Wir feiern das 10jährige Bestehen. Wir schenken Dir tolle Angebote!“, das wollen die auch bloß etwas verkaufen. Dies sind ja nicht an mir als Mensch interessiert, sondern als Kunde.
Heute hatte ich Werbung der Targo-Bank im Briefkasten. Angeblich wollen die, das ich mir wieder etwas gönne, indem sie mir einen Kredit über ein paar Tausend Euro anbieten. Tatsächlich wollen sie mich für fünf Jahre verschulden.
Niemand, der mir irgendwelche Prospekte oder Gutscheine zuschickt, will mir persönlich etwas Gutes tun. So ist das Wirtschaftsleben: Alle wollen mir etwas verkaufen – oder mich zumindest als Kunden anfixen.
Die Deutsche Bahn ist ja auch keine dem Gemeinwohl verpflichtete Behörde mehr. Seit 1994 ist sie nicht mehr die Deutsche Bundesbahn, sondern ein privatrechtliches Unternehmen. Das war ja das Ziel der in den 80ern vorbereiteten und in den 90ern vollzogenen Bahnreform: Die Bahn sollte keine staatliche Behörde mehr sein, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Es war erklärtes politisches (und auch von der Bevölkerung mitgetragenes) Ziel, daß die Bahn den Regeln der Marktwirtschaft gehorchen sollte.
Dem Gemeinwohl verpflichtet sind dagegen die Aufsichtsbehörden, also die Bundesnetzagentur und das Eisenbahn-Bundesamt. Dem Gemeinwohl verpflichtet sind auch die Gebietskörperschaften, die Fahrleistungen bei Eisenbahnunternehmen (die nicht die Deutsche Bahn AG sein müssen) bestellen.
Die Deutsche Bahn AG, die Flixmobility GmbH (mit der Marke „Flixtrain“) und auch die ganzen anderen Unternehmen, die (überwiegend im Nahverkehr) in Deutschland Eisenbahnverkehr betreiben, sind dagegen reine Wirtschaftsunternehmen. Sie fahren nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern weil sie damit Geld verdienen.