Froschs Blog

Computer und was das Leben sonst noch so zu bieten hat

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Im Netz aufgefischt #175

Sonntag, 17. August 2014

Computersicherheit

Das darf ja wohl nicht wahr sein!

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Im Netz aufgefischt #135

Sonntag, 10. November 2013

Asyl

Autismus

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Im Netz aufgefischt #62

Sonntag, 27. Mai 2012

Urheberrecht

Überwachung / Datenschutz

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Sonntagsruhe

Dienstag, 23. August 2011

Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem Lawblog heute über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Dieser legt darin nämlich fest, daß der Betrieb einer Automaten-Videothek werktägliche Betriebsamkeit erzeugen würde und daher nach § 6 Abs. 1 des baden-württembergischen Sonn- und Feiertagsgesetzes an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt werden könne.

Dann müssen wir also als nächstes an Sonn- und Feiertagen die Bankautomaten dichtmachen, zumindest die, welche sich im Inneren der Bank befinden und zu denen man mit seiner Bankkarte auch dann Zugang bekommt, wenn die Bank eigentlich geschlossen hat. (mehr …)


Hartz IV und Lotto

Donnerstag, 10. März 2011

Heute machte ein Urteil des Landgerichts Köln die Runde:

Das Landgericht Köln droht Westlotto eine Geldstrafe von 250.000 Euro an, wenn das Unternehmen wissentlich Sportwetten oder zuviele Rubbellose an Hartz-IV-Empfänger verkauft.

(Quelle: WDR: Kein Glücksspiel für Geringverdiener) (mehr …)


Zum Urteil gegen Jörg Tauss

Freitag, 28. Mai 2010

Zur Erinnerung: Mein erster Gedanke, nachdem ich von der Durchsuchung bei Jörg Tauss erfahren hatte, war: Da soll doch einer abgeschossen werden. Derjenige hat sein Ziel jetzt wohl erstmal erreicht. Heute wurde Jörg Tauss wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu 18 15 Monaten (15 stimmt, da hatte ich mich verguckt) Haft auf Bewährung plus einer Geldstrafe (gesprochen wurde von 6000 €) verurteilt (Ja, lieber SWR, ich weiß aus persönlicher Erfahrung, daß Jörg Tauss nicht so einfach zu fotografieren ist. Aber trotzdem: Ein noch bekloppteres Foto habt Ihr nicht gefunden?).

Allein aufgrund des Vorgehens der Staatsanwaltschaft und der massiven negativen Beeinflussung der Öffentlichkeit (und damit auch des Gerichts) kann ich dieses Urteil nicht ernst nehmen. Es ist für mich ein weiterer Hinweis dafür, daß es mit der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nicht mehr so weit her ist. Der Grundsatz „in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten) gilt offenbar nicht, wenn es um ein Thema geht, bei dem bei vielen Leuten scheinbar der Verstand ausgeklinkt wird. Denn: Hat das Gericht, hat die Staatsanwaltschaft irgendwie den persönlichen Gebrauch der Dateien durch Jörg Tauss bewiesen? — Nein. Im Gegenteil: Laut @tauss hat das Gericht ihm ausdrücklich bestätigt, daß es nicht glaubt, er habe ein sexuelles Interesse an dem Material gehabt.

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Verurteilt wegen Betruges

Dienstag, 16. März 2010

... wurde ich heute vom Amtsgericht Düsseldorf.

Nachdem sich die Lügnerin Dütz letztes Jahr an mir ausgetobt hatte, durfte jetzt als Nachklapp noch die Staatsanwaltschaft ran. Im Gegensatz zu Bankstern und volksverhetzenden Berufspolitikern (wie beispielsweise Roland Koch, Thilo Sarrazin oder Guido Westerwelle) bekommen einfache Bürger gleich die volle Härte des Gesetzes zu spüren, wenn sie sich nicht so benehmen, wie der Gesetzgeber das gerne hätte. In meinem Fall also: Auf Grundrechte verzichten, Maul halten, brav dahinvegetieren und bitte möglichst früh sterben.

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