Froschs Blog

Computer und was das Leben sonst noch so zu bieten hat

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Im Netz aufgefischt #351

Sonntag, 14. Januar 2018

Autismus: Mord in Künzell

Behinderung / Inklusion

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Im Netz aufgefischt #202

Sonntag, 1. März 2015

Armut

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Im Netz aufgefischt #183

Sonntag, 19. Oktober 2014

Asyl

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Im Netz aufgefischt #141

Sonntag, 22. Dezember 2013

Armut

Computersicherheit

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Im Netz aufgefischt #127

Sonntag, 15. September 2013

Behinderung / Inklusion

Demokratie und Rechtsstaat

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Im Netz aufgefischt #99

Sonntag, 24. Februar 2013

Diese Folge von „Im Netz aufgefischt” ist wieder nach bestem Wissen frei von Links zu Presseverlags-Websites, deren Betreiber das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage unterstützen. Sollten sich in dieser Ausgabe wider Erwarten doch Links zu solchen Websites finden, bitte ich um eine kurze Mitteilung mit Hinweis (Link) darauf, wo sich ein Verantwortlicher des jeweiligen Verlages entsprechend geäußert hat.

Asyl

Rassismus

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Im Netz aufgefischt #71

Sonntag, 29. Juli 2012

Wahlrecht

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Im Netz aufgefischt spezial: Bundestrojaner

Dienstag, 11. Oktober 2011


Wir gucken doch nur

Donnerstag, 1. Oktober 2009

Die Ruhrnachrichten (entdeckt via @terrorzicke) berichten heute, daß die Bundespolizei in Dortmund einfach mal so alle Spinde durchsucht hat. Begründung:

„Da der Dortmunder Bahnhof ein Platz der Öffentlichkeit ist, haben wir das Recht die Schränke zu öffnen.“

Ähm, bitte? Wenn ich ein Schließfach miete, ist es für die Mietdauer Teil meiner Privatsphäre, auch wenn es in einem öffentlichen Bereich steht. Ich könnte da ja statt Bomben auch wichtige persönliche Unterlagen deponiert haben, oder Unterlagen mit Betriebsgeheimnissen.

Pakete werden übrigens auch im öffentlichen Straßenraum transportiert, müssen wir da auch damit rechnen, daß sie gelegentlich mal geöffnet werden? Und Häuser stehen auch im öffentlichen Bereich, da kann man dann ja auch mal unverbindlich in die Wohnungen gucken.

Selbstverständlich braucht es für das Eindringen in die Privatsphäre nicht einfach eine „erhöhte abstrakte Gefahrenlage” (Begründung von Bundespolizisten, warum sie derzeit an Bahnhöfen und Flughäfen mit Maschinenpistolen herumlaufen). Dafür braucht es einen konkreten Verdacht und einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß. Kann diesen Bundespolizisten das mal einer ins Hirn hämmern?

Ich werde es jedenfalls erstmal vermeiden, Bahnhofs-Schließfächer zu benutzen. Ich bezahle doch nicht dafür, mein Gepäck durchwühlen zu lassen.